© Parlamentsdirektion-Christian Hikade
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Energie-Infrastrukturpaket verliert Verfassungsrang

SPÖ und ÖVP bringen rechtliche Erleichterung von Infrastrukturprojekten als einfaches Gesetz durch den Nationalrat

Wien - Ein Abänderungsantrag von SPÖ und ÖVP brachte gestern im Nationalrat das Energie-Infrastrukturgesetz auf einfachgesetzliche Ebene. Dieses scheinbar nur formaljuristische Vorgehen barg Zündstoff: Herausgenommen wurden aus der Regierungsvorlage zur Erfüllung einer EU-Verordnung für transeuropäische Energienetze jene Bestimmungen, die Länderkompetenzen einschränken. Dadurch war die Vorlage nicht mehr in Verfassungsrang, und konnte ohne Zweidrittelmehrheit im Plenum beschlossen werden. Ausschlaggebend für diesen Schritt der Regierungsfraktionen war die Weigerung der Grünen, dem Gesetzespaket zuzustimmen, wenn darin die Mitspracherechte von NachbarInnen bei Infrastrukturprojekten nicht ausgeweitet werden. Konkret zu diesem Punkt heißt es im Abänderungsantrag, um die Öffentlichkeit in Umweltverträglichkeitsprüfungs (UVP)-Verfahren gemäß EU-Recht frühzeitig einzubinden, können künftig Nachbarinnen und Nachbarn ab der online-Veröffentlichung eines Feststellungsbescheids, ob ein UVP erforderlich ist oder nicht, beim Bundesverwaltungsgericht innerhalb von vier Wochen Beschwerde gegen den Bescheid einlegen.

Den Oppositionsparteien schmeckt dieses Vorgehen der Koalitionsparteien gar nicht. Ungeachtet verschiedener inhaltlicher Kritikpunkte an der Gesetzesinitiative prangerten sie im Plenum unisono an, es entspreche nicht den parlamentarischen Gepflogenheiten, Abänderungen zu einem Gesetzesvorschlag abseits des Verhandlungstisches durchzusetzen.

Vizekanzler und Wirtschaftsminister Reinhold Mitterlehner räumte ein, wünschenswert wäre eine breite Unterstützung für das Gesetzespaket gewesen, aus Zeitgründen sei dieses Bestreben aber hintangestellt worden. Er unterstrich ebenso wie die Redner von SPÖ und ÖVP, das Energie-Infrastrukturgesetz schaffe nun Rechtssicherheit für Projektverantwortliche und somit auch für Infrastrukturprojekte, die Österreich bei der Energiewende unterstützen. Damit trage man nicht zuletzt den energiepolitischen Vorgaben der UN-Klimaschutzkonferenz von Paris Rechnung.

Ein von den Regierungsfraktionen eingebrachter und mehrheitlich beschlossener Entschließungsantrag an den Umweltminister stößt eine weitere Novelle an, die ein Upgrade von Stromleitungen von 220 auf 380 Kilovolt ohne UVP-Verfahren ermöglichen soll. Einen entsprechenden Gesetzesentwurf erwarten SPÖ und ÖVP bis Mitte dieses Jahres.

Transeuropäische Netze sollen Versorgungssicherheit erhöhen

Die EU-Verordnung als Grundlage der Regierungsvorlage zum Energie-Infrastrukturgesetz, die auch Änderungen im Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz und im Energie-Control-Gesetz enthält, gibt Leitlinien für die transeuropäische Energieinfrastruktur (TEN-E-VO) vor. Damit soll sich der Ausbau der europäischen Energieinfrastruktur schneller durchsetzen lassen, vor allem durch raschere Genehmigungsverfahren für Vorhaben im gemeinsamen europäischen Interesse. Auf österreichischer Ebene wird der Wirtschaftsminister als zuständige Infrastrukturbehörde benannt und in die Umsetzung der TEN-E-VO für Vorhaben, die eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) voraussetzen, eingebunden. Mithilfe des Abänderungsantrags fallen die im Gesetz geregelten Infrastrukturvorhaben im öffentlichen Interesse (Projects of Common Interest, PCI) nunmehr gänzlich in die Kompetenz des Bundes. Als Beispiel herausgegriffen werden Stromleitungstrassen über mindestens zwei Bundesländer; diese "Verankerung einer vorausschauenden Trassensicherung" entspreche auch den Empfehlungen des Rechnungshofs zur Planungssicherheit für Vorhabensträger.

Erzielt werde mit dem Gesetz die Förderung des Energieinfrastruktur-Ausbaus, der zur Versorgungssicherung dringend nötig sei, erklärte Werner Groiß (V). Die Beschleunigung bei Projekten von allgemeinem Interesse gehe mit einer transparenten Einbindung der Öffentlichkeit in die Verfahren einher, wie sie der Europäischen Gerichtshof vorsehe. Mit dem Abänderungsantrag sorge der Gesetzgeber für die notwendige Rechtssicherheit ohne weitere Verzögerungen.

