© Christian Schuhböck/Alliance For Nature Semmeringbahn Viadukt Kalte Rinne IC Zug
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Semmering-Basistunnel neu: Kommende Woche mündliche Verhandlung vor dem BVwG

Doch ist das Bundesverwaltungsgericht (BVwG) tatsächlich für alle Verfahren zuständig?

Nachdem der Verwaltungsgerichtshof (VwGH) zahlreiche Genehmigungsbescheide zum Bauvorhaben ‘Semmering-Basistunnel neu’ wegen Rechtswidrigkeit aufgehoben hat, wird nun das umstrittene Großprojekt am 19. und 20. Januar 2015 vor dem neugeschaffenen Bundesverwaltungsgericht (BVwG) verhandelt.

Auf der Tagesordnung stehen u.a. die Behandlung der Beschwerden gegen den 2. UVP-Bescheid von Ex-Ministerin Doris Bures, die Bescheide der Landeshauptmänner von Niederösterreich und Steiermark sowie die Bescheide der Bezirkshauptleute von Neunkirchen und Mürzzuschlag. Dass jedoch auch die naturschutzrechtlichen Bewilligungen vor dem BVwG verhandelt werden, ist strittig.

‘Scheinbar möchte man so rasch als möglich alle Genehmigungsbescheide erwirken und bedient sich hiefür allein des neugeschaffenen Bundesverwaltungsgerichtes’, mutmaßt man bei ‘Alliance For Nature’, eine der Beschwerdeführerinnen. Schließlich möchten ja die Tunnelbetreiber noch im Frühjahr mit dem Tunnelvortrieb beginnen.

‘Doch weshalb wurden Landesverwaltungsgerichte geschaffen, wenn Beschwerden gegen naturschutzrechtliche Bewilligungen nun dem BVwG zugeschanzt werden?’ fragt sich Alliance-Generalsekretär Christian Schuhböck. Naturschutz fällt doch nach wie vor in die Kompetenz der Länder.

§ 40 Abs 1 UVP-G lautet jedenfalls: ‘Über Beschwerden gegen Entscheidungen nach diesem Bundesgesetz entscheidet das Bundesverwaltungsgericht. Dies gilt nicht in Verfahren nach § 45.’ Rechtsanwalt Andreas Manak: ‘Daraus ist nicht abzuleiten, dass alle Beschwerden gegen Entscheidungen mitwirkender Behörden im Sinne des § 2 Abs 1 UVP-G in die Zuständigkeit des BVwG fallen. Entscheidungen ‚nach diesem Bundesgesetz‘ sind wohl nur solche, welche materiell Bestimmungen des UVP-G vollziehen und nicht jede, die sich irgendwie auf das UVP-G bezieht.’

‘Alliance For Nature’ hat deshalb den Antrag an das BVwG gestellt, es möge sich hinsichtlich der Beschwerden gegen die naturschutzrechtlichen Bescheide der BH Neunkirchen und Mürzzuschlag für unzuständig erklären.

GastautorIn: CS für oekonews.
Artikel Online geschaltet von: / Doris Holler /