© Die Grünen
© Die Grünen

Lichtenecker: Bilanz für novelliertes Ökostromgesetz ist vernichtend

Im letzten Jahr wurden nur zwei Windräder gebaut, vor der Novelle 182 - Totalreform nötig

Morgen präsentiert BM Bartenstein eine Evaluierung des Ökostromgesetzes. Die Zahlen sprechen jetzt schon für sich. So wurden von Juli 2004 bis Juni 2005 105 Windräder mit 185 MW aufstellt, von Juli 2005 bis Juni 2006 waren es sogar 182 mit 347 MW. Dann kam die katastrophale Novelle, die ÖVP, BZÖ und SPÖ zu verantworten haben. Das Ergebnis: Seit 1. Juli 2006 wurde nur zwei(!) Anlagen errichtet. "Es ist also offensichtlich, dass dieÖkostromgesetzesnovelle 2006 den Ausbau von Ökostrom verhindert und nicht gefördert hat", resümiert Ruperta Lichtenecker, Umweltsprecherin der Grünen.

BM Bartenstein soll nicht länger als Lobbyist und Anwalt der Verhinderer und Ignoranten auftreten, er muss endlich die Chancen eines guten Ökostromgesetzes erkennen. "Ein funktionierendesÖkostromgesetz ist dringend notwendig, um einen wichtigen Schritt im Klimaschutz weiter zu kommen, die Energieversorgungssicherheit zu steigern, Chancen für die Wirtschaft zu sichern und zehntausende Arbeitsplätze in Österreich zu schaffen", so Lichtenecker.

Das Vorbild für ein funktionierendes Ökostromgesetz neu ist das deutsche Gesetz für Erneuerbare Energien, mit einer Abnahmegarantie, einer Verlängerung der Förderlaufzeiten und höheren Tarifen plus Indexanpassung. "In Deutschland hat sich die Zahl der Arbeitsplätze in der Energiebranche von 160.000 im Jahr 2005 auf 234.000 im Jahr 2006 nahezu verdoppelt," berichtet Lichtenecker.

Rückfragehinweis: Die Grünen

* * OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS - WWW.OTS.AT * *

OTS0080 2007-09-25/10:19



Verwandte Artikel:


© Copyright APA OTS Originaltext-Service GmbH und der jeweilige Aussender. Alle Rechte vorbehalten. Eine redaktionelle Verwertung der Inhalte ist ausdrücklich erwünscht, eine darüber hinausgehende Verwendung jedoch nur für den privaten Gebrauch zulässig. Eine Speicherung in Datenbanken sowie jegliche nicht-redaktionelle Nutzung und damit verbundene Weitergabe an Dritte in welcher Form auch immer sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die APA OTS Originaltext-Service GmbH gestattet. Für den Fall, dass Sie die Inhalte von APA OTS weitergeben, speichern oder gewerblich nutzen möchten, informieren Sie sich bitte über unseren Content-Partnerschaftsservice unter http://www.ots.at oder rufen Sie Tel. ++43/(0)1/36060-5320.


zur APA OTS Homepage


Artikel Online geschaltet von: / Lukas Pawek /