© VGT- Acht Personen in der Voliere
© VGT- Acht Personen in der Voliere

Protest gegen Fasanjagd: 8 Personen 24 Stunden in Fasanvoliere am Wiener Stephansplatz

Auswüchse merkwürdiger Jagdpraxis vehement in der Kritik

Ausnahme von Bewilligungspflicht ein Skandal

Etwa 100.000 Zuchtvögel aus Massentierhaltung, mehrheitlich aus Brütereien in Ungarn, Tschechien oder der Slowakei, werden pro Jahr in Österreich zur Jagd ausgesetzt

Die Vögel schlüpfen in Brutmaschinen, weit und breit keine Mutter, die sich um sie kümmert. Als Kücken kommen sie in verschlossene Verschläge ohne jedes Sonnenlicht. Dann kürzt man ihre Schnabelspitzen, um die Aggression in dieser Massentierhaltung zu unterdrücken. Schließlich werden sie in winzige Kisten verladen und per Tiertransport in die Jagdreviere gebracht. Von dort setzt man diese zahmen Tiere, die nicht in der Lage sind, in der freien Wildbahn zu überleben, für den Abschuss aus, oft zu hunderten. Zwar ist das Aussetzen von Wildtieren auch für die Jagd normalerweise bewilligungspflichtig, doch für Fasan, Rebhuhn und Stockente macht man eine Ausnahme. Mit diesen Tieren darf Schindluder getrieben werden, sie darf man in beliebiger Zahl ins Revier setzen, wenn dadurch nur die Jagdstrecke steigt. Um auf diesen Missstand hinzuweisen setzten sich heute, Dienstag 8. März 2016, um 11 Uhr 8 TierschützerInnen in eine Fasanvoliere im Wiener Stadtzentrum, um erst am nächsten Tag um 11 Uhr, also 24 Stunden später, wieder heraus zu kommen. Der VGT fordert vehement ein Verbot des Aussetzens gezüchteter Vögel für die Jagd in jedem Bundesland!

VGT-Obmann Martin Balluch dazu: ‘Wir haben die Zustände in diesen Massentierhaltungen dokumentiert, wir haben die Fasanvolieren gefilmt, und auch das Aussetzen dieser armseligen Tiere, oft in Kisten oder Fasankäfigen. So kann es nicht mehr weitergehen, diese Praxis des Aussetzens erfüllt keinerlei andere Funktion, als den Jagdspass einiger weniger Menschen zu erhöhen, denen der Abschuss zahmer Tiere Lust bereitet. Doch das widerspricht sowohl sämtlichen tierschutzrechtlichen Anforderungen, als auch jener der Weidgerechtigkeit. Wir appellieren an die zuständigen LandesrätInnen, entsprechende Verbote zu erlassen und die Ausnahme von der Bewilligungspflicht für diese drei Vogelarten zu streichen!’

Quelle : VGT


Artikel Online geschaltet von: / hackenberg /