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Neuer Hebel im Kampf gegen deutsche AKW: Laufzeitverlängerung ist EU-rechtswidrig

Greenpeace fordert: Kanzler Faymann muss EU-Kommission einschalten

Ein von Greenpeace in Auftrag gegebenes Rechtsgutachten hat ergeben, dass Deutschland mit der geplanten Laufzeitverlängerung durch den Euratom-Vertrag eine Mitteilungspflicht nach Artikel 37 auslöst. Da die deutsche Bundesregierung dieser Mitteilungspflicht im Vorfeld des Gesetzgebungsprozesses nicht nachgekommen ist, liegt hier ein Bruch von EU-Recht vor.

Greenpeace Anti-Atom-Sprecher Niklas Schinerl: " Die deutsche Bundesregierung will offenbar die AKW-Laufzeitverlängerung auf Biegen und Brechen durchboxen und ignoriert damit nicht nur die Sorgen der Mehrheit der Menschen in Österreich und Deutschland, die Atomkraft strikt ablehnen, sondern verletzt auch EU-Recht. Wir fordern denösterreichischen Bundeskanzler Werner Faymann auf, in Brüssel Beschwerde einzulegen und die EU-Kommission in dieser Angelegenheit einzuschalten."

Im Artikel 37 des Euratom-Vertrags werden die Mitgliedstaaten dazu verpflichtet, "die allgemeinen Angaben über jeden Plan zur Ableitung radioaktiver Stoffe zu übermitteln." Da es sich nach einem Rechtsspruch des Europäischen Gerichtshofes hier um eine Vertragsbestimmung handelt, die der Verhütung der Gefahr einer radioaktiven Verseuchung dient, hat diese Bestimmung eine vorsorgende Intention. Aus dem Greenpeace vorliegenden Gutachten geht hervor, dass der deutsche Bundestag, die Laufzeitverlängerung erst dann beschließen darf, wenn die Stellungnahme der Europäischen Kommission vorliegt. Dies ist bisher nicht der Fall, obwohl der Gesetzgebungsprozess im deutschen Bundestag bereits in vollem Gange ist. Am 1. Oktober kam es zur ersten Lesung des geplanten Atomgesetzes.

Für Greenpeace ist daher eine Intervention von Bundeskanzler Werner Faymann in Brüssel der nächste logische Schritt im Kampf gegen die deutschen Atommeiler, da die österreichische Bundesregierung erst letzten Dienstag im Ministerrat folgendes Vorgehen beschlossen hat: "Vor diesem Hintergrund wird die Vertretung von Österreichs Sicherheitsinteressen konsequent fortgesetzt. Dies bedarf der Mitwirkung der gesamten Bundesregierung. Die österreichische Bundesregierung wird alle Möglichkeiten nutzen, um [...] die sich im Rahmen der EU stellenden wettbewerbs-, vergaberechtlichen sowie sonstigen rechtlichen Fragen im Dialog mit der Europäischen Kommission zu klären."

"Ein entschlossenes Handeln des Kanzlers könnte zu einer gravierenden Verzögerung des Gesetzes-Beschlusses für AKW-Laufzeitverlängerungen führen. Da gleichzeitig eine Reihe weiterer Klagen anhängig sind, kann dies einen wesentlichen Beitrag leisten, um die Laufzeitverlängerungen zu Fall zu bringen. Bundeskanzler Werner Faymann muss alle sich bietenden Möglichkeiten nutzen, um die AKW-Laufzeitverlängerung in Deutschland zu verhindern und falls nötig sogar ein EU-Vertragsverletzungsverfahren einleiten", appelliert Schinerl.



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Weitere Infos: Greenpeace Österreich

Artikel Online geschaltet von: / Doris Holler /