Die Inhalte des Abänderungsantrags seien den Oppositionsparteien bereits letzte Woche bekannt gewesen, stellte Christoph Matznetter (S) den Vorwurf in Abrede, FPÖ, Grüne, NEOS und Team Stronach nicht vorab informiert zu haben. Zum Gesetzestext selbst führte der SPÖ-Mandatar aus, Nachbarrechte würden schon im Feststellungsverfahren gewährleistet. Angesichts dieses Ausbaus der Öffentlichkeitsbeteiligung könne er die Ablehnung der Grünen zum Gesetzesvorschlag nicht nachvollziehen.

Opposition mahnt langfristige Energieplanung ein

Neben ihrer Kritik am parlamentarischen Prozedere, mit dem das Gesetz zur Beschlussfassung gebracht wurde, beanstanden die Oppositionsparteien auch, es fehle darin an einer übergeordneten Energieplanung. Für eine effiziente Umsetzung der Energiewende sei jedoch eine solche Planung abseits einzelner Projekte in Verbindung mit einem Ökostromgesetz unabdingbar, so Grünen-Umweltsprecherin Christiane Brunner. Damit wären auch Bürgerinnen und Bürger besser eingebunden. Sie problematisierte zudem die Übergangsbestimmung in der abgeänderten Fassung des Energie-Infrastrukturgesetzes, die nun ermöglichen würden, dass trotz einer höchstgerichtlichen Aufhebung einer Baugenehmigung die Arbeiten am betreffenden Infrastrukturprojekt weitergeführt werden können. Die mit dem Gesetz festgelegten Neuerungen zur UVP-Pflicht bei Bundesstraßen sind Georg Willi (G) ein Dorn im Auge. Ausbauten von Anschlussstellen in Siedlungsgebieten müssten nicht mehr unbedingt geprüft werden, was unhaltbar sei in Hinblick auf die betroffenen AnrainerInnen.

Axel Kassegger (F) und Leopold Steinbichler (T) bekritteln speziell die in ihren Augen zu erwartende Bürokratieausweitung durch die im Gesetz vorgesehene Koordinierungsstelle im Wirtschaftsministerium. Zwar räumte der Freiheitliche ein, zum Umstieg auf erneuerbare Energien sei die mit den Bestimmungen letztlich angestrebte transeuropäische Infrastruktur bei Leitungs- und Speichersystemen im Energiebereich notwendig - schon zu Gunsten der heimischen Wirtschaft. Einmal mehr forderten die beiden Redner in diesem Zusammenhang aber einen strategischen Energiemasterplan ein, und erhielten Bestätigung von Josef Schellhorn (N). Das Gesetz weist nach Dafürhalten des NEOS-Abgeordneten überdies kaum eine wirkungsorientierte Folgenabschätzung aus, obwohl eine erhöhter Ressourcenaufwand im Wirtschaftsministerium zu erwarten sei.

Mitterlehner: Infrastrukturpaket soll Projektverzögerung abwenden

Infrastrukturprojekte würde mit den neuen Bestimmungen schneller, koordinierter und mit verbesserter Bürgerbeteiligung realisiert werden können, verteidigte demgegenüber Wirtschaftsminister Mitterlehner das Gesetzespaket. Einzelne Beschwerden gegen Infrastrukturprojekte beziehungsweise die daraufhin erfolgten negativen EuGH-Entscheidungen hätten bislang zu einem konjunkturschädlichen Stopp bei mehreren Projekten geführt. Den mehrmals eingeforderten Masterplan zur Energiepolitik sicherte Mitterlehner im Rahmen der auf Grundlage des Paris-Abkommens zu erstellenden Energie- und Klimastrategie Österreichs zu.

"Der Ausbau der Stromversorgung ist ein Schlüsselfaktor für die Energiewende, belebt die Konjunktur und schafft Arbeitsplätze", heißt es dementsprechend in dem SPÖ-ÖVP-Antrag auf Erleichterung bei Upgrades von Stromleitungen. Bestehende Trassen sollten dabei von der UVP-Pflicht ausgenommen werden, wenn keine Verschlechterungen für AnrainerInnen anzunehmen sind. Durch Modernisierungsarbeiten an Stromtrassen ergibt sich den Antragstellern Werner Groiß (V) und Wolfgang Katzian (S) zufolge ein Investitionsvolumen von 700 Mio. €, wodurch jährlich bis zu 2500 Arbeitsplätze entstünden.

Quelle: Parlamentsdirektion


Artikel Online geschaltet von: / Doris Holler /