Tschechisches Parlament lehnt die Reparatur des EU-widrigen UVP-Gesetzes ab

Bruch des EU-Rechts wird bewusst zur Unterstützung der Atomlobby bei der Errichtung neuer AKW-Blöcke unter Ausschluss der kritischen Öffentlichkeit eingesetzt

Das tschechische Parlament hat gestern die Novelle des tschechischen UVP-Gesetzes abgelehnt, deren Ziel die Beseitigung von grundlegenden Widersprüchen zum EU-Recht war. Von besonderer Bedeutung ist dies für das laufende UVP-Verfahren zur Errichtung neuer AKW-Blöcke am Standort Temelín. Internationale Teilnehmer des UVP-Verfahrens machten bereits mehrmals auf die Verletzung des EU-Rechts aufmerksam und brachten angesichts der passiven Reaktion der tschechischen Regierung Beschwerden bei der EU-Kommission ein. Im Verlauf der Parlamentsdebatte sprachen einige Abgeordnete ganz ungeniert vom Vorrang der Interessen des tschechischen Stromversorgers CEZ vor der Einhaltung des EU-Rechts. "Lieber Strafe aus Brüssel als Verzögerung bei großen Projekten", so lautete der Tenor. "Das tschechische Parlament und die Regierung haben durch ihr skandalöses Verhalten klar demonstriert, dass sie den Bruch des EU-Rechts im Interesse der Atomlobby ganz bewusst zur Ausschaltung der Bürgerrechte bei der Genehmigung von neuen Atomanlagen einsetzen", erklärt Radko Pavlovec, Anti-Atom-Beauftragter des Landes Oberösterreich. "Noch brisanter erscheint diese Vorgangsweise allerdings angesichts der tschechischen EU-Präsidentschaft".

Die Gesetzesnovelle wurde vom Umweltminister Martin Bursik vorbereitet und nach seinen Worten "innerhalb der Regierung abgestimmt". Trotz dieser Abstimmung votierten einige Abgeordnete der Regierungskoalition aus den Reihen der ODS und der KDU zusammen mit der Opposition gegen die Annahme der Vorlage. Geschlossen für die Annahme der Novelle haben nur die Abgeordnete der Grünen gestimmt. Parteichef Bursik droht im Zusammenhang mit der fehlgeschlagenen Abstimmung sogar mit dem Verlassen der Regierungskoalition. "Die Ankündigungen einer baldigen Novellierung des UVP-Gesetz, mit denen die EU-Kommission bisher von einer schärferen Gangart abgehalten wurde, haben sich nun endgültig als Beruhigungspille herausgestellt", erklärt Pavlovec. "Die EU-Kommission ist daher aufgerufen, umgehend eine Klage vor dem Europäischen Gerichtshof einzubringen", so Pavlovec abschließend.

Quelle: Radko Pavlovec



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Artikel Online geschaltet von: / Doris Holler /