© Gerd Altmann / geralt- pixabay.com
© Gerd Altmann / geralt- pixabay.com

Gegen Renaissance der Atomkraft in Europa

Klage der Republik positiv- Mit allen rechtlichen und diplomatischen Mitteln gegen unwirtschaftliche und unsichere Energieform Atomkraft

Die Republik Österreich hat gegen die EU-Freigabe von Staatsbeihilfen für das ungarische Atom-Projekt Paks II Nichtigkeitsklage eingereicht. Nun muss sich der Europäische Gerichtshof mit der Frage befassen, ob das Projekt laufend Beihilfen benötigen würde (wettbewerbsrechtswidrige Betriebsbeihilfen), ob es bei der Vergabe des Projekts an den russischen Reaktorbauer ROSATOM ohne Ausschreibung zu Verstößen gegen EU-Vergaberecht gekommen ist - und ob Atomkraft an sich eine förderungswürdige Technologie ist.

"Die Klage der Republik ist ein wichtiger Schritt, aber wir brauchen ein laufendes Engagement der Zivilgesellschaft, um die Renaissance der Atomkraft an Österreichs Grenzen zu stoppen", sagt Lukas Stühlinger, Vorstand der oekostrom AG, anlässlich der Klagseinbringung der Republik Österreich.

Die oekostrom AG setzt sich aktiv gegen Atomkraft ein, sei es mit der eigenen Klage gegen das geplante britische AKW Hinkley Point C oder der aktuellen Online-Petition "Zukunft gestalten, Atomkraft ausschalten" gegen den geplanten Bau von zwei weiteren Reaktoren im ungarischen AKW Paks und für eine atomkraftfreie Zukunft Österreichs und seiner Nachbarstaaten. Die Petition wurde bisher von mehr als 13.700 Personen unterzeichnet. Eine Unterstützerliste hat die oekostrom AG bereits in der ersten Februarwoche 2018 an die zuständigen Ministerien und den Bundeskanzler übermittelt.

Wichtig ist, dass der Druck von NGOs, Zivilgesellschaft und Politik jetzt nicht nachlässt. Ganz abgesehen von der realen Bedrohung durch Atomkraftwerke für die Menschen in deren Nähe, verhindert der hochsubventionierte und billige Atomstrom die Wende hin zu Strom ausschließlich aus erneuerbaren Energiequellen.

Stühlinger: "Wir fordern, dass sich Österreich mit allen rechtlich und faktisch zur Verfügung stehenden Mitteln gegen den Ausbau der Atomkraft in Europa wehrt. Gerade auch die EU-Ratspräsidentschaft in der zweiten Jahreshälfte 2018 muss wesentlich dafür genutzt werden die Position gegen die Atomkraft weiter zu stärken."
"Wir begrüßen die fristgerechte Einreichung der Nichtigkeitsklage gegen dieses fragwürdige Projekt", sagt Dr. Reinhard Uhrig, Atom-Sprecher der österreichischen Umweltschutzorganisation GLOBAL 2000. "Nur Rechtsschritte des Staats können dieses Atom-Projekt stoppen, dessen Unwirtschaftlichkeit und Wettbewerbsverzerrung selbst durch den Staatsbeihilfen-Entscheid der Europäischen Kommission bestätigt wurde: Die fehlgeleitete Argumentation der Europäischen Kommission, nach der Atomkraft ein förderwürdiges gemeinsames Interesse der EU wäre, ist unbedingt zu bekämpfen und rechtlich zu widerlegen."

Schon im Fall der Staatsbeihilfen für das britische Atom-Projekt Hinkley Point C hatte die Europäische Kommission den Fall unter EU-Vertrag von Lissabon geprüft - ein "gemeinsames Interesse" der EU an dem Ausbau der Atomkraft aber fälschlich aus dem EURATOM-Vertrag abgeleitet, einem veralteten und überholten Gründungsvertrag der Römischen Verträge von 1957. Schon in diesem Fall zog die Republik Österreich vor den EuGH, um diese falsche Auslegung des Ziels des gemeinsamen Interesses der EU zu widerlegen - laut Auskunft von GLOBAL 2000-Informanten ist die Erfolgsaussicht auch dieses Verfahrens gegeben.

"Atomkraft ist kein gemeinsames Interesse der Europäerinnen und Europäer - der rasche und konsequente Atomausstieg ist im Interesse von uns allen, um weitere schwere Unfälle zu verhindern und die Produktion von hochradioaktivem Atommüll endlich zu beenden. Zusätzlich sind Atomkraftwerke aber schon heute viel teurer, langwieriger zu bauen und verursachen mehr CO2-Emissionen als die sicheren und sauberen Erneuerbaren Energieträger - darum werden wir als Zivilgesellschaft alle Schritte unterstützen, um gegen Neubauprojekte in Europa vorzugehen", so Uhrig.



Verwandte Artikel:


Artikel Online geschaltet von: / Doris Holler /