Verhandlung Schadenersatz Tierschutzprozess beginnt erneut!

Der Prozess findet am 3. November 2016 im Justizpalast in Wien statt

Freigesprochene Tierschützer sollen nicht auf unverschuldeten Prozesskosten sitzenbleiben

Nachdem der OGH festgestellt hat, dass die Klage des VGT-Obmanns gegen die Republik nicht verjährt ist, beginnt nun erneut der Prozess in der ersten Instanz im Justizpalast in Wien

Wann: Donnerstag 3. November 2016, 9 Uhr

Wo: Justizpalast, Schmerlingplatz 11, 1011 Wien, Saal 9

Erinnern Sie sich noch an den Tierschutzprozess? So vage, oder? Verständlich, ist bereits lange her. Im Oktober 2006 wurden die Ermittlungen von der Staatsanwaltschaft Wr. Neustadt eröffnet, im April 2007 gründete der Innenminister die SOKO-Tierschutz, 2008 gab es U-Haft für 10 TierschützerInnen, 2010-2011 lief der 14 monatige Prozess. Er führte zwar zum völligen Freispruch in allen Punkten, doch dem VGT-Obmann blieb ein Schuldenberg und Schaden von € 600.000. Die Republik Österreich weigert sich bis heute, trotz Freispruchs nach erwiesener Unschuld, die Verteidigungskosten zu tragen. Die entsprechende Klage wurde abgewiesen, weil sie verjährt sei. Zuerst das Wiener Oberlandesgericht und dann der Oberste Gerichtshof hoben aber dieses Verjährungsurteil auf und verwiesen den Fall zurück in die erste Instanz. Mehr als 10 (!) Jahre nach Ermittlungsbeginn ist der Prozess um die Schadenersatzansprüche wieder eröffnet und beginnt morgen Donnerstag im Justizpalast.


Rückfragehinweis
DDr. Martin Balluch, 01/929 14 98, medien@vgt.at


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