© Helmut Hermann-Bund/ Rücksichtslose Holzernte mit schwerem Gerät im Schluchtwald
© Helmut Hermann-Bund/ Rücksichtslose Holzernte mit schwerem Gerät im Schluchtwald

Deutscher „Waldreport 2016“ zeigt Probleme und positive Entwicklungen in der Forstwirtschaft

Der BUND fordert ein Bundeswaldgesetz mit ökologischen Mindeststandards

Berlin - Der neu veröffentlichte ‘Waldreport 2016 – Schatten und Licht’ des Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) bringt in Fallstudien aus 11 Bundesländern auf den Punkt, dass es in der deutschen Forstwirtschaft nach wie vor Probleme gibt. ‘Wir beobachten massive Holzeinschläge, Fällungen wertvoller Altbäume, Kahlschläge, Bodenschäden und dies teilweise in streng geschützten Gebieten’ erklärte der BUND-Vorsitzende Hubert Weiger. Der ‘BUND-Waldreport 2016’ dokumentiert eine Reihe von Verstößen gegen nationale und europäische Naturschutzgesetze und -richtlinien. Gleichzeitig bringt er auch positive Beispiele der deutschen Waldbewirtschaftung vor den Vorhang.

Weiger: ‘Um gefährdete Arten und Biotope in den Wäldern besser schützen zu können, fehlen in vielen Schutzgebieten die dafür erforderlichen Vorschriften. Seit Jahren ist eine Novellierung des Bundeswaldgesetzes überfällig. Darin und in den Waldgesetzen der Länder müssen verbindliche ökologische Mindeststandards zum Waldschutz vereinbart werden. Der wirtschaftliche Druck auf den Wald ist wegen der gestiegenen Nachfrage nach Holz enorm gewachsen. Der Waldreport 2016 zeigt, dass die Forstwirtschaft noch längst nicht überall den Anforderungen einer naturverträglichen Waldwirtschaft gerecht wird.’

Der BUND-Vorsitzende meint, es sei notwendig, Forst- und Naturschutzbehörden personell und finanziell besser auszustatten. ‘Um die gesetzlichen Aufgaben beim Waldschutz umfassend ,erfüllen zu können, muss ausreichendes und gut ausgebildetes Forst- und Naturschutzpersonal zur Verfügung stehen. Verstöße gegen Naturschutzvorschriften sind konsequent zu ahnden. Noch wichtiger ist es, sie im Vorfeld zu vermeiden’, sagte Weiger. Zu einer modernen Forstwirtschaft gehöre auch, bis 2020 in Deutschland mindestens zehn Prozent der öffentlichen Wälder rechtlich verbindlich und dauerhaft ihrer natürlichen Entwicklung zu überlassen.

Nicola Uhde, BUND-Waldexpertin, sagt dazu: ‘Dort wo das Gemeinwohl, der Schutz der Artenvielfalt, des Klimas und das Interesse der im Wald Erholung suchenden Menschen Vorrang vor wirtschaftlichen Interessen haben, wird der Wald auch im Einklang mit der Natur genutzt. Die Positivbeispiele in unserem Waldreport zeigen, dass eine ökologisch verträgliche Waldwirtschaft möglich ist. Es gibt auch eine Reihe privater Waldbesitzer, die sich freiwillig für mehr Naturschutz in ihren Wäldern engagieren. Das muss künftig stärker unterstützt werden.’

Den ‘Waldreport 2016 – Schatten und Licht’ des BUND finden Sie im Internet unter:
www.bund.net/waldreport2016


Artikel Online geschaltet von: / Doris Holler /