© David Mark
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Wien: Mehr Geld für energieeffiziente Vorzeigeprojekte

Maßnahme zur Steigerung der Einergieeffizienz Energieeffizienz mit Förderungen an"

Wien - Ab 1. Februar 2016 werden mit den Mitteln des Wiener Ökostromfonds Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz gefördert. Zwei neue Förderschienen setzen dabei attraktive Anreize die zum einen Energieeffizienzprogramme und zum anderen Planungsleistungen für hocheffiziente Gebäude unterstützen.

"Wien ist international eine der Vorreiterstädte im Bereich Energieeffizienz. Wir möchten in Wien noch mehr sehen. Mit der Förderung wird Vorzeigeprojekten unter die Arme gegriffen, ganz im Sinne unseres ambitionierten Regierungsprogramms", sagt Vizebürgermeisterin Maria Vassilakou.

Förderung von hocheffizienten Gebäuden

Gegenstand der Förderung sind die Planungsleistungen bei Neuerrichtung bzw. Sanierung von Großbauten (min. 5.000 m2), welche in unmittelbarem Zusammenhang mit der Gebäudeeffizienz, der Energieversorgung bzw. der energierelevanten Ausstattung stehen. "Ziel der Förderung ist es, den Anteil an Null- bzw. Plusenergiegebäuden in Wien zu erhöhen. Im Vergleich zu üblichen Gebäuden, haben innovative, hocheffiziente Objekte einen höheren Planungsaufwand", begründet Herbert Ritter, stellvertretender Leiter der MA 20 - Energieplanung, die Einführung der Förderschiene. Die Förderhöhe beträgt maximal 30% der förderfähigen Planungsleistungen in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses und ist auf maximal 300.000 Euro je Objekt beschränkt.

Förderung Energieeffizienzprogramme

Die Energieeffizienzprogramme sollen Einsparungen bzw. Effizienzsteigerungen auslösen und die Umsetzung von energierelevanten Programmen in Wien wie z.B. die Smart City Wien Rahmenstrategie unterstützen. Gegenstand der Förderung sind Aktionen und Initiativen mit Breitenwirkung und Multiplizierbarkeit für den Wiener Raum. Punktuelle Einzelmaßnahmen in einem Betrieb werden nicht gefördert.

Jährlich werden maximal drei neu eigereichte Energieeffizienzprogramme gefördert. Der Förderantrag muss vor Umsetzung erfolgen. Die Förderhöhe beträgt maximal 30 Prozent der Gesamtkosten des Energieeffizienzprogramms in Form eines nichtrückzahlbaren Zuschusses und ist auf 60.000 Euro pro Jahr und Energieeffizienzprogramm beschränkt. Die Umsetzung des Programmes kann bis maximal 5 Jahre nach Einlangen des vollständigen Antrags erfolgen.

Die abwickelnde Förderstelle ist die MA 20 - Energieplanung. Detaillierte Informationen sowie die Förderbedingungen können auf der Website der Abteilung abgerufen werden.


Artikel Online geschaltet von: / Doris Holler /