© www.atomstopp.at
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Parlamentsklubs von SPÖ, FPÖ, GRÜNE und BZÖ unterstützen die Petition an das Europäische Parlament für eine einheitliche Haftpflicht für Atomreaktoren

Haftpflicht für AKWs Gebot der Stunde

Linz

"Als Initiatoren freuen wir uns sehr, dass sich eine breite bundespolitische Allianz gefunden hat, die die Petition an das Europäische Parlament für eine einheitliche Haftpflicht für Atomreaktoren unterstützt!", so Roland Egger und Gabriele Schweiger, Sprecher von atomstopp_oberoesterreich.

Die Parlamentsklubs von SPÖ, FPÖ, GRÜNE und BZÖ werden für die Petition auf ihren Internet-Seiten werben.

"Gemeinsam mit anderen Antiatom-Organisationen sammeln wir seit Mitte März Unterschriften für die Petition an das Europäische Parlament. Rund 5.000 Unterschriften liegen mittlerweile auf Papier vor. Die ONLINE-Sammlung von Unterschriften wird zum Tschernobyl-Gedenktag auf www.atomstopp.at gestartet. Bis Ende Juli wird es möglich sein, die Petition ONLINE zu unterstützen und auch auf Papier Unterschriften weiterzusammeln!", so Egger und Schweiger abschließend.

Weitere Informationen:
Roland Egger + 43 680 23 93 019
Gabriele Schweiger + 43 680 33 33 625

Der Petitionstext:

Petition an das Europäische Parlament: Für eine europaweit einheitliche Haftpflichtversicherung für Atomreaktoren!

Wir, die unterzeichnenden Bürger_innen der Europäischen Union, fordern das Europäische Parlament auf, an die Europäische Kommission heranzutreten, dass diese einen Vorschlag unterbreitet, in dem eine Haftpflichtversicherung für jeden Atomreaktor in der Europäischen Union vorgesehen ist und zwar in der Höhe von mindestens 400 Milliarden Euro je Atomreaktor.

Der Vorschlag soll als Verordnung erfolgen im Sinne eines einheitlichen europäischen Atomhaftungsrechts!

Ziel: Jeder Atomreaktor in der Europäischen Union ist mit einer Haftpflicht von mindestens 400 Milliarden Euro zu versichern! Die Betreiber von Atomreaktoren haben das Risiko einer Nuklearkatastrophe und auch das Risiko durch den &qu ot;normalen" Betrieb eines Atomreaktors und all seiner Folgen (Transport von radioaktivem Material, Zwischenlagerung und Endlagerung, Risiko der Niedrigstrahlung im sogenannten "Normal"betrieb) zu versichern!

Es muss das Verursacherprinzip gelten: Wer den Schaden verursacht, muss dafür haftbar gemacht werden!

Schäden aus dem Betrieb von Atomreaktoren sind generell von der Umwelthaftung ausgenommen! Die Betreiber von Atomreaktoren haften meist nur bis zu einer vernachlässigbaren Höhe im Vergleich zum Schaden, der bei einem SuperGAU verursacht wird. Außerdem divergieren die jeweiligen Haftungen der Betreiber für Schäden aus einem SuperGAU enorm: in der Slowakei nur bis zu 50 Millionen Euro, in Frankreich nur bis zu 91 Millionen Euro, hingegen in Spanien bis zu 1.400 Millionen Euro und in Deutschland für alle Atomreaktoren gemeinsam mit maximal 2. 500 Millionen Euro. Die Unterschiede ergeben sich aus den v erschiedenen Konventionen zur Regelung von Atomhaftungen (Wiener Konvention, Pariser Konvention, diverse Zusatzprotokolle). Eine im Feber 2013 veröffentlichte Studie beziffert die Schäden eines SuperGAUs in Frankreich mit 430 000 Millionen Euro!

Gemeinsam ist jedoch allen Konventionen von Atomhaftungen: reichen die Versicherungssummen im Schadensfall nicht aus und wird der Betreiber nach einer Reaktorkatastrophe zahlungsunfähig, muss die Allgemeinheit für die weiteren Kosten aufkommen. Das widerspricht dem Grundsatz des Verursacherprinzips, der auch für die Betreiber von Atomreaktoren zu gelten hat.


Artikel Online geschaltet von: / hackenberg /