CROSS-BORDER-LEASING-Prozess: Sieg für Kritiker

Gericht bestätigt Vorrang öffentlichen Interesses an Geheimverträgen

In einem beispielgebenden Zivilverfahren hat nun das Oberlandesgericht Innsbruck entschieden, dass die Öffentlichkeit ein Recht hat, über die geheimen Inhalte von Cross-Border-Verträgen informiert zu werden.

Auf Unterlassung geklagt hatte die Tiroler Wasserkraft AG (TIWAG) den Publizisten Markus Wilhelm, nachdem dieser - europaweit einzigartig - streng geheime CBL-Vertragsdetails auf seiner TIWAG-kritischen Webseite www.dietiwag.at veröffentlicht hatte.

Im Speziellen handelt es sich dabei um jenen CBL-Vertrag, mit welchem die TIWAG im 1,5 Milliarden teuren "Deal of the Year" 2001 ihre größte Kraftwerksanlage Sellrain-Silz an zwei US-Briefkastenfirmen (Trusts) verkauft hat und seitdem zurückmietet.

Das richtungsweisende Urteil in der zweiten Instanz, gegen das keine ordentliche Revision mehr zulässig ist, stellt fest:

"Das Interesse des Beklagten an der Information der Öffentlichkeitüber das Bestehen solcher Verträge und deren Inhalt ist daher höher zu bewerten als jenes der Klägerin an deren Geheimhaltung." (Urteil, Seite 37/38, siehe PDF im Anhang)

Die TIWAG hatte versucht mittels eines existenzvernichtend hoch angesetzten Streitwerts von 500.000 Euro den Kritiker in die Knie zu zwingen. Nunmehr muss die TIWAG ihm Anwaltskosten und Auslagen in der Höhe von 24.000 Euro ersetzen.

Im Zuge der Auseinandersetzung hatte die TIWAG auch versucht, Wilhelm die Domain seiner Homepage www.dietiwag.at sperren zu lassen und hatte ihn - ebenso erfolglos - sogar der Verfolgung durch ein Detektivbüro ausgesetzt.

Die Tiroler Wasserkraft AG, die insgesamt vierzehn Kraftwerke "vercrossbordert" hat, ist übrigens seit Herbst 2008 mit ihren CBL-Transaktionen stark ins Trudeln geraten und hat zuletzt mehr als 100 Millionen Euro an Bankgarantien und Sicherheiten nachschießen müssen.


Quelle: Markus Wilhelm


Artikel Online geschaltet von: / Doris Holler /