© Hans Braxmeier / pixabay
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Fehlende Parteirechte für Umweltorganisationen in Österreich vor dem Europäischen Gerichtshof

Tiroler Wasserkraftwerk wird zum europäischen Präzedenzfall. Rechtsunsicherheit rasch beenden.

Wien - Dem WWF sind bereits im Jahr 2010 die Parteirechte bei der Genehmigung des Tiroler Wasserkraftwerks Tumpen-Habichen verwehrt worden. Dagegen ging der WWF durch die Instanzen bis zum Verwaltungsgerichthof, welcher die Rechtsfrage nun dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg vorlegte. Thomas Alge, Geschäftsführer von ÖKOBÜRO – Allianz der Umweltbewegung: ‘Ich hoffe der EuGH spricht klare Worte, wie er dies zuletzt in einem ähnlich gelagerten Fall in der Slowakei zum Naturschutz gemacht hat. Das sollte auch die sich immer mehr zuspitzende Phase der Rechtsunsicherheit beenden, in der viele umweltrechtliche Genehmigungsbescheide der letzten Jahre wegen dem rechtswidrigen Ausschluss der Umweltorganisationen wieder ungültig werden können. Der Gesetzgeber und die Politik sind gefordert, diese Rechtsunsicherheit rasch zu beenden. Mit dem status quo ist niemandem geholfen.’

Umweltorganisationen haben in Österreich seit 2005 nur in UVP- sowie IPPC-Verfahren (bestimmte industrielle Großanlagen) Parteirechte. Damit gehe sie verantwortungsvoll um. In nur zwei UVP-Fällen pro Jahr werden gerichtliche Beschwerden gemacht. In IPPC-Verfahren gab es überhaupt erst eine einzige Beschwerde.

Das österreichische Wasserrechtsgesetz schließt Umweltorganisationen in Fällen wie Tumpen-Habichen jedoch vom Verfahren aus. Deshalb mangelt es auch am Rechtsschutz, wenn Wasserkraftwerke genehmigt werden. Dies widerspricht jedoch klar den Vorgaben der von Österreich und der EU rechtsverbindlich unterzeichneten Aarhus Konvention der UN-ECE, die einen derartigen Rechtsschutz vorsieht. Die Aarhus Vertragsstaatenkonferenz hat den Rechtsbruch durch Österreich für das Wasserrecht und andere Rechtsgebiete wie Naturschutz oder Luftreinhaltung bereits 2014 einstimmig festgestellt. Österreich weigert sich jedoch im Gegensatz zu den restlichen EU-Staaten weiter das Abkommen umzusetzen. Auch deshalb ist der Fall Tumpen-Habichen beim EuGH gelandet.

Für den WWF ist die Aarhus Konvention ein wichtiges Instrument für den wirksamen Natur und Umweltschutz. Christoph Walder, Leiter des WWF Tirol: Ich hoffe auf ein Urteil, das auch ein Wieder-Aufrollen des Tumpen Verfahrens ermöglicht. Denn mit dem WWF als Verfahrenspartei wäre die Entscheidung anders ausgegangen – nämlich für die Natur und den Schutz der Ötztaler Ache’.


Artikel Online geschaltet von: / Doris Holler /