© Resistance for Peace- Demo vor dem Parlament
© Resistance for Peace- Demo vor dem Parlament

Hungerstreik: NGO-Campaigner durch österreichische Politjustiz inhaftiert

Das Parlament wird zum Einschreiten aufgefordert.

Am 2.Jänner 2015 musste Peter Rosenauer, Sprecher der NGO "Resistance for
Peace" in der Justizanstalt Wien Simmering eine siebenmonatige Haftstrafe antreten.
Die Haftstrafe wurde wegen Kampagnenarbeit und friedlichen Protestaktionen zu Umweltschutz, Tierschutz und Menschenrechten ausgesprochen:

Rosenauer führte fallbezogen 2013 eine friedliche Protestaktion bei der Fa. Kleider Bauer durch, um gegen den Verkauf von Echtpelz und gegen den politischen Missbrauch des Nötigungsparagrafen 105 StGB anzugehen. Das gesamte so ausgelöste Verfahren führte die österr. Justiz völlig willkürlich und in weiten Bereichen auch rechtswidrig durch. Es wurde eine klassische Opfer-Täter-Umkehr betrieben - Fortführungsanträge Rosenauers, welche das Ziel hatten, die wahren Täter aus dem Kleider-Bauer-Umfeld wegen Körperverletzung und Freiheitsberaubung vor Gericht zu bringen, lehnte die Justiz einfach ab; dies, obwohl lediglich Rosenauer schwere Verletzungen mit bleibenden Schäden an der
Halswirbelsäule erlitten hatte. Stattdessen wurden von Ermittlungsbehörden und Justiz zu ungunsten Rosenauers Beweismittel unterdrückt, Entlastungsmaterial vertuscht, Protokolle manipuliert und widersprüchliche Zeugenaussagen vom Richter ‘glattgebügelt’, wie die NGO in einer Presseaussendung meint.

Ein Büromitarbeiter von Justizminister Wolfgang Brandstetter (ÖVP) teilte am Vortag (17.11.2014) der Berufungsverhandlung des bereits skandalösen Politjustiz-Ersturteils den Resistance for Peace-Aktivisten während einer Protestaktion mit: "....Mit euch linken Zecken werden wir morgen abfahren". Am Folgetag hatte dann das Oberlandesgericht Wien (OLG) die 7 monatige Haftstrafe, welche vom Landesgericht Wien noch zur Bewährung ausgesprochen wurde, in eine 7 monatige unbedingte Haft umgewandelt (22 Bs 261/14i, wegen angeblicher Körperverletzung und Nötigung).


*Politischer Gefangener:

Rosenauer erschien um 10.00 Uhr in der Haftanstalt und erklärte umgehend der Anstaltsleitung, dass er sich in diesem Fall klar als politischer Gefangener betrachtet und wegen erheblicher körperlicher Leiden als haftunfähig einzustufen sei. Die Justizanstalt erklärte Rosenauer betreffend seines Ansuchens um elektronische Fußfessel, dass er auch bei Bewilligung seines Ansuchens um Invaliditätspension (Halswirbel wegen Attacke eines Kleider-Bauer-Schlägers verschoben, etc.) eine Arbeitsstelle vorzuweisen habe und eine Fußfessel für ihn daher nicht in Frage käme. Weiters erklärte die Justizanstaltsleitung, dass bei dem von Rosenauer angekündigten Hungerstreik (ab 7.Jänner zusätzlich Verweigerung von Wasseraufnahme) geeignete Zwangsmaßnahmen eingeleitet werden würden, worin laut Anstaltsleitung ja ausreichend Erfahrung bestehe!

Die Unterstützer der Solidaritätskampagne für Peter Rosenauer werden für etwaige Folgeschäden Rosenauers Justizminister Brandstetter und Innenministerin Mikl-Leitner verantwortlich machen, da die ungebührliche und ineffiziente Führung ihrer Ressorts selbstverständlich nicht nur in ihrer politischen, sondern auch rechtlichen Verantwortung liegt.

*Aufforderung an Parlamentarier:

Die NGO´s Antiatom Szene Linz, Resistance for Peace und weitere Unterstützer fordern die österr. Parlamentarier von Grüne, NEOS und SPÖ auf, den Fall Rosenauer (und andere) im Parlament prüfen zu lassen und sich gegen die demokratie- und bürgerfeindlichen Machenschaften von Justiz und Polizei auszusprechen, bzw. geeignete Gegenmaßnahmen zu ergreifen. (Siehe 10 Punkte-Petition an JM Brandstetter und Brief an Bundespräsidenten). Auf die Unterstützung durch die übrigen Parteien wird aufgrund ihrer tendenziellen Rechtslastigkeit verzichtet.


*OLG-Wien: Politisch missbrauchter Erfüllungsgehilfe?

Das Oberlandesgericht Wien (OLG) hat in letzter Zeit fallweise Urteile gefällt, denen eine schiefe politische Optik anhaftet. Je nach politischer Weisung aus der Staatsanwaltschaft oder dem Justizministerium verfährt das OLG-Wien anscheinend willkürlich und begeht in solchen Fällen Rechtsbeugung in einem Stile, welcher akut die Grundrechte der Bürger in der (Schein)Demokratie Österreich gefährdet und nun zum ersten politischen Häftling seit der NS-Zeit, nämlich Peter Rosenauer, geführt hatte:

So stellte etwa das OLG-Wien fest, dass das NÖ-Bezirksblatt sehr wohl über die Machenschaften einer kriminellen Gerichtsgutachterin mit Namensnennung berichten darf (GA Gabriele Fürst-Pfeifer, LG Wr.Neustadt), da sie als zertifizierte, beeidigte Gutachterin ein Teil des Justizapparates sei. Ein paar Monate danach stellet das OLG-Wien betreffend derselben Gutachterin aber fest, dass "Resistance for Peace" /Peter Rosenauer auf der Vereinshomepage (Medienrecht) nicht mit
Namensnennung über die kriminelle Gutachterin berichten darf, da sie laut OLG-Wien nun auf einmal keine öffentliche Person (Justizmitarbeiterin) sei, sondern die Kritik an ihrer Arbeit nun ein "Eingriff in den höchstpersönlichen Lebensbereich" der Gutachterin sei! Nach diesem skandalösen OLG-Urteil wurden "Resistance for Peace" und Obmann Rosenauer mittels einer enorm hohen Zivilklage finanziell ruiniert. Dennoch fuhr Resistance for Peace mit seiner Arbeit fort und verfolgte konsequent weiterhin die Vereinsziele.

Als "Strafe" für zuviele und zu lästigen Protestaktionen fasste Peter Rosenauer nun Gefängnisarrest aus, was in Österreich im Justizbereich endgültig zu totalitären Verhältnissen führt, deren Etablierung nur mehr durch großflächige Protestaktionen und verantwortungsvolle politische Arbeit der oben genannten Fraktionen SPÖ, NEOS und GRÜNE verhindert werden kann.


Artikel Online geschaltet von: / wabel /