Tierschutz - eine kriminelle Organisation?

Gestern präsentierte der VGT (Verein gegen Tierfabriken) die polizeilichen Abschlussberichte der Tierschutzcausa im Rahmen einer Pressekonferenz

Die Polizei hat ihre Ermittlungen gegen den österreichischen Tierschutz nach 2 1/2 Jahren mit Abschlussberichten beendet, welche nun vorliegen. DDr. Martin Baluch und Mag.a Elisabeth Sablik luden diesbezüglich zu einer Pressekonferenz ins Café Landtmann.
Die beiden waren sich einig, dass der Vorwurf – Bildung einer kriminellen Organisation nach § 278a – absolut unhaltbar sei.

Besagter § 278 wurde eigentlich mit der Begründung geschaffen, Terrorismus und mafiöse Vereinigungen effektiver bekämpfen zu können.

§ 278a StGB Kriminelle Organisation

Wer eine auf längere Zeit angelegte unternehmensähnliche Verbindung einer größeren Zahl von Personen gründet oder sich an einer solchen Verbindung als Mitglied beteiligt (§ 278 Abs. 3), *) die, wenn auch nicht ausschließlich, auf die wiederkehrende und geplante Begehung schwerwiegender strafbarer Handlungen, die das Leben, die körperliche Unversehrtheit, die Freiheit oder das Vermögen bedrohen, oder schwerwiegender strafbarer Handlungen im Bereich der sexuellen Ausbeutung von Menschen, der Schlepperei oder des unerlaubten Verkehrs mit Kampfmitteln, Kernmaterial und radioaktiven Stoffen, gefährlichen Abfällen, Falschgeld oder Suchtmitteln
ausgerichtet ist,

*) die dadurch eine Bereicherung in großem Umfang ODER erheblichen Einfluß auf Politik oder Wirtschaft anstrebt und *) die andere zu korrumpieren ODER einzuschüchtern ODER sich auf besondere Weise gegen Strafverfolgungsmaßnahmen abzuschirmen sucht,
ist mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren zu bestrafen. § 278 Abs. 4 gilt entsprechend.

Quelle: http://www.jusline.at/278a_Kriminelle_Organisation_StGB.html

Amtierende Parlamentsparteien kriminelle Organisationen?

Einzelne Punkte treffen wohl auf viele Organisationen und Firmen zu. Auch bei politischen Parteien kann von der Erfüllung des 2. und 3. Punktes ausgegangen werden. So streben diese sicherlich erheblichen Einfluß auf Politik und Wirtschaft an und politische MandatarInnen auf Landes- und Bundesebene sind sowieso gegen Strafverfolgungsmaßnahmen abgeschirmt ("parlamentarische Immunität"). Selbst die versuchte Einschüchterung politischer GegnerInnen kann ihnen wohl oftmals nachgesagt werden.

TierschützerInnen streiten geplante Begehung schwerwiegender strafbarer Handlungen ab

Was die TierschützerInnen betrifft, so stehen diese zum gewollten Einflusses auf Politik und Wirtschaft voll und ganz (- wie beispielsweise auch die meisten Umweltschutzorganisationen). Und der Punkt der Abschirmung sei lt. den polizeilichen Berichten durch zum Teil verschlüsselte Emails, oder geschützte Computer gegeben.

Strittig ist vor allem, ob der Aspekt wiederkehrender und geplanter Begehung schwerwiegender strafbarer Handlungen, die das Leben, die körperliche Unversehrtheit, die Freiheit oder das Vermögen bedrohen, gegeben sei.
Baluch und Sablik verneinten dies entschieden. Die Begründungen dazu in den Polizeiberichten seien lächerlich.So wären darin zB auch Vegetarismus und Veganismus als Erkennungsmerkmale für Mitglieder der kriminellen Organisation eingeführt worden. (Bemerkung am Rande: Der Autor dieser Zeilen ist selbst Vegetarier, fühlt sich aber trotzdem nicht als Mitglied einer kriminellen Organisation.)
Frau Mag.a Sablik werde weiters auch vorgeworfen, sie würde neue Mitglieder zur kriminellen Organisation anwerben, weil sie immer wieder in Schulen Vorträge und Workshops zum Thema Tierschutz abhält.Noch viele Punkte dieser Art wurden aufgezählt, die detaillierten Dokumente können hier herunter geladen werden:

www.vgt.at/hinweise/Repression_PK/index.php

Letztendlich erscheinen die Vorwürfe der ermittelnden Behörden überzogen und teilweise dubios. Weitere Gerichtsverhandlungen stehen aber noch bevor. Es bleibt zu hoffen, dass am Ende jedenfalls die Gerechtigkeit siegt und mehr Klarheit in die undurchsichtigen Vorgänge rund um die gesamte Causa kommt.

GastautorIn: Michael Sigmund für oekonews.
Artikel Online geschaltet von: / Doris Holler /