Wende in der Ökostromauseinandersetzung?

Gelbe Karte aus Brüssel für Österreichs Ökostromgesetz: "Österreich muss seine Anstrengungen deutlich steigern"

Piebalgs Mahnschreiben bestätigt die bisherige Kritik: DIe EU-Kommission befürchtet, dass durch Ökostrom-Novelle das 78,1% Ausbau-Ziel für Ökostrom nicht erreicht werden könne und fordert von Österreich verstärkte Anstrengungen beim Ausbau der umweltfreundlichen Energie.

Klarstellung, dass EU-Richtlinie meilenweit verfehlt werden würde und Österreichs Rechtstricks nicht akzeptiert werden: Oberösterreichs LR Anschober sieht sich in allen Kritikpunkten an der Regierungspolitik in Sachen Ökostrom bestätigt. Chance für Neubeginn einer engagierten Ökostromoffensive - unter anderem durch eine Totalreparatur des neuen Ökostromgesetzes und die Übernahme der Eckpfeiler des erfolgreichen deutschen Erneuerbaren Energiegesetzes (EEG)..

EU-Energiekommissar Andris Piebalgs hat mit einem ersten Mahnschreiben an Bundesministerin Plassnik am 28.6.06 (siehe Beilage) den ersten Schritt für ein Vertragsverletzungsverfahren gegen die Republik Österreich gestartet. Erhält die Kommission binnen zweier Monaten keine zufrieden stellende Antwort tritt die zweite Stufe des Vertragsverletzungsverfahren nach Artikel 226 EG-Vertrag in Form einer begründeten Stellungnahme in Kraft. Erhält die Kommission darauf wiederum keine zufrieden stellende Antwort, kann sie den Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften anrufen. Oberösterreichs LR Anschober:"Entscheidend ist, dass der EU-Energiekommissar alle von mir und manch anderen seit Monaten geäußerten Kritikpunkte am Ökostromkurs der Bundesregierung bestätigt. Versuchte österreichische Rechentricks werden zurückgewiesen, ein echter Kraftakt zum Ausbau des Ökostroms und zur Senkung des Stromverbrauches ist nun erforderlich."

Konkrete Kritikpunkte der EU-Kommission

- 78,1% Ziel: Gemäß der Richtlinie 2001/77/EG zur Förderung der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energiequellen im Elektrizitätsbinnenmarkt haben alle Mitgliedstaaten nationale Ziele für den Anteil der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energiequellen festgelegt. Im Anhang dieser Richtlinie ist für Österreich für den Anteil von Strom aus erneuerbaren Energiequellen ein bis 2010 zu erreichender Referenzwert von 78,1% festgelegt. Aus dem jüngsten Bericht Österreichs geht - wie von Anschober mehrfach dargestellt - offiziell hervor dass derÖkostromanteil auf 61,1% zurückgehen wird anstatt auf 78,1% zu steigen.Österreich verweist in diesem Bericht auf eine Fußnote welche hineinverhandelt wurde (wonach sich das 78,1%-Ziel auf den Stromverbrauch des Jahres 1997 zu beziehen hätte) - diese Fußnote wird von der EU-Kommission als "einseitige Erklärung" dargestellt die keinerlei rechtliche Auswirkungen habe. Die Kommission stellt klar, dass der Zielwert, den Österreich 2010 erreichen müsse, 78,1% betrage.

"Damit ist klar und eindeutig bestätigt, dass sich Österreich hier nicht mit Taschenspielertricks aus einem rechtlich verbindlichen Ziel herausmogeln kann", so Anschober.

- Ökostromgesetz-Novelle: Die Kommission befürchtet, dass die neue Ökostromgesetz-Novelle nicht zur Erreichung des 78,1%-Ziels ausreicht und "daher Österreich seine Anstrengungen deutlich steigern müsse".

- das System der Förderbegrenzung Dieses im neuen Gesetz definierte System wird kritisiert: "eine an Bedingungen geknüpfte Abnahmeverpflichtung kann ein Hindernis (Investitionssicherheit) zur Weiterentwicklung der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energieträgern sein"

- Kritik an Österreichs Ökostromweg: Die Kommission bezweifelt, dass Österreich mit den geplanten Maßnahmen das 78,1%-Ziel erreicht.

