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Stellungnahmeverfahren zum AKW Temelin läuft bis Ende September

Pernkopf: NÖ wird sich mit Nachdruck gegen weiteren Ausbau aussprechen

Der tschechische Energiekonzern CEZ plant den Ausbau des umstrittenen Atomkraftwerkes Temelin durch zwei weitere Reaktorblöcke (Block 3 und 4) am Gelände des bereits bestehenden Kernkraftwerkes. Geht es nach den Plänen der Betreiber, soll bereits ab 2013 gebaut werden, wobei als Fertigstellungstermin 2020 angestrebt wird.

Für dieses Vorhaben wird eine Umweltverträglichkeitsprüfung nach tschechischem Recht mit Beteiligung Österreichs durchgeführt. Zuständige UVP-Behörde ist das tschechische Umweltministerium. Vom 26. August bis 27. September kann jedermann sein Recht ergreifen, zu diesem Vorhaben schriftlich Stellung zu nehmen und gegen dieses Vorhaben zu protestieren.

Seit nunmehr zehn Jahren wird um die Inbetriebnahme des AKW Temelin bzw. die Verbesserung von Sicherheitsmaßnahmen gerungen. Forderungen des "Melker Prozesses", die in einem vereinbarten Fahrplan ("Roadmap") beschlossen wurden, sind nach wie vor nicht vollständig umgesetzt.

Umwelt-Landesrat Dr. Stephan Pernkopf meint dazu: "Wieder soll an den Sicherheitseinrichtungen eines Atomkraftwerkes gespart werden. Solange die Endlagerung von radioaktiven Abfällen ungelöst ist und die EU-Kommission immer wieder Projekte mit Sicherheitsmängeln durchrutschen lässt, ist die Genehmigung weiterer Kernkraftwerke völlig unverantwortlich. Selbst bei störungsfreiem Betrieb zahlen noch viele Generationen nach uns für die Sanierung und Beseitigung dieser Altlasten. Niederösterreich wird sich gegen dieses Projekt aussprechen und seinen Weg des Ausbaus der erneuerbaren Energieträger fortsetzen."

Niederösterreich wird sich in diesem Verfahren gemeinsam mit anderen Bundesländern mit einer umfassenden Länderstellungnahme einbringen und auf die Risken und Mängel dieses Vorhabens eingehen. Jede niederösterreichische Gemeinde erhält darüber hinaus in den nächsten Tagen eine Information zum Stellungnahmeverfahren und wird ersucht, die Kundmachung des Verfahrens aufzulegen und Bürger bei ihren Einwendungen zu unterstützen.


Artikel Online geschaltet von: / Doris Holler /