Gatterjagd Mayr-Melnhof und Mensdorff : Staatsanwaltschaft ermittelt wegen Tierquälerei

Staatsanwaltschaft nimmt den Vorwurf der Tierquälerei ernst - Einvernahmen dreier ZeugInnen gestern

Unnötiges Tierleid : kein Kavaliersdelikt !

Der VGT hat in der letzten Jagdsaison zahlreiche Treibjagden im Gatter und auf ausgesetzte Zuchtvögel dokumentiert und angezeigt. Im Jagdgatter werden gefangene Tiere mit Treiberkolonnen und Jagdhunderudeln gehetzt und in Todesangst versetzt. Ein Gutachten von Wildbiologin Karoline Schmidt bestätigte das wissenschaftlich. Beim Aussetzen gezüchteter Fasane kommen zahme Tiere in die freie Wildbahn, ohne dort überlebensfähig zu sein. Das wiederum bestätigt ein wissenschaftliches Gutachten von Veterinär Hans Frey. Beides muss damit als unnötige Tierquälerei gesehen werden, da diese Tiere ja bereits in der Obhut von Menschen waren. Auch die steirische Tierschutzombudsfrau hat die Treibjagd in umzäunten Gattern als Tierquälerei im Sinne des Strafgesetzbuches bezeichnet. Und Univ.-Prof. Klaus Hackländer hält das Aussetzen gezüchteter Tiere ohne wissenschaftliche Begleitung ebenfalls für Tierquälerei. Die Sachlage ist damit eindeutig. Die Staatsanwaltschaft nimmt die entsprechenden Anzeigen nun ernst und hat Einvernahmen der ZeugInnen angeordnet.

VGT-Obmann Martin Balluch nach seiner Einvernahme : ‘Mayr-Melnhof in Salzburg spricht davon, dass er gar keine Wildschweine züchtet, aber er hält Wildschweine in einem Gatter gefangen und füttert sie. Wie nennt man so etwas, wenn nicht Wildschweinzucht? Und seine Treibjagd sei sinnvoll, die Tiere würden danach gegessen. Schmidt weist in ihrem Gutachten nach, dass die Fleischqualität dieser Tiere nach einer Treibjagd durch die Todesangst und Panik sehr verringert wird. Abgesehen davon gibt es andere Möglichkeiten, gefangene Schweine zu töten, um sie zu essen, als sie einer Treibjagd durch Jagdgäste auszusetzen. Das sind daher unnötige Qualen. Ähnlich bei Mensdorff-Pouilly, auch dort werden Tiere gezüchtet und dann gehetzt und damit unnötigen Qualen ausgesetzt. Wir setzen unsere Hoffnung in die Ermittlungsarbeit der Staatsanwaltschaft, dass das gehobene Tierschutzbewusstsein in der Bevölkerung dazu führt, dass ein derartiger Umgang mit Tieren nun als Tierquälerei zu sehen ist und strafrechtlich geahndet werden muss.’

Rückfragehinweis:
DDr. Martin Balluch
Tel.: 01/9291498
E-Mail: medien@vgt.at


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