Auswirkungen der im Mai beschlossenen Ökostromnovelle auf Oberösterreich

Neben der Nichterreichung der EU-Ziele sieht das im Mai im Nationalrat beschlossene neue Ökostromgesetz eine Kürzung der Förderungen von Neuanlagen um rund 80% vor. "Für Oberösterreich bedeutet dieser Kahlschlag, dass nur mehr etwa zwei mittlere Biogasanlagen gefördert werden können. Außerdem würde man dadurch, laut der aktuellen Studie des Volkswirtschaftlers Professor Schneider, alleine in Oberösterreich im Vergleich zur bisherigenÖkostromförderung durch das alte Ökostromgesetz zwischen 430 und 560 neue Arbeitsplätze verlieren, österreichweit würde dies im Zeitraum zwischen 2007 und 2010 einen Rückgang an zusätzlichen Arbeitsplätzen von zwischen 3.510 und 5.880 bedeuten", übt OÖ. Umwelt- und Energielandesrat massive Kritik an der Gesetzesnovelle. "Aber nicht nur der Arbeitsmarkt wäre davon negativ betroffen, sondern auch der Klimaschutz, die Energiewende, die Preisstabilität und Versorgungssicherheit bei Energie, sowie die Zukunftschancen der jetzt boomenden Ökoenergie-Branche - in Oberösterreich sind bereitsüber 140 Unternehmen im sogenannten Ökoenergie-Cluster vereint - würden dadurch vernichtet werden", so Anschober weiter.

Anschober befürchtet durch neues Ökostromgesetz Rückgang derÖkostromanteile in den nächsten Jahren - Bruch der EU-Richtlinie

Nach Berechnungen der oö.Landesexperten wird sich der Ökostromanteil in Österreich in den nächsten Jahren sogar verringern. Bei gleichbleibend steigendem Trend des Stromverbrauches würden nämlich die 320 GWh an zusätzlichem Ökostrom (durch Wind, Biomasse, Biogas und Photovoltaik), der durch die Deckelung dann nur mehr produzierbar wäre, nicht einmal ausreichen, die Stromverbrauchssteigerung auszugleichen - ein Rückgang der Ökostromanteile wäre daher die Folge.

Anschober fordert Totalreparatur des Ökostromgesetzes und bundesweites Energieeffizienzprogramm zur Erreichung derÖkostromziele

Oberösterreich hat sich bereits am 31. März 2006 mit einer Landtagsresolution an die Bundesregierung gewandt und Neuverhandlungen des Gesetzes eingefordert, das auf den Eckpfeilern des deutschen Erneuerbaren-Energie-Gesetzes (EEG) aufsetzen soll. Wesentlicher Eckpunkt der OÖ-Forderung war es eine österreichischeÖkostromgesetzgebung zu beschließen, die im Einklang mit den Zielen der EU-Richtlinie und EU-konform umgesetzt werden kann. Die wesentlichsten Punkte dieser Regelung sind: - langfristige Tarifgarantien für die BetreiberInnen vonÖkostromanlagen (20 Jahre) - jährlich degressive Tarife für neue Anlagen um die Technologie bis zum Jahr 2020 an die Marktreife heranzuführen, - die Deckelung der Kostenbelastung für besonders energieintensive Betriebe im Rahmen des festzulegenden Aufbringungs- und Tarifsystems

Von der Übernahme dieser deutschen Ökostromförderung in Österreich und dem damit verbundenen Ausbauboom würden auch die OÖ. Firmen und die dort bestehenden und noch zu schaffenden Arbeitsplätze massiv profitieren.

