Ungarisches Atomkraftwerk Paks II: Verträge mit Russland EU-Rechts-widrig
Herber Rückschlag für das geplante Kraftwerk im Nachbarland
Die Europäische Kommission hat nach vertraulichen Berichten aus Brüssel die russischen Lieferverträge für den Atombrennstoff für das geplante ungarische Atomkraftwerk Paks II untersagt - da ausschließliche Nuklear-Brennstoff-Lieferungen aus Russland der europäischen Gesetzgebung unter EURATOM widersprächen.
Der Vertrag vom April 2014 zwischen Viktor Orban und Vladimir Putin über den Neubau eines russischen Atomreaktors am AKW-Standort Paks, der laut Ungarn für 30 Jahre geheim gehalten werden soll, wird nun zusätzlich von der EU-Kommission, Abteilung Wettbewerb, auf verbotene Staatsbeihilfen untersucht. Der berechtigte Verdacht steht im Raum, dass hier durch die freihändige Vergabe des Bauvertrags an den russischen Reaktorbauer Rosatom via der Atom-Exportagentur Atomenergoprojekt die EU-Wettbewerbsrichtlinien gebrochen wurden.
"Wettbewerbsrecht verhindert die freihändige Vergabe von Atom-Projekten an alte Freunde. EU-Beihilferecht, korrekt ausgelegt, untersagt die Förderung der teuersten Energieform, die es gibt, der Atomkraft", sagt Reinhard Uhrig, Atom-Sprecher der österreichischen Umweltschutzorganisation GLOBAL 2000. "Diese Entscheidung ist ein klares Zeichen, dass die neue EU-Kommission nicht genauso wie die alte Kommission unter José Manuel Barroso völlig auf das Wettbewerbsrecht pfeift. Diese hatte ja die wettbewerbs- und beihilferechtswidrige Subventionierung des britischen Atomkraftwerks Hinkley Point noch schnell vor ihrem Abtritt durchgewunken. Die Nichtigkeitsklage der Österreichischen Republik wird das jedoch nicht überleben."
Es wird erwartet, dass auch das Beihilfeverfahren der Kommission gegen den Paks-Deal negativ ausfallen wird.
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Artikel Online geschaltet von: / Doris Holler /