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Nationalrat: SPÖ will Energieeffizienzgesetz reparieren

Derzeitiges Gesetz verfehlt Ziel total - SPÖ-Energiesprecher Katzian hat Initiativantrag für Gesetzesnovelle eingebracht

Energie effizienter nutzen gehört zu den wichtigsten Maßnahmen für den Umwelt- und Klimaschutz. Österreich hat dabei im Einklang mit den EU-Zielen sehr ambitionierte Pläne. Bis 2020 soll der Endenergieverbrauch um 20 Prozent im Vergleich zum prognostizierten Verbrauch ohne Effizienzmaßnahmen gesenkt werden. Sicherstellen soll das das Energieeffizienzgesetz. Aber: So wie das Gesetz durch das Wirtschaftsministerium vollzogen wird, wird Österreich sein Ziel real weit verfehlen - auch wenn die Buchwerte anderes sagen. Das Problem dabei erläutert SPÖ-Energiesprecher Wolfgang Katzian: "Die Energieeffizienz-Monitoring-Stelle verbucht auf Grund der mangelhaften Vorgaben des Wirtschaftsministers jede Menge Maßnahmen mit viel zu optimistischen Einsparungswerten. So kommt es, dass auf dem Papier die Effizienzziele übererfüllt werden, in der Realität liegt der Energieverbrauch bei einzelnen Maßnahmen aber 50 bis 70 Prozent darüber. Der Großteil der Maßnahmen ist leider nur heiße Luft."

Die SPÖ will das Energieeffizienzgesetz wieder auf die richtige Spur bringen. Katzian: "Die Maßnahmen müssen wirksam sein. Es hilft niemandem, wenn wir Klimaschutz nur auf dem Papier betreiben." Der SPÖ-Energiesprecher hat daher bereits am 9. November im Nationalrat einen Initiativantrag für eine Novelle des Energieeffizienzgesetzes eingebracht. Am Mittwoch hat der Nationalrat den Gesetzesvorschlag in erster Lesung diskutiert.

Die zentralen Punkte der Novelle:

* Energielieferanten (z.B. Strom- und Gasversorger, Heizöllieferanten und große Tankstellenketten) sollen mehr zum Einsparungsziel beitragen. Derzeit müssen sie Effizienzmaßnahmen nachweisen, die jährlich 0,6 Prozent ihrer gemittelten Energieabsätze entsprechen. Dieser Zielwert wird auf 1,5 Prozent erhöht. Wenn damit der Energieeffizienzrichtwert von 1050 Petajoule nicht erreicht wird, soll der Prozentsatz nach dem Jahr 2020 weiter erhöht werden.


* Pauschale Anrechenbarkeit von betrieblichen Maßnahmen gem. Anlage 1a der Energieeffizienz-Richtlinienverordnung wird ab 2020 untersagt. Derzeit können von betriebsinternen Energieauditoren Maßnahmen gemeldet werden, die lasche Dokumentationserfordernisse haben und deren Wirksamkeit hinterfragenswert ist.

* Übertragbarkeit von Maßnahmen, welche bereits in der Verpflichtungsperiode 2014 bis 2020 angerechnet bzw. gesetzt wurden, über das Jahr 2020 wird untersagt. Da das derzeitige System mit Maßnahmen geflutet wurde, denen keine realen Einsparungen zugrunde liegen, sollen - in Übereinstimmung mit der Position der EU-Kommission - die Maßnahmen aus der aktuellen Verpflichtungsperiode nicht auf die nächste übertragen werden können.

* Maßnahmensetzung bei einkommensschwachen Haushalten wird attraktiver. Der bisher bestehende Anreizfaktor (1,5) für Maßnahmen bei einkommensschwachen Haushalten wird auf zwei erhöht, wodurch diese Maßnahmen dann doppelt so viel zählen als bisher.

* Und schließlich will die SPÖ, dass die Richtlinien zur Anrechnung von Energieeffizienzmaßnahmen jährlich evaluiert und dem Nationalrat als Bericht zugeleitet werden.


Artikel Online geschaltet von: / Doris Holler /