© Kurt Michel pixelio.de
© Kurt Michel pixelio.de

EU-Rechnungshof: Sonderbericht über finanzielle Unterstützung für Stilllegung von Kernkraftwerken in Bulgarien, Litauen und der Slowakei

Bulgarien, Litauen und die Slowakei haben sich im Rahmen der EU-Beitrittsverhandlungen zur vorzeitigen Abschaltung und Stilllegung von acht nicht nachrüstbaren Kernreaktoren verpflichtet

In Anerkennung der aus dieser Verpflichtung erwachsenden außergewöhnlichen sozialen, wirtschaftlichen und finanziellen Belastung stellte die Europäische Union finanzielle Unterstützung für die Programme der drei Länder bereit (insgesamt 2 850 Millionen Euro für den Zeitraum 1999-2013).

Der Sonderbericht des Eu-Rechnungshofes beschäftigt sich mit der Umsetzung der Stilllegungsprogramme zwischen 1999 und Ende 2010. Im Rahmen der Prüfung wurde untersucht, ob die von der EU finanzierten Maßnahmen bedarfsgerecht gestaltet und wie geplant durchgeführt wurden.

Der Rechnungshof stellte fest, dass Bulgarien, Litauen und die Slowakei die Reaktoren gemäß ihrer Verpflichtung abgeschaltet haben und auf dem Gebiet der Stilllegung wichtige Etappenziele erreicht wurden, der eigentliche Prozess allerdings noch zu bewältigen bleibt und im Hinblick auf seinen Abschluss eine beträchtliche Finanzierungslücke (von rund 2,5 Milliarden Euro) klafft.

Die Ermittlung der Stilllegungsmaßnahmen ist noch nicht abgeschlossen. Bei großen Infrastrukturprojekten liegen Verzögerungen und Kostenüberschreitungen vor. Die Kostenschätzungen sind nicht vollständig, weil wichtige Angaben zu den radioaktiven Abfällen und/oder zu den für die Behandlung der Abfälle erforderlichen Anlagen und Technologien fehlen.

Zum Ausgleich der Folgen der vorzeitigen Abschaltung der Kernreaktoren wurde eine Vielzahl von Maßnahmen finanziert, das Ausmaß der erzielten Ausgleichswirkung ist allerdings nicht bekannt.

Eine umfassende Bedarfsbewertung findet nicht statt, und es werden keine Prioritäten festgelegt und keine konkreten Ergebnisvorgaben gemacht. Die Zuständigkeiten sind unklar, und die Überwachung der Kommission ist schwerpunktmäßig auf den Haushaltsvollzug und die Projektdurchführung ausgerichtet und nicht auf die Verwirklichung der Programmziele insgesamt.

Der Hof empfiehlt der Kommission, eine ausführliche Bedarfsbewertung vorzunehmen, aus der hervorgeht, welche Fortschritte bei der Durchführung der Programme bisher erzielt wurden und welche Maßnahmen noch erforderlich sind. Außerdem sollte sie einen Gesamtfinanzierungsplan erstellen, in dem die Finanzierungsquellen angegeben sind. Vor Tätigung weiterer Ausgaben sollte die Kommission die verfügbaren Ressourcen und den erwarteten Nutzen analysieren. Diese Analyse sollte wiederum dazu führen, dass die Ziele auf die Ressourcen abgestimmt und Leistungsindikatoren festgelegt werden, die anschließend nach Bedarf als Grundlage für Überwachung und Berichterstattung herangezogen werden können. Eine weitere finanzielle Unterstützung nach 2013 sollte von einer Evaluierung des europäischen Mehrwerts abhängig gemacht werden. Im Rahmen dieser Evaluierung sollte ermittelt werden, welche spezifischen Maßnahmen zu finanzieren sind, wobei andere Finanzierungsmöglichkeiten wie die Strukturfonds berücksichtigt werden sollten.


Artikel Online geschaltet von: / Doris Holler /