© succo - pixabay.com
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Staatszielgesetz ist weiterer Angriff auf Umweltschutz

Umweltschutzorganisation Greenpeace fordert von Regierung Entwurf zurückzuziehen

Wien – Anlässlich der heute endenden Begutachtungsfrist für die Novelle des Bundesverfassungsgesetzes über Nachhaltigkeit hat Greenpeace eine schriftliche Stellungnahme eingebracht. Die Umweltschutzorganisation sieht mit der geplanten Aufnahme eines neuen Staatsziels „Wirtschaftsstandort“ einen weiteren Angriff auf den Umweltschutz. Greenpeace fordert die zuständige Wirtschaftsministerin Margarete Schramböck auf, den Vorschlag zurückzuziehen.

„Die Regierung tut so, als ob mit der Verfassungsänderung endlich Umwelt- und Wirtschaftsinteressen auf der gleichen Stufe wäre. Das Gegenteil ist der Fall. Die Konzerne sitzen schon jetzt am längeren Ast. Ein Staatsziel Wirtschaftswachstum würde diese Schieflage nur weiter verstärken. Anstatt die ohnehin dominierenden Konzerninteressen in die Verfassung zu schreiben, muss die Bundesregierung Umwelt- und Tierschutzrechte stärken und dafür sorgen, dass unser Wasser vor Privatisierungen geschützt ist“, so Greenpeace-Sprecher Lukas Hammer.

Schon jetzt laufen gegen Österreich 13 EU-Vertragsverletzungsverfahren, weil wichtige Umweltschutz-Richtlinien nicht oder nur unzureichend umgesetzt werden. Ein weiteres Beispiel: Österreich hat sich dazu verpflichtet, seine klimaschädlichen Treibhausgas-Emissionen bis Mitte dieses Jahrhunderts um mehr als 90 Prozent zu senken, doch stattdessen sind die Emissionen in den letzten drei Jahren sogar gestiegen. Und auch wird immer mehr Boden verbaut. In der Nachhaltigkeitsstrategie wurde festgelegt, dass täglich in Österreich nicht mehr als maximal 2,5 Hektar Boden verbaut wird. Aktuell liegt die Zahl hingegen bei 16 Hektar, umgerechnet rund 23 Fußballfelder. Dadurch verliert Österreich jährlich 0,5 Prozent seiner landwirtschaftlichen Flächen. Das bedeutet, dass es in 200 Jahren bei Fortschreiten dieser Entwicklung so gut wie keine Agrarflächen mehr in Österreich gäbe. Dies wiederum widerspricht dem bisherigen Staatsziel zur Versorgungssicherheit mit Lebensmittel aus heimischer Produktion.

Das ursprüngliche Bundesverfassungsgesetz über den umfassenden Umweltschutz geht zurück auf das Konrad-Lorenz-Volksbegehren gegen das Kraftwerk Hainburg von 1984, in dem ein Grundrecht auf Umweltqualität sowie die Einrichtung von Nationalparks gefordert wurde. „Das Staatsziel über den umfassenden Umweltschutz war eines der Ergebnisse des Konrad-Lorenz-Volksbegehrens und markiert den Beginn der modernen Umwelt- und Naturschutzpolitik. Die geplante Verfassungsänderung wäre ein Verrat an über 350.000 Österreicherinnen und Österreichern, die das Volksbegehren damals unterschrieben haben. Wir fordern daher Wirtschaftsministerin Margarete Schramböck auf, ihren Entwurf zurückzunehmen“, so Hammer.

Die Stellungnahme von Greenpeace zu der Novelle des Bundesverfassungsgesetzes über Nachhaltigkeit finden Sie hier


Artikel Online geschaltet von: / Doris Holler /