Gemeindeinitiative zur Kabelentscheidung des Wirtschaftsministeriums
Eines vorweg, wenn Kabel in Dänemark, Madrid, Wien, Berlin, England, im Raum Mailand und anderswo klaglos funktionieren, warum sollte dies in Österreich technisch nicht möglich sein? Oder anders gefragt: Wie viel sind die betroffenen Oststeirer/Salzburger u.a. der Politik und Stromwirtschaft wert?
Unter diesem Gesichtspunkt zeigt die Entscheidung gegen das Kabelprojekt der Gemeinden welch zynisches Spiel mit der Gesundheit der Betroffenen, aber auch mit den Gemeinden gespielt wird. Die Zerstörung einer ganzen Region wird bewusst in Kauf genommen, obwohl es eine konkrete Alternative gibt.
Das ehrliche Bemühen der Gemeindeinitiative alle technischen Bedenken schon im Vorprüfungsverfahren auszuräumen – was lt. Starkstromwegegesetz 1968 überhaupt nicht gefordert wird bzw. notwendig ist – hat nicht gefruchtet. Im Gegenteil, wie man so schön sagt, sind wir damit ins „offene Messer„ gerannt.
Noch mit der Beantwortung der „Technischen Beurteilung„ – erstellt im Feber 2007 von der TU–Graz – unseres Einreichprojektes befasst, erging der vorliegende negative Bescheid. Der Auftrag zu dieser „Beurteilung„ erging vom Wirtschaftsministerium.
Der vorliegende Bescheid nutzte sodann eben diese „Technische Beurteilung„ der TU–Graz – erstellt durch die Herrn Prof. Dr. Herwig Renner, Prof. Dr. Lothar Fickert und Dr. Ernst Schmautzer, die allesamt ein besonderes Naheverhältnis zur Stromwirtschaft haben – als Feigenblatt für eine Abweisung.
Wie weit dieses Naheverhältnis geht, zeigen anschaulich die im Anhang beigefügten Bilder.
Um dieses Spiel noch facettenreicher zu gestalten, wird im Gegenzug der Verfasser unseres erstens Kabelgutachtens ( Oktober 2001) von der TU–Graz, Herr Prof. Dr. Woschitz, – übrigens Vertreter Österreichs in Bezug auf die Kabeltechnologie bei der CIGRE – derart unter Druck gesetzt, dass er keinerlei Arbeiten mehr für uns tätigen konnte, sodass wir mühevoll unsere technische Unterstützung im Ausland (Ilmenau. Padua u.a) suchen mussten.
Übrigens bestätigte das besagte Kabelgutachten aus dem Jahre 2001 der TU–Graz sehr wohl die technische Machbarkeit einer Verkabelung der Steiermarkleitung!
Das die Gemeindeinitiative unter diesen Voraussetzungen die Höchstgerichte anrufen, muss jeden klar sein. Die Gemeinden nehmen den Auftrag der Bürger, ausgesprochen in der Volksabstimmung vom 28.Jänner 1996, sehr ernst. Die hohe Politik jedoch hält anscheinend nichts von demokratischen Entscheidungen.
Bemerkenswert ist auch, dass der Presse der betreffende Bescheid schon vor Zustellung an den Antragsteller zugespielt wurde.
Für die Gemeindeinitiative; Josef Arnus
Unter diesem Gesichtspunkt zeigt die Entscheidung gegen das Kabelprojekt der Gemeinden welch zynisches Spiel mit der Gesundheit der Betroffenen, aber auch mit den Gemeinden gespielt wird. Die Zerstörung einer ganzen Region wird bewusst in Kauf genommen, obwohl es eine konkrete Alternative gibt.
Das ehrliche Bemühen der Gemeindeinitiative alle technischen Bedenken schon im Vorprüfungsverfahren auszuräumen – was lt. Starkstromwegegesetz 1968 überhaupt nicht gefordert wird bzw. notwendig ist – hat nicht gefruchtet. Im Gegenteil, wie man so schön sagt, sind wir damit ins „offene Messer„ gerannt.
Noch mit der Beantwortung der „Technischen Beurteilung„ – erstellt im Feber 2007 von der TU–Graz – unseres Einreichprojektes befasst, erging der vorliegende negative Bescheid. Der Auftrag zu dieser „Beurteilung„ erging vom Wirtschaftsministerium.
Der vorliegende Bescheid nutzte sodann eben diese „Technische Beurteilung„ der TU–Graz – erstellt durch die Herrn Prof. Dr. Herwig Renner, Prof. Dr. Lothar Fickert und Dr. Ernst Schmautzer, die allesamt ein besonderes Naheverhältnis zur Stromwirtschaft haben – als Feigenblatt für eine Abweisung.
Wie weit dieses Naheverhältnis geht, zeigen anschaulich die im Anhang beigefügten Bilder.
Um dieses Spiel noch facettenreicher zu gestalten, wird im Gegenzug der Verfasser unseres erstens Kabelgutachtens ( Oktober 2001) von der TU–Graz, Herr Prof. Dr. Woschitz, – übrigens Vertreter Österreichs in Bezug auf die Kabeltechnologie bei der CIGRE – derart unter Druck gesetzt, dass er keinerlei Arbeiten mehr für uns tätigen konnte, sodass wir mühevoll unsere technische Unterstützung im Ausland (Ilmenau. Padua u.a) suchen mussten.
Übrigens bestätigte das besagte Kabelgutachten aus dem Jahre 2001 der TU–Graz sehr wohl die technische Machbarkeit einer Verkabelung der Steiermarkleitung!
Das die Gemeindeinitiative unter diesen Voraussetzungen die Höchstgerichte anrufen, muss jeden klar sein. Die Gemeinden nehmen den Auftrag der Bürger, ausgesprochen in der Volksabstimmung vom 28.Jänner 1996, sehr ernst. Die hohe Politik jedoch hält anscheinend nichts von demokratischen Entscheidungen.
Bemerkenswert ist auch, dass der Presse der betreffende Bescheid schon vor Zustellung an den Antragsteller zugespielt wurde.
Für die Gemeindeinitiative; Josef Arnus