© domeckopol -pixabay.com
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Rekurs gegen erstinstanzliches Urteil bei Klage VGT-Gatterjagdprotest

Wildschweine können leider nicht für Ihre Interessen eintreten. Dabei kann niemand sinnvoll bestreiten, dass Jagden in Gattern verzichtbar sind.

Ein Großgrundbesitzer aus Salzburg will offenbar das Wiener Oberlandesgericht manipulieren, um kritischen Protest zu verhindern. Mayr-Melnhof betreibt in Salzburg ein Jagdgatter, in dem er etwa 100 Mal mehr Wildschweine hält und züchtet, als dort natürlicherweise leben sollten. Nachdem der VGT die grauenhaften Wildschweinmassaker in diesem Gatter dokumentiert hatte, verlieh er in einer satirischen Parodie neben anderer Prominenz aus der Gatterjagdszene auch Mayr-Melnhof einen Preis, nämlich das Steinerne Herz. Dieser nahm daran Anstoß und reichte eine Klage ein. Er fühle sich verunglimpft, begehrte Unterlassung und eine Einstweilige Verfügung, sowie ein Schmerzensgeld von € 6000. Das Wiener Handelsgericht lehnte die Einstweilige Verfügung und damit implizit die gesamte Klage mit deutlichen Worten ab. Es handle sich um erlaubte Protestformen, weil die Gatterjagd umstritten und Tierschutz ein Thema von großem öffentlichen Interesse ist, sowie die Kritik im Kern wahr. Die Heftigkeit des Protests sei verständlich, da die betroffenen Tiere ja ihre eigenen Interessen nicht selbst vertreten könnten. Gegen dieses Urteil ging Mayr-Melnhof nun mit einer Serie von Falschaussagen in Berufung.

In seiner Berufung zieht Mayr-Melnhof Vergleiche zwischen dem VGT und dem Nationalsozialismus. Um diese absurde These auch nur irgendwie zu belegen, verlegt er Aktionen von Salzburg nach Wien und erfindet Transparenttexte, die vom VGT nie mit ihm in Verbindung gebracht worden sind. Zusätzlich suggeriert er, der VGT habe intime Darstellungen von ihm veröffentlicht. Auch rechtliche Fakten werden in dem Rekurs etwas anders dargestellt, wie der VGT berichtet. Tierquälerei wird zu einem Verbrechen gemacht, obwohl es leider nur ein Vergehen ist, und es wird einfach behauptet, die Gatterjagd gäbe es auch in Oberösterreich und sie sei in keinem Bundesland verboten.

VGT-Obmann Martin Balluch ließ seinen Anwalt umgehend eine Rekursbeantwortung verfassen: ‘Mayr-Melnhof muss das für uns erfreuliche Urteil des Handelsgerichts offenbar sehr im Magen liegen, dass er zu so unredlichen Mitteln greift, um es zu bekämpfen."


Quelle : VGT


Artikel Online geschaltet von: / hackenberg /