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Lunacek: „EU-Kommission darf sich mit Glyphosat-Zulassung nicht durchsetzen“

Entscheidung gegen BürgerInnen-Gesundheit und für Agrarindustrie verhindern

Brüssel/Wien - ‘Mit ihrem Vorschlag die Zulassung für das umstrittene Totalherbizid Glyphosat bis 2031 zu verlängern, entscheidet sich die EU-Kommission gegen die Gesundheit der Bürgerinnen und Bürger und für die Interessen der Agrarindustrie wie die des Herstellers des Pestizids Monsanto. Das meist verwendete Pestizid gilt als gesundheitsschädlich. Die Internationale Agentur für Krebsforschung der Weltgesundheitsorganisation hat Glyphosat als ‘wahrscheinlich krebserregend für Menschen’ eingestuft. Die Kommission verstößt damit gegen das Vorsorge-Prinzip, wirft alle Bedenken von WissenschaftlerInnen über Bord und berücksichtigt nicht einmal die Einschränkungen, die die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) gemacht hat. Die EFSA hatte immerhin auf die negativen Folgen für Biodiversität hingewiesen. Die Kommission schlägt jetzt alle diese Bedenken in den Wind und will Glyphosat weitgehend ohne Mengen- oder Anwendungsbeschränkung erlauben.
Die Regierungen der EU-Mitgliedsstaaten müssen dem einen Riegel vorschieben und sich gegen die Verlängerung der Zulassung aussprechen. Und ich schließe mich der Forderung meines österreichischen Grün-Kollegen Wolfgang Pirklhuber an, dass sich Minister Rupprechter gegen dieses Kommissionsvorhaben stellen und sich klar gegen eine Zulassungsverlängerung aussprechen muss’, erklärt Ulrike Lunacek, Vizepräsidentin des Europaparlaments und Delegationsleiterin der österreichischen Grünen im EP, zum Start der fraktionsübergreifenden Kampagne gegen die Glyphosat-Zulassung im Europaparlament. Das EP ist in diesen Entscheidungsprozess jedoch nicht eingebunden.

Am 7. und 8. März trifft sich in Brüssel der Ständige Ausschuss für Pflanzen, Tiere, Lebensmittel und Futtermittel. In dem Ausschuss sitzen VertreterInnen der zuständigen Ministerien in den Mitgliedsstaaten. Sie müssen über den Vorschlag der EU-Kommission entscheiden. Gibt es eine qualifizierte Mehrheit für den Vorschlag, kann die EU-Kommission ihn genau so umsetzen. Gibt es keine Mehrheit im Ausschuss, kann die EU-Kommission gegen die Entscheidung Einspruch einlegen und sie einem sogenannten ‘Einspruchsausschuss vorlegen’. Kommt auch dort keine Einigung zu Stande, läuft die Zulassung für Glyphosat aus.


Artikel Online geschaltet von: / Doris Holler /