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Betriebsverlängerung deutscher AKWs: Österreichische Bundesregierung muss handeln!

Einleitung einer grenzüberschreitenden Umweltprüfung zum deutschen Energiekonzept kann die Beschlüsse im Bundestag stoppen!

Die skandalösen Anträge zur Betriebsverlängerung deutscher Kernkraftwerke werden bereits im deutschen Bundestag verhandelt und sollen nach dem Willen der Regierungskoalition im Eilverfahren bis Ende Oktober beschlossen werden. Dabei wird sowohl deutsches Recht als auch EU-Recht missachtet. Laut dem deutschen UVP-Gesetz sowie der EU-Richtlinie 2001/42/EG muss die Erstellung des Energiekonzeptes, welches die Basis für die geplante Betriebsverlängerung der AKWs darstellt, vor einem allfälligen Bundestagsbeschluss einer Umweltprüfung mit Beteiligung derÖffentlichkeit unterzogen werden.

Da der Betrieb von Kernkraftwerken sehr wesentlich beeinflusst werden soll, muss eine solche Umweltprüfung grenzüberschreitend durchgeführt werden. Die österreichische Bundesregierung ist laut der genannten EU-Richtlinie verpflichtet, die deutsche Bundesregierung um die Einleitung eines solchen grenzüberschreitenden UVP-Verfahrens zu ersuchen. Als Folge müssen die Anträge im Bundestag zurückgezogen werden. Anstatt diesen längst überfälligen Schritt endlich zu setzen, kündigte die österreichische Bundesregierung lediglich ein Treffen im Rahmen des bilateralen Informationsabkommens an - eine unverbindliche und völlig wirkungslose Maßnahme. "Die Bundesregierung ist dringend aufgefordert, bei der deutschen Bundesregierung umgehend die Einleitung eines grenzüberschreitenden UVP-Verfahrens zum Energiekonzept einzufordern", erklärt Radko Pavlovec, Anti-Atom-Beauftragter des Landes Oberösterreich. "Durch den Verzicht auf wirksame Instrumente gefährdet die Bundesregierung die Sicherheitsinteressen der österreichischen Bevölkerung".

Quelle: Radko Pavlovec, Anti-Atom-Beauftragter des Landes


Artikel Online geschaltet von: / Doris Holler /