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HCB-Skandal: Gesundheitsrisiko durch Festhalten an unsicheren EU-Grenzwerten

Offener Brief von GLOBAL 2000 an das Land Kärnten


Sehr geehrter Herr Landeshauptmann Dr. Peter Kaiser,
Sehr geehrte Frau Landeshauptmann-Stellvertreterin Dr. Beate Prettner,
Sehr geehrter Herr Krisenkoordinator Dr. Albert Kreiner,
Sehr geehrte politisch Verantwortliche des Landes Kärnten,

anlässlich Ihrer Einladung zu einem "HCB-Info-Gipfel" bzw. Runden Tisch kommenden Mittwoch, wo Sie nach einer "einheitlichen Linie" bei der Interpretation von Grenz- und Richtwerte zu HCB suchen, möchten wir folgendes vorausschicken:

Einigkeit darüber, dass der geltende Grenzwert für HCB in Fleisch und Milchprodukten nicht als sicher erachtet werden kann, besteht unter den Expertinnen und Experten der MedUni Wien, des UBA und der AGES schon seit geraumer Zeit, wie Sie aus vergangenen Runden Tischen, Stellungnahmen und Berichten der genannten Organisationen entnehmen konnten.

Daher ist es verwunderlich, wenn das Land Kärnten zu den aktuellen -von GLOBAL 2000 aufgezeigten - HCB-Belastungen in Fleisch aus dem Görtschitztal wie folgt Stellung nimmt:

"Festzuhalten ist, dass der aufgrund der EU-Verordnung vorgegebene lebensmittel-rechtliche Grenzwert bei 200 Mikrogramm pro kg liegt. Dies bedeutet, dass das magere Fleisch des untersuchten Rindes selbst nach den Werten von Global 2000 um das ca. 28-fache UNTER dem gesetzlichen Grenzwert liegt, der für die Verkehrsfähigkeit zum Verzehr relevant ist." (Schriftliche Mitteilung an JournalistInnen)

"Krisenkoordinator, Kreiner sagte, das Land verwende einen anderen EU-Grenzwert der für Lebensmittel gelte und nicht den Richtwert der medizinischen Universität Wien." (Quelle: ORF.at)

Diesen Stellungnahmen entnehmen wir, dass Sie, werte politisch Verantwortliche, als die maßgeblichen für den Schutz der Gesundheit verantwortlichen Personen am höheren EU-Grenzwert als dem "für die Verkehrsfähigkeit zum Verzehr relevanten Grenzwert" festhalten.

Es besteht somit die Gefahr, dass KonsumentInnen, insbesondere besonders gefährdete Personengruppen wie Schwangere, Neugeborene und pupertierende Jugendliche sowie die vorbelastete Bevölkerung im Görtschitztal einem nicht akzeptablen Gesundheitsrisiko ausgesetzt werden können.

Wir dürfen Sie unter Verweis auf die auf der HCB-Info Seite des Landes Kärnten abrufbaren Berichte und Stellungnahmen der AGES, der MedUni Wien oder der Funk-Kommission sowie auf die Stellungnahmen von GLOBAL 2000 anlässlich Runder Tische, Info-Veranstaltungen und Pressekonferenzen zum Thema HCB daran erinnern, dass:

1. der bis 2008 geltende österreichische Höchstwert für HCB in Muskelfleisch im Zuge der EU-Grenzwertharmonisierung (EG) Nr. 396/2005 - vermutlich durch einen "Copy-Paste-Fehler" - bis zum 50-fachen des Ausgangswertes angehoben wurde. Es ist bekannt, dass der bis 2008 in Österreich geltende HCB-Grenzwert für Fleisch von 200 Mikrogramm pro Kilogramm auf den Fettgehalt bezogen war. (SchäHöV 2002, Anlage 2, Fußnote 2). Für mageres Rindfleisch mit zwei Prozent Fettanteil (Angabe Dr. H. Rehmer) ergab sich daraus eine zulässige HCB-Höchstmenge von vier Mikrogramm pro Kilogramm. Heute beträgt die EU-weit geltende zulässige Höchstmenge von HCB in Fleisch, unabhängig vom Fettgehalt, 200 Mikrogramm pro Kilogramm. Der in Fußnote 2 der "SchäHöv" festgelegte Bezug auf den Fettgehalt fehlt nämlich in der harmonisierten EU-Verordnung. HCB ist durch diesen Redaktionsfehler nicht gesünder und nicht weniger gefährlich geworden.

2. HCB bis in die 1970er-Jahre als eher unbedenklich galt und erst chronische Effekte aus Tierversuchen (Beinträchtigungen der Ovarien, Nieren- und Schilddrüsenfunktion in niedrigsten Dosierungen sowie Tumorbildungen) sowie seine Anreicherug in der Biosphäre und der menschlichen Muttermilch 1981 zu einem Verbot in der EG und 2004 weltweit führte.

