Jäger Montecuccoli stellt Strafantrag gegen VGT wegen übler Nachrede

Er fühle sich aufgrund eines Webseitenberichts über die Festnahme von 3 Wanderern bei einer Treibjagd gekränkt

Ist Einschüchterung von Tierschützern sinnvoll ?

Dass die Jägerschaft TierschützerInnen, die die Jagd kritisieren, ständig vor Gericht zu bringen versucht, ist altbekannt. Diesen Hang zu kostenintensiven Prozessen teilt sie mit der Tierindustrie, was man kürzlich an mehrfachen Klagen einer Restaurantkette, die Käfigeier verwendete, gegen die Proteste des VGT sehen konnte. Man nennt dieses Vorgehen SLAPP, strategic law suit against public participation. Auch praktisch völlig aussichtslose Klagen werden eingebracht, um den finanziell schwächeren politischen Gegner einzuschüchtern. So ist auch der vorliegende Fall zu interpretieren.

Anfang Dezember 2013 waren drei SpaziergängerInnen auf einer Forststraße im Dunkelsteiner Wald in eine Treibjagd von Felix Montecuccoli geraten. Dieser nutzte seine Funktion als Jagdschutzorgan, verlangte eine Identitätsfeststellung und erwirkte eine Festnahme durch die Polizei. Die Videokameras der Wanderer wurden beschlagnahmt und bis heute nicht zurück gegeben, obwohl sie im Eigentum des VGT stehen. Auf der Webseite des VGT erschien dazu ein Bericht. Montecuccoli stellte nun einen Strafantrag wegen Übler Nachrede gegen den VGT, weil dieser das veröffentlicht hatte. Originale des Strafantrags und der Beantwortung durch den VGT siehe Martin Balluchs Blog. Üble Nachrede ist mit bis zu 1 Jahr Haft bedroht.

VGT-Obmann Martin Balluch: ,,Wir kennen dieses Vorgehen, uns wegen jeder Kleinigkeit vor Gericht zu bringen, zur Genüge. Dass sich jemand dadurch gekränkt fühlen soll, dass über ihn gesagt wird, die Polizei habe ihm gegenüber in vorauseilendem Gehorsam gehandelt, ist wohl vollständig lächerlich. Nein, wir haben es hier wieder einmal mit einem versuchten Missbrauch des Rechtsstaates zu tun, dem Versuch nämlich, die demokratischen Rechte von Meinungs- und Pressefreiheit auszuhebeln, um KritikerInnen mundtot zu machen. Wiederum zeigt sich, dass zivilgesellschaftliches Engagement ohne funktionierenden Rechtsstaat nicht möglich ist. Wir müssen daher auf die Justiz vertrauen, Vernunft zu zeigen und diesem Unsinn umgehend ein Ende zu bereiten."

Rückfragehinweis:
DDr. Martin Balluch
martin.balluch@vgt.at
01/ 929 14 98


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