© Anna Rauchenberger/E-Control - Gabriele Guggenberger, Leiterin der Schlichtungsstelle der E-Control.
© Anna Rauchenberger/E-Control - Gabriele Guggenberger, Leiterin der Schlichtungsstelle der E-Control.

Schlichtungsstelle der E-Control wird aufgewertet

Wesentliche Bestimmungen "Alternative-Streitbeilegung-Gesetz" seit 9. Jänner in Kraft - Unabhängige Schlichterin bestellt - Verfahrensablauf für Konsumenten transparenter

Die Schlichtungsstelle der E-Control wird durch das "Alternative-Streitbeilegung-Gesetz", das seit 9. Jänner in Kraft ist, aufgewertet. Die Schlichtungsstelle erfüllt die strengen Anforderungen an eine unabhängige und unparteiliche Vermittlungsstelle bei Streitigkeiten zwischen Strom- und Gasunternehmen und Konsumenten. Dafür darf sie auch - sofern sie für Konsumenten im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes vermittelt - das Gütesiegel für eine staatlich anerkannte Verbraucherschlichtungsstelle führen.

Zwtl.: Konsumenten profitieren von verbessertem Verfahren

Konsumenten, die sich wegen Problemen mit ihrem Strom- oder Gasunternehmen an die Schlichtungsstelle der E-Control wenden, profitieren seit Jänner von einem verbesserten Verfahren und häufigeren Informationen. "Der Ablauf des Schlichtungsverfahrens ist klarer geregelt, der Kunde wird häufiger über die einzelnen Schritte informiert", zählen Walter Boltz und Martin Graf, die Vorstände der Energieregulierungsbehörde E-Control, einige Verbesserungen auf. Auch die Unabhängigkeit der Streitschlichtungsstelle wurde weiter gestärkt. "Die Schlichtungsstelle kann durch die Benennung einer unabhängigen natürlichen Person innerhalb der E-Control noch selbstständiger agieren als bisher", sagt Gabriele Guggenberger, die neu bestellte Schlichterin und bisherige Leiterin der Schlichtungsstelle. Neu ist, dass sich ein Konsument erst dann an die Schlichtungsstelle wenden kann, wenn er vorher mit dem Unternehmen direkt eine Einigung versucht hat. "Nur wenn der Konsument mit einem direkten Lösungsanlauf gescheitert ist und mit dem Energieunternehmen auf keinen grünen Zweig kommt, kümmert sich die Schlichtungsstelle um den Fall", erläutert Guggenberger. Das Verfahren selbst ist für den Konsumenten kostenlos.

Schlichtungsstelle der E-Control: www.e-control.at/schlichtungsstelle, 01 24724-444 oder per Mail schlichtungsstelle@e-control.at

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OTS0084 2016-01-13/12:05


Artikel Online geschaltet von: / Doris Holler /