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EU-Votum öffnet Türen für mehr Bio-Saatgut

Durch neue Bio-Regeln können sich Landwirt*innen und Konsument*innen auf mehr Vielfalt freuen / Bundesregierung ist mit der guten Umsetzung der neuen Regeln gefordert

Schiltern/Wien – Am 19. April, hat das EU-Parlament mit einer Mehrheit für die neue EU-Bio-Verordnung gestimmt. „Die Abstimmung schließt die längsten Verhandlungen ab, die es im Bereich Landwirtschaft in Brüssel je gegeben hat“, sagt Christian Schrefel, Obmann der ARCHE NOAH, einem Verein zur Erhaltung und Entwicklung der Kulturpflanzenvielfalt. „Die harte Arbeit beginnt aber erst jetzt. Die Bundesregierung muss nun – mit Einbindung aller relevanten Akteure – sicherstellen, dass die Umsetzung der neuen Regeln möglichst viele Chancen für die österreichischen Bio-Landwirtinnen und Bio-Landwirte unter anderem in Bezug auf Saatgut schafft“, betont Schrefel.

Durchbruch für die Vielfalt

Österreich hat unter der alten Bundesregierung – neben fünf anderen Staaten – im November 2017 gegen die neuen Regeln gestimmt. Im Gegensatz dazu sieht ARCHE NOAH in der Verordnung einen Kompromiss zwischen den unterschiedlichen Interessen der 28-Mitgliedstaaten, der auch viele Vorteile für die Vielfalt mit sich bringt.

„Die neue Verordnung wird die Vermarktung von Saatgut, das für die biologische Landwirtschaft tatsächlich geeignet ist, massiv erleichtern“, sagt Katherine Dolan, Bereichsleiterin Politik bei ARCHE NOAH. Derzeit kommt die überwiegende Mehrheit des Saatguts, das in der Bio-Landwirtschaft in der EU verwendet wird, aus konventioneller Züchtung. Konventionelles Saatgut ist jedoch in der Regel für den biologischen Anbau, in dem auf agrochemische Inputs verzichtet wird, ungeeignet. „In Zukunft ein größeres Angebot an echtem Bio-Saatgut zu haben, das unter biologischen Bedingungen gezüchtet wurde, ist eine sehr positive Nachricht für die österreichischen Bio-Landwirtinnen und Bio-Landwirte“, sagt Dolan. Die neuen Saatgut-Bestimmungen hat Nachhaltigkeitsministerin Elisabeth Köstinger im Mai 2017 als „Turbo für heimisches Saatgut“ beschrieben.

Zudem freut sich ARCHE NOAH, dass durch die neuen Vorschriften neue Sorten auf die Felder kommen können, die heute aufgrund ihrer fehlenden „Uniformität“ vom Markt ausgeschlossen sind. „Österreichische Konsumentinnen und Konsumenten können sich künftig auf mehr Vielfalt am Markt freuen. Diese Vielfalt birgt auch das Potenzial, die österreichische Landwirtschaft robuster in Hinblick auf die Herausforderungen des Klimawandels zu machen, da man nicht alles auf eine Karte setzt“, sagt Dolan.

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Die Abstimmung ebnet den Weg für das Inkrafttreten der neuen Regeln für die Bio-Landwirtschaft am 1. Jänner 2021. Der Sonderausschuss Landwirtschaft, in dem die 28 EU-Mitgliedsstaaten vertreten sind, hat im November 2017 signalisiert, dass nach einem positiven Beschluss des EU-Parlaments der Rat der Verordnung unverändert zustimmen wird. Die EU-Kommission hat ihren Vorschlag für eine neue Verordnung schon im März 2014 vorgelegt.


Artikel Online geschaltet von: / Doris Holler /