Rechtsstreit VGT gegen Mensdorff-Pouillyt: Klagen, Ermittlungsverfahren, Anzeigen

Der Konflikt um die Jagdpraktiken in Luising ist eskaliert.

VGT-Obmann von Staatsanwaltschaft als Zeuge der Tierquälerei geladen; VGT-Klagen gegen MitarbeiterInnen von Mensdorff-Pouilly; weitere Anzeige wegen Tierquälerei

Zwar ist die Jagdsaison jetzt beendet, sind die Fasan- und Rebhuhnvolieren bei Mensdorff-Pouilly nun verwaist und die Ententeiche leer geschossen, doch der Konflikt um die Jagdpraktiken in Luising eskaliert. Die Staatsanwaltschaft Eisenstadt hat den VGT-Obmann als Zeugen zur Einvernahme geladen, bei der es um 3 Fälle von Tierquälerei durch Alfons Mensdorff-Pouilly geht. ‘Es ist sehr erfreulich, dass die Staatsanwaltschaft unsere Anzeigen ernst nimmt’, meint Martin Balluch dazu, ‘Tierquälerei darf nicht mehr als Kavaliersdelikt gelten. Erst wenn die Strafverfahren aus dem Klüngel um Mensdorff-Pouilly im Bezirk Güssing entfernt sind, laufen sie auch wirklich und werden nicht gleich eingestellt!’

Der VGT hat auch jene 7 Personen im Umkreis von Alfons Mensdorff-Pouilly, die im Rahmen der Klage des Gatterjägers gegen den VGT-Obmann in einer eidesstattlichen Erklärung behauptet hatten, sie wären von Letzterem ‘direkt und indirekt bedroht’ worden, aufgefordert, diese Falschaussage zu widerrufen, andernfalls gegen diese Verleumdungen gerichtliche Schritte in Anspruch genommen würden. Balluch: ‘Ich habe niemanden bedroht, weder direkt noch indirekt. Das ist doch völlig lächerlich und ein sehr durchsichtiger Versuch, mich wieder einmal zu kriminalisieren. Wir haben nur völlig legal diese Treibjagden gefilmt und Gesetzwidrigkeiten zur Anzeige gebracht. Das ist bei den Themen Tierschutz, Aussetzen von Zuchttieren für die Jagd und Gatterjagd wohl im öffentlichen Interesse. Offenbar hat Mensdorff-Pouilly etwas zu verbergen, sonst würde er nicht mit Einschüchterungsklagen gegen unsere Öffentlichkeitsarbeit vorgehen.’

Unterdessen hat der VGT eine weitere Anzeige wegen Tierquälerei gegen Alfons Mensdorff-Pouilly eingebracht. Diesmal geht es um die Treibjagd im Jagdgatter Bildein, die am 24. Jänner stattgefunden hat. Der VGT veröffentlichte davon Filmclips und Fotos auf Facebook, die in Kürze 75.000 Mal gesehen wurden. Balluch: ‘Diese Tiere leben nicht wild, sie sind gefangen. Die meisten davon haben jetzt sogar Schonzeit. Und dennoch werden sie stundenlang in Todesangst versetzt und hin und her gehetzt. Das sind unnötige Qualen und daher ist der § 222 Tierquälerei des Strafgesetzbuches hier anwendbar.’ Die Anzeige im vollen Wortlaut findet sich auf Martin Balluchs Blog.

Quelle : VGT


Artikel Online geschaltet von: / hackenberg /