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EU erschwert Auslobung von hormonfreier Kosmetik

GLOBAL 2000 erfreut über die klare Haltung von Gesundheitsministerin Oberhauser - Der Handel muss Kunden informieren können

Wien - Die EU-Kommission wurde bereits vom Europäischen Gerichtshof verurteilt, weil sie gesetzliche Verbote von hormonell wirksamen Chemikalien verzögert und macht bislang keine Anzeichen1, daran etwas ändern zu wollen. Stattdessen lässt sie eine ’Guideline’ ausarbeiten, die konkrete Vorgaben für die Kennzeichnung von Kosmetikprodukten bringen wird. Vieles deutet derzeit darauf hin, dass ‘frei von’-Kennzeichnungen, wie beispielsweise ’frei von Parabenen’ zukünftig nicht mehr erlaubt sein sollen.

Die im Juni in Kraft getretene EU-Claimsverodnung2 legt den gesetzlichen Rahmen für den Schutz der KonsumentInnen vor irreführenden Werbeaussagen in Bezug auf kosmetische Mittel fest. Diese verlangt von Produktkennzeichnungen u.a. Wahrheitstreue, Belegbarkeit, Redlichkeit und Lauterkeit. Unter Lauterkeit versteht die Verordnung, dass ’Bestandteile, die rechtmäßig in kosmetischen Mitteln verwendet werden, nicht herabgesetzt’ werden dürfen. Von Gesetzes wegen ’rechtmäßig’ in kosmetischen Mitteln enthalten sind aber auch hormonell wirksame Parabene oder Phthalate, solange sie niemand verbietet. Entscheidend ist daher die Frage, ob die explizite Kennzeichnung von ’parabenfreien’ Produkten als eine Herabsetzung von Parabenen im Sinne der Verordnung interpretiert wird.

‘Klarheit über diese und andere Fragen des Konsumentenschutzes soll nun eine ’Guideline’ bringen, die die Europäische Kommission bis Juni 2016 vorstellen will’, erklärt Helmut Burtscher, Umweltchemiker von GLOBAL 2000: ‘Doch sitzen in der Arbeitsgruppe, die diese Guideline ausarbeitet keine Konsumentenschützer, keine Gesundheits- und auch keine Umweltorganisationen. Die einzigen Nichtregierungsorganisationen in dieser Arbeitsgruppe sind die zahlreichen Verbände der Kosmetikindustrie.’

So mag es auch nicht verwundern, dass Branchenexperten seit geraumer Zeit den Handel dahingehend beraten, seinen Verzicht auf hormonelle Inhaltsstoffe weder auf den Produkten zu kennzeichnen noch in Broschüren oder auf der Website zu bewerben.

Gerade zum richtigen Zeitpunkt kommt daher die Klarstellung von Gesundheitsministerin Sabine Oberhauser, dass ihr Ministerium den freiwilligen Verzicht des Handels auf hormonell wirksame Inhaltsstoffe unterstützt und dieser die Möglichkeit haben soll, hormonfreie Produkte zu kennzeichnen3.

Wichtig für eine solche Kennzeichnung ist, dass sie juristisch nicht angreifbar, für KonsumentInnen von hohem Informationswert, und für den Handel leicht umzusetzen ist. GLOBAL 2000 schließt sich der Meinung des Gesundheitsministerium an, dass eine ‘frei von’-Kennzeichnung, die sich nicht auf einzelne Chemikalien, sondern auf die generelle Abwesenheit hormonell wirksamer Inhaltsstoffe bezieht, die auf einer EU-Verdachtsliste angeführt sind, zu favorisieren ist.

Der höchste Wiedererkennungs- und Informationswert für KonsumentInnen ließe sich jedenfalls dann erzielen, wenn im Handel ein breiter Konsens über Inhalt und Form einer solchen Kennzeichnung gelänge, der auch die Zustimmung der Behörden und von Konsumentenschützern findet.


Artikel Online geschaltet von: / Doris Holler /