© photonews.at/Georges Schneider BMWFJ
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Mitterlehner stellt Ökostromgesetzes-Novelle vor

Präsentation des neuen Ökostromgesetzes: Heuer zusätzlich fast 100 Millionen Euro an Fördervolumen durch Abbau der Wartelisten initiiert - Abhängigkeit von Atomstrom-Importen verringern

Wien Mit der Novelle des Ökostromgesetzes will Wirtschafts- und Energieminister Reinhold Mitterlehner den Anteil des geförderten Ökostroms am Energiemix deutlich erhöhen, unabhängig von Atomstrom werden und effiziente Investitionen ermöglichen. "Wir wollen das Fördervolumen für neue Ökostromanlagen einmalig um fast 100 Millionen Euro aufstocken und damit die langen Wartelisten abbauen. Darüber hinaus stehen künftig pro Jahr statt bisher 21 Millionen 30 Millionen
Euro für den Ausbau des Ökostroms bereit, das ist ein Plus von 40 Prozent", betont Mitterlehner. Dazu enthält die Novelle ein neues Kostenbegrenzungsmodell für die energieintensive Industrie, um Nachteile im internationalen Wettbewerb zu verhindern.

Mitterlehner will durch die "marktorientierte und effiziente" Novelle nachhaltige Investitionen für mehr Wachstum und Green Jobs auslösen und gleichzeitig die Abhängigkeit von Atomstrom-Importen so weit wie möglich verringern. "Österreich soll mittelfristig wieder zum Nettostrom-Exporteur werden. Ab 2015 wollen wir nicht mehr auf den Import von Atomstrom angewiesen sein", betont Mitterlehner. Die
Gesetzesnovelle soll am Montag in Begutachtung geschickt werden.



Die Eckpunkte der Novelle

Österreich zählt bei der Stromerzeugung aus Erneuerbaren Energien im europäischen Vergleich schon jetzt zu den Spitzenreitern. Derzeit gehen rund 60 Prozent der Stromerzeugung auf Wasserkraft und 30 Prozent auf Wärmekraft zurück, rund 10 Prozent basieren auf gefördertem Ökostrom aus Wind, Photovoltaik, Kleinwasserkraft, Biomasse und Biogas. Dieser Teil soll durch die neuen Maßnahmen bis spätestens 2015 auf 15 Prozent ausgebaut werden. Daher soll die jährliche Förderung für die Unterstützung neuer Ökostrom-Anlagen von
21 Millionen auf jährlich 30 Millionen Euro erhöht werden. Das heißt, dass die Errichter und Betreiber von Ökostromanlagen über 13 Jahre (bei rohstoffabhängigen Anlagen bis 15 Jahre) mit garantierten Einspeisetarifen von den Konsumenten (Haushalte, Betriebe) unterstützt werden.

Diese 21 Millionen Euro an jährlich dazu kommendem Fördervolumen haben bisher folgende Zahlungsflüsse zur Folge: Die Konsumenten und Unternehmen zahlen derzeit pro Jahr insgesamt 340 Millionen Euro für die Förderung des Ökostroms. Das sind 35 Euro im Jahr pro Haushalt.

Die Betreiber von neuen Ökostromanlagen (private Häuslbauer, Betreiber von Windparks, etc.) nehmen nach dem aktuellen Gesetz über die gesamte Laufzeit 550 Millionen Euro an garantierten Stromtarifen ein, mit der sie ihre Anlage ausfinanziert und einen durchschnittlich rechnerischen Gewinn von sechs Prozent haben müssten. Diese 550 Millionen setzen sich zusammen aus dem Marktpreis und den geförderten Tarifen, die alle Konsumenten zahlen.

"Die Vorteile des Ökostrom-Ausbaus und die steigende Unabhängigkeit von Atomstrom-Importen müssen uns auch etwas wert sein", betont Mitterlehner. Ein Haushalt mit durchschnittlichem Stromverbrauch (jährlich 3.500 Kilowattstunden) müsste durch den geplanten Abbau der Wartelisten rund zehn Euro pro Jahr mehr zahlen. Danach würde es aufgrund der Ökostrom-Zuschläge zu einer konstanten jährlichen Steigerung von drei Euro pro Jahr kommen. Allerdings sind rund 25.000
sozial schwächer gestellte Haushalte weiterhin von einem Teil des Ökostromzuschlages befreit. Durch die Ausweitung nehmen die jedes Jahr dazukommenden Anlagen künftig über die gesamte Laufzeit ihrer Anlagen bis zu 800 Millionen Euro ein (Marktpreis und Förderung).


Warteliste für Ökostrom-Anlagen wird abgebaut

Zum Abbau der bestehenden Warteliste bei der Einreichungsstelle OeMAG soll nach dem Inkrafttreten der Novelle ein zusätzliches Volumen von insgesamt rund 97 Millionen Euro zur Verfügung stehen. Dafür werden einerseits Tarife angeboten, die unter den aktuellen Einspeisetarifen liegen, und andererseits wird es für die Kleinwasserkraft einen Investitionskostenzuschuss geben. "Wir wollen die Warteliste mit degressiven Tarifen abbauen, um den Konsumenten einen effizienten Einsatz ihrer Mittel zu garantieren und eine Überförderung zu
verhindern", so Mitterlehner. "Unsere Intention ist, dass sich der Ökostrom-Preis nach einer bestimmten Zeit mit dem Marktpreis schneidet, wenn es zu den erwarteten Technologiesprüngen kommt."


