© OpenClips/ pixabay.com
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Stillstand statt Impulse - Eine Katastrophe für den Klimaschutz

NRW-Landesregierung plant den Klimaschutz im Gebäudebereich auszubremsen

Die Deutsche Umwelthilfe kritisiert den Antrag der CDU- und FDP-Fraktion auf Aussetzen der Energieeinsparverordnung – DUH stellt ‘6-Punkte-Sofortprogramm für sozialverträglichen Klimaschutz im Gebäudebereich’ vor

Berlin, 22.11.2017: Die Fraktionen von CDU und FDP in Nordrhein-Westfalen haben einen Antrag gestellt, der die Energieeinsparverordnung (EnEV) 2016 für drei Jahre aussetzen soll. Für den Klimaschutz wäre dies aus Sicht der Deutschen Umwelthilfe (DUH) fatal. Das Vorhaben kommentiert Barbara Metz, Stellvertretende Bundesgeschäftsführerin der DUH:

‘Mit dem Antrag offenbart die nordrheinwestfälische Landesregierung ihren fehlenden Sachverstand. Mit hanebüchenen Begründungen wird versucht, die energetischen Standards herabzusetzen. Damit werden die Klimaziele im Gebäudebereich bewusst aufs Spiel gesetzt.

Die Regierung in Nordrhein-Westfalen hängt dem Irrglauben an, dass abgeschwächte Energieeffizienzstandards automatisch zu zusätzlichem Wohnraum und zu sinkenden Mieten führen würden. Doch das Gegenteil ist der Fall: Preise werden von Angebot und Nachfrage bestimmt. Im Neubaubereich fallen andere Kostentreiber sehr viel stärker ins Gewicht als Energieeffizienzstandards. Anstatt wirklich sinnvolle Lösungen für mehr bezahlbaren Wohnraum zu erarbeiten, werden sogenannte ‘Bauexperten’ und die ‘Fachwelt’ zitiert und längst widerlegte Argumente wieder aus der Schublade geholt.

Mit dem Antrag setzt die Landesregierung keine Impulse, sondern sie schadet der gesamten Debatte. Anstatt die EnEV immer wieder in Frage zu stellen und damit die Akteure zu verunsichern, braucht es berechenbare und langfristige Ziele und Rahmenbedingungen, um die Umsetzung planbar zu machen. Wer den Klimaschutz ernst nimmt, der muss die Relevanz von Energieeffizienzstandards anerkennen.’

Hintergrund:
Die Deutsche Umwelthilfe und der Deutsche Mieterbund fordern in einem ‘6-Punkte-Sofortprogramm für sozialverträglichen Klimaschutz im Gebäude’:

• CO2-Emissionen als Bemessungsmaßstab der Energiebesteuerung ergänzen.
Die bestehenden Energiesteuern müssen um eine CO2-Komponente erweitert werden, um die ökologischen Folgekosten einzupreisen und so die Wettbewerbsfähigkeit von Energieeffizienzmaßnahmen und erneuerbaren Strom-Wärme-Anwendungen zu erhöhen. Für die Sozialverträglichkeit ist es wichtig, mögliche Verteilungseffekte zwischen den gesellschaftlichen Gruppen zu prüfen und einen Teil der Einnahmen aus Energiesteuern für die finanzielle Entlastung einkommensschwacher Haushalte zu verwenden (z.B. Heizkostenzuschuss, kostenlose Effizienzberatung). Für den Mietwohnungsbereich ist eine Lösung zu finden, die verhindert, dass Mieter mit höheren Energiekosten belastet werden, obwohl sie keinen Einfluss auf den Energieträger oder Entscheidungen zu Modernisierungsinvestitionen haben.

• Die Modernisierungsumlage anpassen. Der Paragraf 559 BGB muss grundlegend überarbeitet werden. Insbesondere muss die Modernisierungsumlage von elf auf sechs Prozent herabgesetzt werden. Dadurch kann die finanzielle Last für Mieter gesenkt werden. Innerhalb eines Zeitraums von acht Jahren darf die Miete wegen energetischer Modernisierungen um nicht mehr als 1,50 Euro/m2 steigen.

• Fördermittel gezielt einsetzen und Anreize für Vermieter schaffen. Das gelingt nur, wenn der Vermieter direkt von öffentlicher Förderung profitieren kann und die Antragstellung weniger bürokratisch erfolgt. Deshalb dürfen öffentliche Fördermittel nicht länger auf die Modernisierungskosten angerechnet werden, sondern müssen dem Eigentümer direkt zugutekommen. Hierdurch würde der Vermieter auch gleichzeitig einen Ausgleich zu der deutlich reduzierten Modernisierungsumlage erhalten.

• Steuerliche Anreize für energetische Sanierungen setzen. Die steuerliche Förderung für selbstgenutzten Wohnraum muss mindestens über zehn Jahre laufen, progressionsunabhängig durch Abzug von der Steuerschuld. Das Fördervolumen muss mindestens 1,5 Milliarden Euro pro Jahr betragen. Die Höhe und Voraussetzungen für den steuerlichen Abzug sollten am CO2-Gebäudesanierungsprogramm ausgerichtet werden.

• Anpassung der Mietspiegelregelung vornehmen. Die energetische Beschaffenheit eines Gebäudes muss verbindlich in die Mietspiegel integriert und zu einem klaren Wettbewerbsfaktor werden. Es darf keinen Automatismus zwischen der Mieterhöhung bei energetischer Sanierung einiger Wohnungen und der Erhöhung der ortsüblichen Vergleichsmiete für alle Wohnungen geben.

• Energetisch sanierten Wohnraum einkommensschwachen Haushalten zugänglich machen. Kommunen und Gemeinden müssen ihrer hohen sozialen Verantwortung gerecht werden. Wohnungsbestände müssen in kommunaler Hand bleiben. Es müssen sozialverträgliche energetische Sanierungsfahrpläne erstellt werden. Ein Klimawohngeld ist einzuführen.


Artikel Online geschaltet von: / Doris Holler /