© kropekk_pl
© kropekk_pl

Offener Brief von „STOPP dem Bahn-Tunnelwahn!“ zu BVwG-Beschwerde

Brief an den Bundeskanzler und an den Finanzminister

Sehr geehrter Herr Bundeskanzler, sehr geehrter Herr Finanzminister,

Als Vertreter der Bürgerinitiative ‘STOPP dem Bahn-Tunnelwahn!’ sende ich Ihnen zum Projekt ‘Semmering-Basistunnel neu’ unsere BVwG-Beschwerde gegen den Bescheid vom 16. 6. 2014, GZ BMVIT-820.288/0033-IV/SCH2/2014 in der Form eines offenen Briefes mit der Bitte unsere Anliegen zu prüfen und zu unterstützen. Diesen offenen Brief sende ich auch an andere politische Stellen und an die Presse (mit der Bitte um Veröffentlichung).

Zusammenfassung der wichtigsten Beschwerdegründe:

1. Die Eingriffe in den Wasserhaushalt betragen lt. UVE-Einreichunterlagen bis zu 450 l/s Wasser, d.s. rd. 38 Mio. Liter pro Tag! Das sind mehr als der Wasserverbrauch aller Bewohner von Graz. Dieses Wasser soll einseitig in Richtung NÖ ausgeleitet werden, wodurch es zu ständig anhaltenden Beeinträchtigungen des Wasser- und Naturhaushaltes der mehrfach geschützten Semmering-Region kommen würde. Unabhängige Hydrogeologen fürchten sogar noch weitaus höhere Wasserableitungen. Folgen wären die weitgehende Schüttungsverminderung zahlreicher Quellen bis hin zum Versiegen, das Trockenfallen von Bachoberläufen, die Verminderung der Wasserführung von Bächen und die Zerstörung von Feuchtbiotopen. Flora, Fauna, Waldbestand und Teichanlagen würden dadurch inakzeptabel geschädigt werden. Das Gewässerregime von Fröschnitzbach, Mürz und Mur (Steiermark) sowie der Schwarza (Niederösterreich) würde im Falle der Realisierung massiv gestört werden.

2. Das öffentliche Interesse für den ‘Semmering-Basistunnel neu’ im Sinne des § 31f EisbG liegt nicht vor. Dem Bescheid liegen viel zu hohe Verkehrsprognosen und mit rd. € 2 Mrd. viel zu niedrige Projektkosten zugrunde. In Wirklichkeit gibt es keinen Bedarf für den Tunnel.

3. Auch die Wirtschaftlichkeit ist nicht gegeben. Der daraus errechnete gesamtwirtschaftliche Nutzenfaktor von über 5 (§ 31a-Gutachten S 422), der als wesentlich für die Begründung des öffentlichen Interesses an dem Projekt bezeichnet wurde, beruht auf völlig falschen Annahmen. Ein 96-seitiges Gutachten der Firma Vieregg-Rössler GmbH (2014) blieb unberücksichtigt. Dieses Gutachten spricht sogar von Vernichtung von Volksvermögen.

4. das § 31a-Gutachten hätte nach der Aufhebung einer Bestimmung im § 31a EisbG durch die Behörde inhaltlich geprüft werden müssen. Die Behörde hat offenbar bewusst schwerwiegende Mängel des Bescheids in Kauf genommen, um eine rasche Wiederaufnahme der Bauarbeiten zu erreichen.

5. Auf das Weltkulturerbe ‘Semmeringbahn mit umgebender Landschaft’ hätte das Projekt einen massiven negativen Einfluss. Abgesehen von der Zerstörung und Schädigung denkmalgeschützter Objekte ist auch eine Einstellung der Semmering Scheitelstrecke nicht ausgeschlossen. Derartige Eingriffe sind nach Art 4 der UNESCO-Welterbe-Konvention und Nr 15 der UNESCO-Welterbe-Richtlinie unzulässig.

6. Die Variantenprüfung war fehlerhaft. Die gewählte Trasse führt geradewegs durch tektonische Störungszonen und durch stark wasserführende Gesteinseinheiten. Die gewählte Trassenvariante ist aus hydrogeologischer Sicht die ungünstigste. Durch das Ableiten von Bergwässern im Ausmaß von bis zu 38 Mio l pro Tag würde der Wasserhaushalt massiv gestört. Fauna und Flora in diesen Gebieten, welchen das Wasser entzogen wird, werden nachhaltig geschädigt.

7. Politische Vorgaben? Warum soll der Semmering-Basistunnel 27,3 km lang werden? Die Luftlinie zwischen Gloggnitz und Mürzzuschlag beträgt nur rd. 20 Km. Da Mürzzuschlag rd. 230 Meter höher liegt als Gloggnitz wiese ein 20 Km langer, gerader Tunnel eine Steigung von fast 12 Promille auf. Das wäre dann keine Flachbahn mehr. Bei der gewählten Trasse weist der Tunnel einen riesengroßen Bogen durch hochsensible und stark wasserführende Gesteinseinheiten auf und erreicht dadurch die Länge von mehr als 27 Km aber nur noch eine Steigung von etwas mehr als 8 Promille. Die Gründe für die gewählte Trasse lagen wohl auch nicht in der Auswahl günstiger geologischer Verhältnisse, sondern in möglichen politischen Vorgaben? Der Bahnhof Mürzzuschlag müsse eingebunden sein, weil die Eisenbahnergewerkschaft darauf besteht, und die Trasse dürfe nicht in der Nähe der früher vom Land Niederösterreich beeinspruchten laufen, damit der Landeshauptmann nicht sein Gesicht verliere. Tatsächlich sieht die gewählte Trasse ganz danach aus.

Details entnehmen Sie bitte unserer beiliegenden BVwG-Beschwerde (siehe PDF).

Mit freundlichen Grüßen
Mag. Peter J. Derl
Vertreter der Bürgerinitiative ‘STOPP dem Bahn-Tunnelwahn!’
Göstritz 10, 2641 Schottwien
Tel.: 0664 5161863


Artikel Online geschaltet von: / stevanov /