Urteil rechtskräftig: Max Mayr-Melnhof zahlt € 11.000 an den VGT

Anachronistische Gatterjagd auch im Bundesland Salzburg vor dem AUS

Tierschützer gewinnen Rechtsstreit

Zunächst klagte Max Mayr-Melnhof wegen Besitzstörung. Er wollte sich nicht bei seiner Gatterjagd in Salzburg, einem Gemetzel an hunderten gefangenen Wildschweinen, beobachten lassen. Das Bezirksgericht Oberndorf lehnte das Ansinnen jedoch kostenpflichtig ab. Es folgten Klagen auf Unterlassung und Kränkungsgeld wegen der satirischen Verleihung eines Gatterjagdawards, ‘Das Herz aus Stein’, wegen eines Faschingsumzugs mit Mayr-Melnhofs Konterfei auf einer Großpuppe und wegen eines sogenannten ‘Shit-In’s (nach dem Motto ‘Die Gatterjagd stinkt zum Himmel’). Zuletzt klagte Mayr-Melnhof auch noch Pickerl ein, auf denen er unter der Überschrift ‘Wanted’ als Gatterjäger gesucht wurde. Er forderte vom Gericht ein Urteil auf Unterlassung, die Zerstörung der Demonstrationsmittel und eine Wiedergutmachung der erlittenen Kränkung durch die Zahlung von € 6.000. Doch das Gericht gab dem VGT in allen Instanzen bis zum Wiener Oberlandesgericht recht. Eindeutig wurde festgestellt, dass sämtliche Aktionen des VGT völlig rechtskonform und von der Meinungsfreiheit gedeckt waren. Dieses Urteil ist nun rechtskräftig geworden, Mayr-Melnhof hat die letzten € 11.000 überwiesen. Damit hat Mayr-Melnhof dem VGT aufgrund seiner Klagen insgesamt bisher € 16.000 überweisen müssen, umgekehrt der VGT dem Gatterjägermeister keinen Cent.

In den Salzburger Bezirksblättern hatte Mayr-Melnhof den VGT-Obmann Martin Balluch als ‘faschistoiden Populisten’ bezeichnet, ‘der lügt sobald er den Mund aufmacht’. Das musste er öffentlich widerrufen. In Gesprächen mit einem Jäger nannte Mayr-Melnhof den Tierschützer einen ‘Verbrecher’. Umgekehrt wurde Mayr-Melnhof von Seiten des VGT niemals beschimpft. Die verbalen Ausbrüche sind ausschließlich immer nur von Mayr-Melnhof ausgegangen. Zusätzlich hat einer seiner Lakaien während einer Gatterjagd völlig legal und friedlich filmende TierschützerInnen angegriffen und bedroht. Auf dem Video dieser Tat ist zu hören wie der Mann sagt, er sei von Mayr-Melnhof dazu beauftragt worden. Umgekehrt wurde niemals ein Tierschützer gegen Mayr-Melnhof tätlich.

Die Salzburger Landesregierung hat in der aktuellen Wiener Zeitung verlautbart, dass ein Gesetz zum Verbot der Gatterjagd in Vorbereitung ist. Das Jagdgatter von Mayr-Melnhof ist das allerletzte aktive Jagdgatter in Salzburg. Mit diesem Verbot würde nach NÖ die letzte Lücke geschlossen und das Verbot der anachronistischen Gatterjagd aus der Zeit des Feudaladels endgültig bundesweit in Kraft treten.


Rückfragehinweis
DDr. Martin Balluch, 01/929 14 98, medien@vgt.at


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