© Gerd Altmann / geralt- pixabay.com
© Gerd Altmann / geralt- pixabay.com

Deutschland: Atom-Rückstellungs-Kommission muss Verursacherprinzip durchsetzen

Hersteller von Atomstrom müssen das finanzielle Risiko tragen

Berlin - Der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) hat die heute bekannt gewordenen Vorschläge der Kommission zur Überprüfung der Finanzierung des Kernenergieausstiegs (KFK) zum Umgang mit den Haftungsrisiken der Atomenergienutzung kritisiert.

‘Die Haftung der Atomkraftwerksbetreiber für die von ihnen verursachten radioaktiven Altlasten ist nicht verhandelbar. Die Kommission darf eine unbefristete Haftung der Betreiber für den Rückbau der Atomkraftwerke und für die Atommüll-Lagerung nicht in Frage stellen oder einschränken’, sagte der BUND-Vorsitzende Hubert Weiger.

Die Vorschläge der KFK seien ein klarer Beleg dafür, dass die AKW-Betreiber nicht in der Lage seien, sämtliche Folgekosten der Atomenergienutzung am Ende auch zu übernehmen. ‘Vor allem jene Staaten, die immer noch überlegen neue Atomkraftwerke zu bauen, sollten sich die Situation in Deutschland genau ansehen’, sagte Weiger.

‘Schockierend ist, dass für den Betrieb von Atomkraftwerken in Deutschland das Verursacherprinzip zu großen Teilen ausgehebelt werden soll. Nicht einmal den erforderlichen Risikoaufschlag sollen die Energiekonzerne in den Haftungsfonds einzahlen. Enorme finanzielle Risiken, auch was die künftige Kosten- oder Zinsentwicklung angeht, wird wohl schlussendlich der Staat tragen müssen. Auf keinen Fall dürfen die Kommissionsvorschläge so von Bundesregierung und Bundestag umgesetzt werden’, sagte der BUND-Vorsitzende.


Artikel Online geschaltet von: / Doris Holler /