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Klage bei den Vereinten Nationen gegen Mochovce erfolgreich!

Weiterbau des slowakischen AKW Mochovce erfolgt unter Bruch des internationalen Rechts - GLOBAL 2000 fordert sofortigen Baustopp

Wien - In einer Vorabkommunikation übermittelt das Genfer Büro der Wirtschaftskommission für Europa die Entscheidung über die Verhandlung vom 16. März 2010: Die Slowakei bricht eindeutig internationales Recht dadurch, dass sie Abänderungen der Baugenehmigung von 1986 ohne BürgerInnenbeteiligung erlässt. "Das Verfahren der Slowakei beim hastigen Weiterbau der Schrottreaktoren ist eindeutig rechtswidrig. Wir fordern die slowakischen Behörden auf, sofort einen Baustopp über das Projekt zu verhängen", fordert Reinhard Uhrig, Anti-Atom-Sprecher von GLOBAL 2000.

Im Juli 2009 verklagte GLOBAL 2000 die Slowakei wegen der illegalen Änderung der Baubewilligung bei der Wirtschaftskommission für Europa der Vereinten Nationen (UNECE) unter dem Aarhus-Compliance-Protokoll. Diese Rechtssprechung hat auch Auswirkungen auf die beiden anderen laufenden Rechtsverfahren von GLOBAL 2000 gegen Mochovce: Der Bruch der Aarhus Compliance-Konvention ist gleichzeitig auch ein Bruch des Europarechts, daher ist auch die EU-Kommission durch den EU-Vertrag verpflichtet, wegen dieses Rechtsbruchs gegen die Slowakei vorzugehen. "Die EU-Kommission muss die Anliegen ihrer BürgerInnen wahrnehmen und die Slowakei vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) verklagen", fordert Uhrig abschließend.



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Artikel Online geschaltet von: / Doris Holler /