"Nach der für die Regierung blamablen gelben Karte aus Brüssel für die Taschenspielertricks und das - auf Zuruf weniger Lobbyisten konzipierte Ökostrombehinderungsgesetz ist es an der Zeit sich mit den Ländern und den betroffenen Interessensverbänden zusammenzusetzen. Ziel muss es sein ein langfristiges planbaresÖkostromförderungsgesetz auf den Tragsäulen des mittlerweile in 30 Ländern dieser Erde erfolgreich eingesetzten deutschen Gesetzes zur Förderung erneuerbarer Energieträger, kurz EEG, zu schaffen", so Anschober, der auch den Stil kritisiert mit dem das Ökostromgesetz geschaffen wurde: "Es ist schön, dass eine derartige Politik der Rechentricks von Brüssel nicht akzeptiert wird. Da jetzt klar ist, dass Österreich seine Ziele innerhalb der EU-Ökostromrichtlinie meilenweit zu verfehlen droht, bedarf eines ehrlichen Neubeginns für eine Ökostromoffensive als Teil einer engagierten Energiewende weg von Öl und Atom und hin zu Energieeffizienz und Ökoenergie. Das Brüsseler Mahnschreiben ist eine Chance für einen Neubeginn einer echte Ökostromoffensive und eines bundesweiten Energieeffizienzprogrammes. Denn nur mit einem Kraftakt zum Ausbau der Ökoenergie und zur Einsparung an Energie wird Österreich die EU-Ökostromrichtlinie auch erfüllen können."

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OTS0131 2006-07-24/14:30

Konkrete Kritikpunkte der EU-Kommission

* 78,1% Ziel: Gemäß der Richtlinie 2001/77/EG zur Förderung der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energiequellen im Elektrizitätsbinnenmarkt haben alle Mitgliedstaaten nationale Ziele für den Anteil der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energiequellen festgelegt. Im Anhang dieser Richtlinie ist für Österreich für den Anteil von Strom aus erneuerbaren Energiequellen ein bis 2010 zu erreichender Referenzwert von 78,1% festgelegt. Aus dem jüngsten Bericht Österreichs geht offiziell hervor dass der Ökostromanteil auf 61,1% zurückgehen wird anstatt auf 78,1% zu steigen. Österreich verweist in diesem Bericht auf eine Fußnote welche hineinverhandelt wurde (wonach sich das 78,1%-Ziel auf den Stromverbrauch des Jahres 1997 zu beziehen hätte) - diese Fußnote wird von der EU-Kommission als "einseitige Erklärung" dargestellt die keinerlei rechtliche Auswirkungen habe. Die Kommission stellt klar, dass der Zielwert, den Österreich 2010 erreichen müsse, 78,1% betrage.


* Ökostromgesetz-Novelle: Die Kommission befürchtet, dass die neue Ökostromgesetz-Novelle nicht zur Erreichung des 78,1%-Ziels ausreicht und "daher Österreich seine Anstrengungen deutlich steigern müsse".

* System der Förderbegrenzung Dieses im neuen Gesetz definierte System wird kritisiert: "eine an Bedingungen geknüpfte Abnahmeverpflichtung kann ein Hindernis (Investitionssicherheit) zur Weiterentwicklung der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energieträgern sein"

* Kritik an Österreichs Ökostromweg: Die Kommission bezweifelt, dass Österreich mit den geplanten Maßnahmen das 78,1%-Ziel erreicht.

Auswirkungen der im Mai beschlossenen Ökostromnovelle auf Oberösterreich

Neben der Nichterreichung der EU-Ziele sieht das im Mai im Nationalrat beschlossene neue Ökostromgesetz eine Kürzung der Förderungen von Neuanlagen um rund 80% vor. "Für Oberösterreich bedeutet dieser Kahlschlag, dass nur mehr etwa zwei mittlere Biogasanlagen gefördert werden können. Außerdem würde man dadurch, laut der aktuellen Studie des Volkswirtschaftlers Professor Schneider, alleine in Oberösterreich im Vergleich zur bisherigenÖkostromförderung durch das alte Ökostromgesetz zwischen 430 und 560 neue Arbeitsplätze verlieren, österreichweit würde dies im Zeitraum zwischen 2007 und 2010 einen Rückgang an zusätzlichen Arbeitsplätzen von zwischen 3.510 und 5.880 bedeuten", übt OÖ. Umwelt- und Energielandesrat massive Kritik an der Gesetzesnovelle. "Aber nicht nur der Arbeitsmarkt wäre davon negativ betroffen, sondern auch der Klimaschutz, die Energiewende, die Preisstabilität und Versorgungssicherheit bei Energie, sowie die Zukunftschancen der jetzt boomenden Ökoenergie-Branche - in Oberösterreich sind bereitsüber 140 Unternehmen im sogenannten Ökoenergie-Cluster vereint - würden dadurch vernichtet werden", so Anschober.

