© Lebensministerium/Robert Strasser - Mit dem E-Bike auf den Wilhelminenberg
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EU will Motorleistung bei Elektrofahrrädern freigeben

ADFC- Allgemeiner deutschr Fahrradclub- gegen unbegrenzte Motorleistung bei Pedelecs

Die Leistungsgrenze von Pedelec-Motoren soll nach dem Willen des Ausschusses für Binnenmarkt und Verbraucherschutz des Europaparlaments aufgehoben werden. Nach europäischem Recht gelten Pedelecs als Fahrräder, wenn der Motor den Fahrer bis zu einer Geschwindigkeit von 25 km/h unterstützt und über höchstens 250 Watt Leistung verfügt. Im Zuge einer geplanten Neufassung soll diese Leistungsbegrenzung fallen. Die Höchstgeschwindigkeit von 25 km/h soll bleiben.

Der EU-Ausschuss folgt damit den Wünschen des Zweiradhändlerverbands ETRA, der die Vorteile für elektrisch unterstützte Lastenräder und in hügeligen Regionen betont und die 250-Watt-Grenze aufheben möchte. Die endgültige Entscheidung der EU soll im März 2012 fallen.

Der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club (ADFC) sieht durch den Vorschlag die Sicherheit des Radverkehrs gefährdet. Leistungsstärkere oder schnellere Elektroräder sind bereits zulässig. Sie benötigen als Kleinkrafträder aber eine Typgenehmigung. Der stellvertretende ADFC-Bundesvorsitzende Ludger Koopmann sagt: "Diese Genehmigung würde bei einer Einstufung als Pedelec entfallen. Vermutlich ist die Umgehung des Prüfungsverfahrens das wahre Motiv der Händlerlobby."

Der ADFC hält die Leistungsbegrenzung von Pedelecs für sicherheitsrelevant und fordert, sie beizubehalten. Koopmann: "Höhere Motorleistungen führen zu stärkerer Beschleunigung beim Anfahren. Das erschwert nicht nur älteren Fahrern die Kontrolle über das Zweirad." Zudem steigt mit stärkeren Motoren der Anreiz zur Manipulation, um die zur Verfügung stehende höhere Leistung auszunutzen, befürchtet der ADFC. Durch einfache Änderungen der Software können solche Pedelecs weitaus höhere Spitzengeschwindigkeiten erzielen als die festgelegten 25 km/h. Doch auf diese Geschwindigkeiten sind weder Fahrwerk und Bremsen, noch die Breiten und Kurvenradien üblicher Radwege ausgelegt, die Pedelec-Fahrer gern nutzen.

"Mit seinem Vorschlag untergräbt der Binnenmarktausschuss zudem eine Entschließung des EU-Parlaments zur Verkehrssicherheit, mit der auch die Zweiradsicherheit deutlich verbessert werden soll", sagt Koopmann. Um den Absatz von Pedelecs zu fördern, sei die Aufhebung der Leistungsgrenze nicht einmal notwendig, so Koopmann. Allein in Deutschland wurden in diesem Jahr 300.000 Stück verkauft (2010 waren es 200.000). Die seit 2002 festgesetzte Grenze von 250 Watt steht der Beliebtheit von Fahrrädern mit elektrischem Hilfsantrieb also nicht im Weg.


Artikel Online geschaltet von: / Doris Holler /