© PV Austria
© PV Austria

Keine Legendenbildung

Um die Legendenbildung um die sogenannte „Sonnensteuer“ (Eigenverbrauchssteuer auf PV-Strom) zu unterbinden, möchte ich Ihnen die tatsächlichen Fakten, mit der Bitte sie Ihrer Leserschaft zur Kenntnis zu bringen, übermitteln.

Das Gesetz zur Eigenverbrauchsbesteuerung von elektrischem Strom gibt es seit dem Jahre 1996, zu einem Zeitpunkt bei dem die Photovoltaik noch keine Rolle spielte. Der Erlass vom 24. Februar 2014 hat nur das bestehende Gesetz interpretiert. Das besagte, dass es zwar eine Freigrenze bis 5.000 Kilowattstunden (kWh) gibt, aber mit Überschreiten der Grenze um eine kWh, wären auch diese ersten 5.000 kWh steuerfällig geworden und zwar mit 1,5 Cent pro kWh.

Es galt daher für den Bundesverband Photovoltaic Austria (PVA) eine Gesetzesänderung herbeizuführen, die normalerweise einige Jahre dauert. Daher startete der PVA eine Petition, die eine völlige Entsteuerung forderte. Der Zustrom war ebenso enorm wie das Presseecho. Das Finanzministerium reagiert innerhalb weniger Tage und bot Verhandlungen an. Damit war zumindest das Eis gebrochen. In der ersten Verhandlungsrunde wurde eine Verdoppelung der Freigrenze angeboten, die vom PVA abgelehnt wurde. Hier ist positiv zu erwähnen, dass der PVA von den anderen Verhandlungsteilnehmern (Wirtschaftskammer, Landwirtschaftskammer, Städtebund, ÖMAG, Lebensministerium) voll unterstützt wurde. Eine zweite Verhandlungsrunde wurde vereinbart. In der zweiten Runde gelang es, eine Freigrenze auf 25.000 kWh Eigenverbrauch (bzw. 25 Kilowattpeak Leistung) zu erreichen. Damit waren Schulen, Kindergärten, Feuerwehren und mittlere Gewerbebetriebe usw. nicht mehr betroffen.


Drei weitere enorm wichtige Punkte wurden im letzten Abdruck noch herausverhandelt: Erstens, dass das Gesetz so schnell wie möglich, noch vor dem Sommer, im Parlament abgesegnet werden kann. Zweitens, dass die 25.000 kWh, auch bei Überschreiten der Grenze, frei sein werden und nicht rückwirkend alles besteuert werden kann, wie es im bestehenden Gesetz steht. Damit ist grundsätzlich allen PV-Stromerzeugern gedient, denn weit über 90 Prozent (die internen Schätzungen beruhen auf 96 bis 98 Prozent) aller Eigenstromerzeuger waren damit von der Steuer befreit. Drittens, das Gesetz wird nicht nur zu Gunsten der Photovoltaik geändert, sondern für alle Stromerzeuger aus erneuerbarer Primärenergie.

Bei Ablehnung dieses Verhandlungsangebotes wäre die Alternative gewesen, dass die Gesetzesänderung auf die große Steuerreform verschoben wird. Diese soll nach verschiedenen Aussagen der politischen Parteien entweder 2015, 2016 oder 2018 kommen. Ob die Stimmung für die Abschaffung bis dahin Aufrecht erhalten werden kann ist äußerst unwahrscheinlich. Es bestand daher die Wahl, die Gunst der Stunde zu nutzen oder die Frage auf die lange Bank zu schieben. Der Abbruch der Verhandlungen wäre absolut unverantwortlich gewesen, da sie zig-tausend Anlagenbesitzern und hoffentlich noch viel mehr zukünftigen Errichtern, vom bestehenden Gesetz getroffen worden wären.


Zu dem, von Ihnen erwähnten, Fall der Schule, die eine 27 kWp Anlage errichten will: Bei einem Ertrag von circa 27.000 kWh, wären, nach der bestehenden Gesetzeslage, 405 Euro für den selbst verbrauchten Strom angefallen. Es ist jedoch äußerst unwahrscheinlich, dass der gesamte Strom selber verbraucht wird (an schulfreien Tagen wird sicherlich der Überschuss ins Netz eingespeist). Nach dem neuen Gesetz fallen nur 30 an Abgaben an das Finanzamt an. Dadurch, dass es zusätzlich eine Bagatellgrenze von 50 Euro gibt, wäre die Schule überhaupt nicht betroffen. Der durchschnittliche Eigenverbrauch liegt bei 30 Prozent, somit wären PV-Anlagen bis zu einer Größe von 75 Kilowattpeak von der Steuer nicht mehr betroffen.

Zu diesem Ergebnis haben wir die ersten Glückwünsche von hochrangigen deutschen Photovoltaikern mit dem Hinweis, ‘soweit wären wir in Deutschland auch schon gerne’ empfangen. Aus den Reihen der eigenen Mitglieder haben wir bis auf einen einzigen Errichter ausschließlich Zustimmung erhalten. Die Geschichte der Photovoltaik in Österreich war gekennzeichnet von der Taktik alles oder nichts, mit dem Ergebnis dass bis zum Jahre 2007 die Ausbaumenge auf 2 MW abgesunken war. Der im April 2008 neu strukturierte Bundesverband Photovoltaik Austria (PVA) hat sich auf die Strategie verlegt, in harten und zähen Verhandlungen, Aufklärungsarbeiten und Aktionen, das Optimum für die Photovoltaik herauszuholen. Das erste Ergebnis war die Reform des Ökostromgesetzes, das im Jahre 2012 in Kraft trat. Die Änderung des Abgabengesetzes wird mittelfristig der Photovoltaik in Österreich einen wahrscheinlich noch größeren Impuls geben. Es soll noch im Juli im Parlament beschlossen werden. Zur Verdeutlichung die Statistik der PV-Entwicklung in Österreich die sich von 2007 bis 2013 (über 250 MWp) mehr als verhundertfacht hat.

Es wäre daher angebracht, in einer nicht gerade flexiblen Einstellung der Politik zu den Erneuerbaren, von einem kleinem politischen PV-Wunder zu sprechen. Selbstverständlich werden wir bei einer großen Steuerreform weiter für eine totale Steuerbefreiung von Sonnenstrom kämpfen. Davor möglichst viel Porzellan zu zerschlagen ist dabei wohl kaum hilfreich.

Mit besten Grüßen,

Hans Kronberger


Artikel Online geschaltet von: / stevanov /