Nach Berechnungen der oö.Landesexperten wird sich der Ökostromanteil in Österreich in den nächsten Jahren sogar verringern. Bei gleichbleibend steigendem Trend des Stromverbrauches würden nämlich die 320 GWh an zusätzlichem Ökostrom (durch Wind, Biomasse, Biogas und Photovoltaik), der durch die Deckelung dann nur mehr produzierbar wäre, nicht einmal ausreichen, die Stromverbrauchssteigerung auszugleichen - ein Rückgang der Ökostromanteile wäre daher die Folge.

Oberösterreich hat sich bereits am 31. März 2006 mit einer Landtagsresolution an die Bundesregierung gewandt und Neuverhandlungen des Gesetzes eingefordert, das auf den Eckpfeilern des deutschen Erneuerbaren-Energie-Gesetzes (EEG) aufsetzen soll. Wesentlicher Eckpunkt der OÖ-Forderung war es eine österreichischeÖkostromgesetzgebung zu beschließen, die im Einklang mit den Zielen der EU-Richtlinie und EU-konform umgesetzt werden kann. Die wesentlichsten Punkte dieser Regelung sind: - langfristige Tarifgarantien für die BetreiberInnen vonÖkostromanlagen (20 Jahre) - jährlich degressive Tarife für neue Anlagen um die Technologie bis zum Jahr 2020 an die Marktreife heranzuführen, - die Deckelung der Kostenbelastung für besonders energieintensive Betriebe im Rahmen des festzulegenden Aufbringungs- und Tarifsystems

Von der Übernahme des deutschen EEG-Gesetzes (Ökostromförderung Deutschland) in Österreich und dem damit verbundenen Ausbauboom würden unzählige österreichische Firmen und somit die Wirtschaft durch neue Arbeitsplätze massiv profitieren, großer Profit wäre auch im Landwirtschaftssektor zu erreichen.

"Nach der für die Regierung blamablen gelben Karte aus Brüssel für die Taschenspielertricks und das - auf Zuruf weniger Lobbyisten konzipierte Ökostrombehinderungsgesetz ist es an der Zeit sich mit den Ländern und den betroffenen Interessensverbänden zusammenzusetzen. Ziel muss es sein ein langfristiges planbares Ökostromförderungsgesetz auf den Tragsäulen des mittlerweile in 30 Ländern dieser Erde erfolgreich eingesetzten deutschen Gesetzes zur Förderung erneuerbarer Energieträger, kurz EEG, zu schaffen", so Anschober, der auch den Stil kritisiert mit dem das Ökostromgesetz geschaffen wurde: "Es ist schön, dass eine derartige Politik der Rechentricks von Brüssel nicht akzeptiert wird. Da jetzt klar ist, dass Österreich seine Ziele innerhalb der EU-Ökostromrichtlinie meilenweit zu verfehlen droht, bedarf eines ehrlichen Neubeginns für eine Ökostromoffensive als Teil einer engagierten Energiewende weg von Öl und Atom und hin zu Energieeffizienz und Ökoenergie. Das Brüsseler Mahnschreiben ist eine Chance für einen Neubeginn einer echte Ökostromoffensive und eines bundesweiten Energieeffizienzprogrammes. Denn nur mit einem Kraftakt zum Ausbau der Ökoenergie und zur Einsparung an Energie wird Österreich die EU-Ökostromrichtlinie auch erfüllen können."



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Artikel Online geschaltet von: / Doris Holler /