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Atomhaftung: Bericht warnt vor Aufweichung der heimischen Standards

Regierung informiert über internationale Haftungsinstrumente

Wien – Ein Bericht der Bundesregierung informiert das Parlament über die Entwicklung der internationalen Haftungsinstrumente für Atomschäden im Zeitraum von 2008 bis 2010. Das Papier listet zunächst die insgesamt 13 geltenden Verträge samt ihren Haftungshöchstbeträgen auf – ausgehend vom Pariser Übereinkommen über die Haftung gegenüber Dritten auf dem Gebiet der Kernenergie aus dem Jahr 1960 über das Wiener Übereinkommen von 1963 über die Haftung für nukleare Schäden bis hin zum Übereinkommen aus dem Jahr 1997 über zusätzlichen Schadenersatz für Nuklearschäden – und teilt mit, dass im gegenständlichen Berichtszeitraum keine neuen Haftungsinstrumente geschaffen wurden.

Der Bericht gibt überdies zu bedenken, dass im österreichischen Atomhaftungsgesetz im Gegensatz zu den internationalen Haftungssystemen keine Haftungsobergrenze und keine Kanalisierung sowie ein österreichischer Gerichtsstand vorgesehen sind, und schließt mit der Warnung, aus österreichischer Sicht dürfe die Anwendbarkeit dieser Grundsätze des Gesetzes in keiner Weise durchbrochen werden.

Quelle: Parlamentskorrespondenz


Artikel Online geschaltet von: / Doris Holler /