Bei der Photovoltaik liegen derzeit 3.700 Anträge vor, die mit dem alten Modell bis zum Jahr 2023 brauchen würden, bis sie in den Genuss einer Förderung kommen würden. Daher können alle Anträge, die bis Ende 2010 eingereicht worden sind, zu einem Tarif von 30 Prozent unter dem jetzt gültigen Einspeisetarif vorgereiht und abgewickelt werden. Das betrifft 3.150 Anträge, die Entscheidung, ob er dieses
Angebot annimmt oder weiter wartet, liegt beim Projektwerber. "Selbst diese Tarife liegen immer noch auf dem Niveau in Deutschland, wo die Mittel zuletzt gekürzt worden sind. Wir sind daher überzeugt, dass die Tarife gut angenommen werden", sagt Mitterlehner.

Bei der Windkraft sind derzeit 152 Anträge in der Warteschleife, die bei einer Abwicklung im bestehenden System bis zum Jahr 2015 reichen würde. Zum Abbau dieser Liste soll der Tarif für die Vorreihung um vier Prozent von 9,7 auf 9,3 Cent pro KWh gesenkt werden. Die Warteliste bei Kleinwasserkraft wird durch zusätzliche, einmalige Investitionszuschüsse von rund 20 Millionen Euro abgebaut werden. Das betrifft 219 Anlagen.

Damit es künftig nicht wieder zu Wartelisten kommt, wird das Fördersystem umgestellt und transparenter. Die einzelnen Technologien bekommen fixe Töpfe zugeteilt: Von den 30 Millionen Euro an jährlichem Fördervolumen für neue Anlagen sind das für die Photovoltaik drei Millionen Euro (statt bisher 2,1 Millionen). Bei Wind sind es 14 Millionen Euro, bei Kleinwasserkraft 3,5 Millionen
Euro und bei fester und flüssiger Biomasse sowie Biogas neun Millionen Euro pro Jahr. Sind diese Töpfe ausgeschöpft, kann erst im nächsten Jahr wieder eingereicht werden. Gleichzeitig sollen die Tarife rascher als bisher an die Marktpreise und die technologische Entwicklung angepasst werden. "Die Systemänderung soll mehr Transparenz bringen, einen besseren Branchenmix ermöglichen und die Investitionsplanung erleichtern", sagt Mitterlehner.


Neues Kostenbegrenzungsmodell für energieintensive Unternehmen

Damit Österreichs energieintensive Unternehmen im internationalen Wettbewerb nicht benachteiligt werden, muss nach Ablehnung des Industriedeckels durch die EU-Kommission ein neues EU-vertragskonformes Kostenbegrenzungs-Modell geschaffen werden.

Daher sollen die Ökostromentgelte gemäß Entwurf künftig an die Netztarife gekoppelt werden. Die energieintensive Industrie liegt auf einer niedrigeren Netzebene mit niedrigeren Netztarifen als Gewerbebetriebe und Haushalte, somit kommt es zu einer Staffelung bei den Abgaben. Dadurch zahlt die Industrie anteilsmäßig einen niedrigeren Betrag etwa in der Höhe des ursprünglichen
Industriedeckels. Für Haushalte und Gewerbebetriebe soll diese Umstellung keine Mehrkosten bringen.

Als Übergangsregelung gab es für besonders energieintensive Betriebe bzw. Großverbraucher eine Überbrückungslösung - die so genannte de-minimis-Regelung. In deren Rahmen konnten energieintensive Betriebe bis zu 500.000 Euro als Rückvergütung für ihre Ökostromkosten erhalten. Diese sind rückwirkend bei der E-Control zu beantragen.

Energie intelligenter einsetzen

Schon in der Energiestrategie Österreich ist festgelegt, dass die Energieeffizienz der Schlüssel zur Erreichung der Energie- und Klimaziele ist. Um den Energieverbrauch tatsächlich auf dem Niveau von 2005 bei 1.100 Petajoule stabilisieren zu können, werden schon jetzt zahlreiche Maßnahmen umgesetzt. Dazu gehört beispielsweise die Förderung der Thermischen Sanierung im Ausmaß von 100 Millionen Euro pro Jahr. Das Wirtschafts- und Energieministerium unterstützt zudem die Roadshow von Gemeindebund, FEEI und Kommunalkredit zur Umrüstung von Beleuchtungskörpern in Gemeinden. "Zusätzlich haben wir mit
wichtigen österreichischen Unternehmen den Pakt für Energieeffizienz geschlossen und gemeinsam mit Energy Globe die Aktion "Energiespargemeinde" gestartet", so Mitterlehner.

Quelle: Bundesministerium für Wirtschaft, Familie und Jugend


Artikel Online geschaltet von: / Doris Holler /