© Gerhard Loidl (Land OÖ)
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Reaktion auf Beschwerde aus OÖ zu AKW Mochovce: EU-Kommission prüft Verletzung der UVP-Richtlinie durch die Slowakei

Slowakische Atomlobby beschließt skandalöse Novelle des UVP-Gesetzes - starke finanzielle Sanktionen der EU stehen im Raum.

Die EU-Kommission reagiert auf die Beschwerde gegen die Verletzung des EU-Rechts im Zusammenhang mit dem UVP-Verfahren zum AKW Mochovce. "Ihre Beschwerde wird von den Dienststellen der Kommission auf der Grundlage des einschlägigen Gemeinschaftsrechts geprüft", heißt es im Schreiben der GD Umwelt an Radko Pavlovec, den Autor der Beschwerde. Die Beschwerde richtet sich gegen die unzulässige Einschränkung der Rechte der Verfahrensteilnehmer bei der Genehmigung von Nuklearanlagen. Alle entscheidenden Verfahren werden nach dem slowakischen Atomgesetz abgewickelt. Das slowakische UVP-Gesetz schließt jedoch die Verfahrensteilnehmer aus solchen Verfahren aus. Eine Überprüfung des UVP-Bescheides durch ein unabhängiges Gericht ist im Widerspruch zum Artikel 10a der EU-UVP-Richtlinie nicht möglich. "Erstmals befasst sich die EU-Kommission mit dem Inhalt unserer Beschwerde", freut sich Pavlovec. "Für den Mochovce-Betreiber wird dies unangenehme Folgen haben, der UVP-Bescheid dieses manipulierten UVP-Verfahrens keine Rechtssicherheit bringen wird".

"Die Reaktion der neuen EU-Kommission ist zwar erfreulich, unsere Freude hält sich jedoch in Grenzen", erklärt Elvira Pöschko, Obfrau des Vereines "Antiatom Szene". "Von den mehr als 4000 im Rahmen unserer Einwendungskampagne abgeschickten Einzelbeschwerden wurde von der EU-Kommission bisher keine einzige beantwortet". Antiatom Szene wird sich daher aktiv um die Aufklärung des Schicksal dieser Beschwerden kümmern und eine Überprüfung veranlassen. "Wir werden uns auch an EU-Abgeordnete aus Österreich um Unterstützung wenden", so Pöschko abschließend.

"Die Slowakei wollte uns zunächst glauben machen, dass mit der Novelle des UVP Gesetzes vom September 2009 die Unvereinbarkeit des slowakischen UVP Gesetzes mit der EU Richtlinie 85/337/EWG beseitigt wäre", erinnert Manfred Doppler vom Anti Atom Komitee. "Allerdings betraf diese Änderung im UVP-Gesetz völlig andere Bereiche als die von uns kritisierten. Das Anti Atom Komitee hat daher nicht nur das Umweltministerium, sondern auch oberösterreichische EU-Abgeordnete auf diese Tatsache hingewiesen und eine neuerliche Novellierung gefordert." Im Februar 2010 kündigte die Slowakei an, das UVP-Gesetz erneut zu ändern. Diese Änderung soll im Mai 2010 in Kraft treten. "Dies bedeutet einen klaren Erfolg gegen den Ausbau des AKW Mochovce. Wir werden dafür sorgen, dass eine Überprüfung von UVP-Bescheiden vor Gericht gewährleistet sein muss", so Manfred Doppler weiter.

Nach wie vor passiv verhält sich im Fall Mochovce die Bundesregierung. Gegen die Mängel des slowakischen UVP-Gesetzes wurden bisher keine aktiven Schritte gesetzt. Die Teilnahme am EU-widrigen UVP-Verfahren wurde gegenüber der Öffentlichkeit sogar als Erfolg dargestellt. "Anstatt unseren Kampf fußfrei zu verfolgen, müsste die Bundesregierung die Rechte der VerfahrensteilnehmerInnen aus Österreich aktiv schützen", sind sich Pavlovec, Pöschko und Doppler einig. "Wir verlangen von der Bundesregierung auch eine aktive Thematisierung der Frage des fehlenden Volldruckcontainments auf internationaler Ebene".

Quelle: Radko Pavlovec



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Artikel Online geschaltet von: / Doris Holler /