3. der aktuelle - auf einem Redaktionsversehen beruhende -EU-Grenzwert von 200 Mikrogramm pro Kilogramm trotz des weltweiten Verbotes und der seit den 1970er-Jahren erkannten Gefährlichkeit des HCB deutlich höhere HCB-Belastungen in magerem Muskelfleisch zulassen würde als dies im Österreich der 1970er-Jahre zulässig war. In der SchäHöV 1976 ist der HCB-Höchstwert mit 500 Mikrogramm pro Kilogramm, bezogen auf den Fettgehalt, festgelegt. In Muskelfleisch mit einem Fettgehalt von zwei Prozent wäre also damals ein maximaler HCB-Gehalt von zehn Mikrogramm pro Kilogramm zulässig gewesen. Der aktuelle EU-Grenzwert scheint also die 20-fache (!) Menge HCB zu erlauben als zu Zeiten erlaubt war, als man HCB noch für eher unbedenklich hielt.

4. die Blutuntersuchungen durch die MedUni Wien ergeben hatten, dass 63 der 135 untersuchten Personen, die Produkte aus dem Görtschitztal konsumiert hatten, über einen Zeitraum von mehr als einem Jahr den von der AGES 2008 abgeleiteten gesundheitlichen Richtwert für die duldbare tägliche Aufnahme von HCB überschritten haben und laut Abschlussbericht der MedUni Wien bei einer langfristigen Überschreitung der tolerablen Aufnahmemenge von HCB nachteilige gesundheitliche Folgen nicht ausgeschlossen werden können.

5. die von der MedUni Wien in Ihrem Auftrag abgeleiteten HCB-Maximalwerte, diesen EU-Grenzwert um Faktor 100 unterschreiten und die Umweltmediziner mehrfach deutlich darauf hinwiesen dass beim Verzehr von Fleisch und Fleischprodukten sowie Milch und Milchprodukten, insbesondere von Direktvermarktern, darauf zu achten sei, dass diese vor dem Inverkehrbringen untersucht worden sind und die empfohlenen HCB-Werte unterschreiten.

6. gemäß den Berichten der MedUni Wien ohne diese Maßnahmen eine weitere Anreicherung von HCB in Blut, Fettgewebe und Muttermilch zu befürchten ist.

7. es sich bei HCB um einen sogenannten "Endokrinen Disruptor", d.h. um eine hormonell wirksame Chemikalie handelt, die bereits in sehr niedriger Konzentration hormonell gesteuerte Stoffwechsel- und Entwicklungsprozesse stören und in eine falsche Richtung lenken kann. In der Schwangerschaft kann bereits die kurzzeitige Exposition durch endokrine Disruptoren während sogenannter "entwicklungskritischer Zeitfenster" zu einer irreversiblen Schädigung des Fötus führen. Diese Schädigung des Kindes kann sich je nach Chemikalie und Zeitpunkt der Exposition in unterschiedlichen Erkrankungen manifestieren, die oftmals erst in späteren Phasen des Lebens auftreten.

Wollen Sie als Politiker, die gemäß der österreichischen Verfassung für den Gesundheitsschutz der Bevölkerung Sorge zu tragen haben, tatsächlich diesen durch einen Redaktionsfehler entstandenen EU-Grenzwert für HCB in Fleisch für österreichische KonsumentInnen im Allgemeinen und für die vorbelastete Bevölkerung des Görtschitztals im Besonderen als den "für die Verkehrsfähigkeit zum Verzehr relevanten Grenzwert" heranziehen?
Wollen Sie, indem Sie den offensichtlich unrichtigen EU-Grenzwert an Stelle des gesundheitlichen Richtwerts der MedUni als maßgeblichen Grenzwert für die zulässige HCB-Belastung und für die Vermarktung von HCB-belasteten Erzeugnissen aus dem Görtschitztal heranziehen, die Konsumentinnen und Konsumenten einem nicht akzeptablen Gesundheitsrisiko aussetzen?

Wollen Sie mit dem wiederholten Hinweis auf die Einhaltung der EU-Grenzwerte die KonsumentInnen, insbesondere bereits vorbelastete Personen aus dem Görtschitztal oder gefährdete Personengruppen ermutigen, HCB-belastete Produkte (wieder) zu verzehren?

Die Aussage, dass für die belasteten Personen im Görtschitztal "nach wie vor eine Verzehrswarnung gelte", scheint uns wenig überzeugend. Denn eine Warnung, die weder an die Betroffenen verschickt noch auf die HCB-Infoseite des Landes Kärnten gestellt oder auf sonstige Weise gehörig kundgemacht wurde, also eine Warnung, die gar nicht an die Zielgruppe kommuniziert wurde, ist keine Warnung.

Zusammenfassend kann also gesagt werden: Eine unrichtige Einschätzung und inadäquate Anwendung von gesundheitlichen Richtwerten und gesetzlichen Grenzwerten in der HCB-Problematik bringt erhebliche Risiken für die menschliche Gesundheit mit sich. Die eingangs zitierten Aussagen des Landes Kärnten zeigen diesbezüglichen Verbesserungsbedarf, um es zurückhaltend zu formulieren. Deshalb nimmt GLOBAL 2000 die Einladung zum "HCB-Info-Gipfel" bzw. Runden Tisch an. Wir würden es aber sehr bedauern, wenn ExpertInnen des Umweltbundesamtes aus dem Fachbereich Toxikologie und Humanes Biomonitoring sowie der AGES aus dem Fachbereich Risikobewertung bei dieser wichtigen Diskussion fehlen würden.

Mit freundlichen Grüßen
DI Dr. Helmut Burtscher
Umweltchemiker bei GLOBAL 2000



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Weitere Infos: Global2000

Artikel Online geschaltet von: / Doris Holler /