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Hormonell wirksame Substanzen: Gefährdung von Umwelt und Gesundheit wird in Kauf genommen

Deutschland soll Beispiel Frankreichs folgen und Einsatz rasch regulieren

Berlin - Die deutsche Bundesregierung unternimmt viel zu wenig zum Schutz ihrer Bürgerinnen und Bürger gegenüber der schleichenden Gefahr von Umwelthormonen und stellt sich nicht offensiv genug gegen die wirtschaftsfreundliche Verzögerungstaktik der EU-Kommission, kritisieren die Nichtregierungsorganisationen PAN Germany (Pestizid Aktions-Netzwerk e.V.), WECF (Women in Europe for a Common Future) und der BUND (Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland e.V.) nach ihrer Analyse der Antworten auf eine aktuelle Bundestags-Anfrage von Bündnis90/Die Grünen (1).

Aus Sicht der Umweltverbände offenbart die Bundesregierung in ihren Antworten auf die kleine Anfrage von Bündnis90/Die Grünen nicht nur ihre Passivität im Handeln, sie verharmlost auch die Gefahren von Umwelthormonen, sogenannter ‘endokriner Disruptoren’ (EDCs). Informationsprogramme für die deutsche Bevölkerung zur Vermeidung von solchen Schadstoffen werden als nicht notwendig erachtet, ebenso wenig wirksame nationale Gesetzesinitiativen. Und von einem politischen Druck auf die auf Zeit spielende EU-Kommission kann nicht die Rede sein. Dabei ist das Problem seit Jahren wissenschaftlich anerkannt. EDCs werden in Zusammenhang gebracht mit Krankheiten wie Brustkrebs, Hodenkrebs, Hodenhochstand, Unfruchtbarkeit, Diabetes und Übergewicht. Führende Wissenschaftler von der Weltgesundheitsorganisation und von zahlreichen anderen international anerkannten Institutionen fordern ein umgehendes politisches Handeln (2).

Im Dezember 2015 gab der EuGH einer Klage Schwedens statt und erklärte die Untätigkeit der EU-Kommission bei der gesetzlichen Regulierung von EDCs für gesetzeswidrig(3). Das Vorgehen der EU-Kommission, für Dezember 2013 angekündigte wissenschaftliche Kriterien zur Identifizierung von hormonellen Schadstoffen nicht vorzulegen und stattdessen eine so genannte sozioökonomische Folgenabschätzung einzuleiten, benachteilige den Verbraucher- und Umweltschutz zugunsten wirtschaftlicher Interessen, so die Richter. Zivilgesellschaftliche Gruppen sehen sich in ihrer Kritik bestätigt. Das Fehlverhalten der EU-Kommission steht nun endlich auf der politischen Agenda wie jetzt auf der Plenarsitzung des EU-Parlaments in Straßburg (4). ‘Wir erwarten, dass die Bundesregierung und die deutschen Repräsentanten aller Fraktionen sich jetzt offensiv dafür einsetzen, dass die EU-Kommission endlich den seit Sommer 2013 verfügbaren Kriterienentwurf zur Identifizierung von EDCs vorlegt. Deutschland muss jetzt spürbaren Einfluss nehmen, damit die bestehenden gesetzlichen Vorgaben zur Regulierung von EDCs ohne weitere Verschleppungen oder Verwässerungen umgesetzt werden’, fordert Pestizid- und Biozidexpertin Susanne Smolka vom PAN Germany.

Während der gesamten Legislaturperiode hat es lediglich ein einzelnes Gespräch der Umweltministerin Hendricks und eine Aufforderung des Landwirtschaftsministeriums gegeben, um die Kommission zum Handeln zu bewegen. Politischer Druck sieht anders aus. ‘Nicht nur zeugen die Antworten von einer Ignoranz gegenüber dem Schutz der Gesundheit vor EDCs, sondern im europäischen Vergleich ist das offensichtliche Nicht-Handeln beschämend. So hat z.B. Frankreich einen umfangreichen Nationalen Aktionsplan beschlossen. Wie hoch sollen die Raten hormonbedingter Krebskrankheiten, von Diabetes und von Unfruchtbarkeit noch in Deutschland steigen, bis die Bundesregierung handelt? Der Profit der Chemieindustrie darf nicht auf Kosten des Schutzes der Umwelt und der Gesundheit gehen. Wir brauchen dringend auch einen deutschen Aktionsplan und strengere nationale Gesetze.", fordert Alexandra Caterbow, Expertin für Chemikalienpolitik bei WECF.

Für erkannte hormonell schädigende Substanzen müssen jetzt Verwendungsbeschränkungen her, fordert auch der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland e.V.. Manuel Fernandez vom BUND stellt fest: ‘Der BUND nimmt mit Bedauern zur Kenntnis, dass die Bundesregierung bei der gesetzlichen Regulierung von hormonellen Schadstoffen wirtschaftlichen Interessen einen zu hohen Stellenwert einräumt. So lehnt sie ein mögliches nationales Verbot von Bisphenol A in Lebensmittelverpackungen ab, wie es etwa Frankreich zum Schutz von Schwangeren und Kindern eingeführt hat. Der BUND fordert die Bundesregierung auf, dem Beispiel Frankreichs zu folgen und sich für eine schnelle Regulierung von hormonellen Schadstoffen im Sinne des im EU-Chemikalienrechts verankerten Vorsorgeprinzips einzusetzen. Gerade Deutschland, als einer der größten Chemiestandorte der Welt, trägt beim Schutz von Mensch und Umwelt vor gefährlichen Chemikalien eine besondere Verantwortung.’


Quellen:

Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Nicole Maisch, Harald Ebner, Peter Maiwald, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Auswirkungen und Regelungen von hormonell wirksamen Substanzen. Bundestagsdrucksache 18/6982
http://dipbt.bundestag.de/dip21/btd/18/073/1807335.pdf
WECF/PAN Germany (2016): Regulierung endokriner Disruptoren in der EU und die Bedeutung Deutschlands in diesem Prozess. Hintergrundinformation, Januar 2016: http://www.wecf.eu/download/2016/February/16_01_25_HintergrundinformationEDCs_final_final.pdf
EUGH-Urteil: EU-Kommission verstößt gegen ihre Verpflichtung zur Regulierung hormonell wirksamer Substanzen. GEMEINSAME PRESSEINFORMATION von WECF /PAN Germany, 17. Dezember 2015: http://www.wecf.eu/german/pressemeldungen/2015/EUGH-Urteil.php
Plenarsitzung EU-Parlament, 2.-4. Jan 2016: Aussprache zu Maßnahmen der Kommission zur Einhaltung des Urteils in der Rechtssache T-521/14 Schweden gegen Kommission (Verpflichtung zur Festlegung von Kriterien für Chemikalien mit endokriner Wirkung) : http://www.europarl.europa.eu/sides/getDoc.do?pubRef=-//EP//TEXT+AGENDA+20160202+SIT+DOC+XML+V0//DE

GastautorIn: WECF für oekonews.
Artikel Online geschaltet von: / stevanov /