Warum zahlen Ablebens-Versicherungen nicht auch bei Atomaren Unfällen?

Ein Unfall mit nuklearen Schäden - lediglich hypothetischer Natur ?

Dass Atomkraftwerke falls überhaupt versichert, massiv unterversichert sind, ist bekannt. Im Falle eines Atomunfalls gibt es keine Versicherung, die für den gesamten entstandenen Schaden, der durch die Strahlung auftritt, aufkommt.

Doch es gibt in Österreich auch eine staatlich geförderte, private Pensionsversicherung, die im Falle des Ablebensfalles zahlt. Wörtlich: "Allgemeine Versicherungsbedingungen der Prämienbegünstigten Zukunftsvorsorge mit zusätzlicher Kapitalgarantie bei Ableben (Prämien Pension)" (2)

Wie sieht es hier im Falle eines Todes in Folge von Kernenergiestrahlung aus? Bei dem Zusatzblatt "Besondere Bedingungen für die Unfalltod-Zusatzversicherung" steht unter § 9 "Welche Unfälle sind vom Versicherungsschutz ausgeschlossen?" in Absatz 6.: "die mittelbar oder unmittelbar - durch den Einfluss ionisierender Strahlen im Sinne des Strahlenschutzgesetzes in der jeweils geltenden Fassung, - durch Kernenergie verursacht werden;"

Im Falle eines "Atomunfalls" ist der Atomkraftwerks Betreiber nicht ausreichend gedeckt um für den Schaden aufzukommen. Warum nur? Auf der Homepage kernenergie.de, die von "Informationskreis KernEnergie" herausgegeben ist, steht: "Die Kernkraftwerke in Deutschland sind so ausgelegt und werden so betrieben, dass ein nuklearer Unfall nach dem Maßstab praktischer Vernunft ausgeschlossen werden kann." (1) weiters steht in dem Absatz: "Ein Unfall mit nuklearen Schäden ist daher lediglich hypothetischer Natur."

Wenn das Risiko wirklich so gering ist, warum sind die Kraftwerke nicht ausreichend versichert?

Warum deckt die private Versicherung keine Kernkraftwerksunfälle? Ich fragte einen Betreuer, der meinte, dass dann die zu zahlende Prämie höher sein müsste.

Offen blieb die Frage, warum die Prämie höher sein muss, wenn das Risiko eines Unfalls wirklich nur "lediglich hypothetischer Natur" ist.

Wie hoch schätzen Versicherungen das Risiko eines Atomunfalls ein, wenn sie sich in dem Fall bei der Ablebens-Versicherung von der Auszahlung befreien?

Ein Umstieg zu Ökostrom hilft, dass Atomstrom unverkäuflich und trägt somit zur Schliessung von Atomkraftwerken bei. Jeder, der einen Stromzähler hat (von einem Stromanbieter eine Rechnung bekommt), kann zu einem Ökostromanbieter wechseln. Ein Wechsel der mithilft den Klimawandel zu verlangsamen und ein Zeichen gegen den Strom aus Atommeilern zu setzen

Quelle:

(1) http://www.kernenergie.de/informationskreis/de/faq/reaktorsicherheit.php

(2) Anhang 415 der Wiener Städtische Allgemeine Versicherung
Aktiengesellschaft bei der Prämienbegünstigten Zukunftsvorsorge mit
zusätzlicher Kapitalgarantie bei Ableben.

Martin Morocutti für Ökonews


Artikel Online geschaltet von: / Doris Holler /