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Bienenkiller Neonicotinoide: EU-Kommission wehrt sich gegen Verwässerung des Verbots

GLOBAL 2000: Auch Österreich muss entschlossen gegen das Bienensterben vorgehen!

Wien/Brüssel - Die Europäische Kommission hat erklärt, dass sie keine Ausnahmen vom Verbot der Bienenkiller Neonicotinoide akzeptieren will – auch nicht für Zuckerrüben. Diese Erklärung kommt zu einem Zeitpunkt, in dem die mächtige Zuckerrübenindustrie massiv für eine Aufweichung des Neonic-Verbots lobbyiert.

Die EU-Kommission hat darüber hinaus verlautbart, die Abstimmung über ein EU-weites Anwendungsverbot für Imidacloprid, Thiamthoxam und Clothianidin im Freiland bereits einen Monat früher als geplant, am 27. April, stattfinden zu lassen. GLOBAL 2000 begrüßt dieses entschlossene Handeln. Denn das fortschreitende Insekten- und Vogelsterben in der EU erfordert konkrete Maßnahmen.

„Jetzt liegt es an der Umwelt- und Landwirtschaftsministerin Köstinger, die EU-Kommission bei dieser wichtigen Entscheidung zu unterstützen, und endlich Farbe zu bekennen.“ so Dr. Helmut Burtscher-Schaden, Umweltchemiker bei GLOBAL 2000: „Österreich muss sich auf die Seite jener Länder stellen, die sich für den Schutz von Bienen und anderen Bestäubern stark machen.“

Massiver Druck der Industrie-Lobby und „entschlossene Besuche“
Die Erklärung der Kommissionsbeamten, keine Verwässung der Neonic-Verbots zuzulassen, erfolgte, nachdem EU-Abgeordneten erklärt hatten, dass die Zuckerrübenindustrie für eine Ausnahme stark lobbyieren würde. Der Leiter der Pestizidabteilung der EU-Kommission, Klaus Berend bestätigte dies und sagte dem EU-Parlaments am Donnerstag, auch die Kommission habe "freundliche, aber entschlossene" Besuche der Zuckerrübenerzeuger und der Zuckerindustrie erhalten, hätte aber klar gemacht, am Totalverbot festhalten zu wollen.

Die von den Mitgliedstaaten entsandten Experten werden am 27. April über den Vorschlag der Exekutive abstimmen, alle Anwendungen der drei seit 2013 mit Teilverboten belegten Chemikalien Clothianidin, Imidacloprid und Thiamethoxam, nun im Freiland ganz zu verbieten.


Artikel Online geschaltet von: / Doris Holler /