Die Rechnungshof-Kritik an der Umsetzung der österreichischen Klimastrategie

Eine Kurzfassung der wesentlichen Punkte

Laut dem Rechnungshof ist es ’unwahrscheinlich’, mit den derzeit von der österreichischen Bundesregierung im Rahmen der Klimastrategie vorgesehenen Maßnahmen das Kyoto-Ziel zu erreichen, auch bei maximaler Ausnutzung der flexiblen Mechanismen. Die Reduktion der Treibhausgasemissionen gegenüber dem Basisjahr 1990 um 13 Prozent bis 2012, zu der sich Österreich verpflichtet hat, sollte durch die ‘Strategie Österreichs zur Erreichung des Kyoto-Zieles’ ermöglicht werden. Die Umsetzung dieser ‘Klimastrategie’ wurde nun vom Rechnungshof überprüft und stark kritisiert. Kritisiert werden insbesondere die steigenden Treibhausgasemissionen von 2002 bis 2006 und die nur geringe Reduzierung der Treibhausgasemissionen in den Sektoren Raumwärme/Kleinverbrauch, Verkehr und Industrie.

In seinem Ende 2008 veröffentlichten Bericht kritisiert der Rechnungshof an der Strategie vor allem die folgenden Punkte:

* Mangel an wirksamen Maßnahmen mit kurz- oder langfristig relevanten Auswirkungen,
* Unausreichende Finanzierung der Umweltförderungen im Inland (nationale Einsparung durch Förderung neuer Umwelttechnologien),
* Fehlende Einbindung und Mitwirkung der Bundesländer in der Umsetzung der Klimastrategie,
* Fehlen von Richtlinien beim Klima- und Energiefonds, der als Beitrag zur Verwirklichung einer nachhaltigen Energieversorgung gegründet wurde.

Um das Kyoto-Ziel 2012 trotz der unausreichenden geplanten nationalen Maßnahmen zu erreichen, empfiehlt der Rechnungshof:
* Die Einsetzung stärker und schneller wirksame sektorale Maßnahmen,
* Eine Erhöhung des Mitteleinsatzes und eine mehrjährige Planung für die Umweltförderung,
* Die Reduktion von Emissionen durch nationale Maßnahmen anstelle von Projekten im Ausland.

Die Nichteinhaltung der Reduktionsverpflichtung Österreichs gefährdet die Zielerfüllung der EU, die sich zu einem Gesamtziel von 8% Reduktion verpflichtet hat. Erreicht die EU ihr Ziel in der Verpflichtungsperiode 2008-2012 deswegen nicht, werden gegen Österreich Sanktionen gemäß dem Kyoto-Protokoll verhängt:

* Zusätzliche Reduktionen um die Differenz gegenüber dem verfehlten Ziel in der folgenden Periode,
* Zusätzliche Treibhausgasreduktion von einem Drittel,
* Die flexiblen Mechanismen können dabei eingeschränkt werden.



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Weitere Infos: EU Umweltbüro
GastautorIn: Mathilde Stallegger für oekonews.
Artikel Online geschaltet von: / Doris Holler /