Experten werden Ergebnisse des E-Control-Gutachtens prüfen
Zum am Freitag, 18. Jänner, von der E-Control vorgelegten Gutachten "Konsequenzen bei Verkabelung von 380-kV-Höchstspannungsleitungen am Beispiel Salzburgleitung" betonte Energiereferent Landesrat Sepp Eisl in einer ersten Reaktion, dass die Ergebnisse von den Experten der KEMA nun geprüft würden. "Uns ist seit einiger Zeit bekannt, dass die E-Control ein Gutachten zur Verkabelung von 380-kV-Leitungen beauftragt hat. Da es im Vorfeld trotz unseres Angebotes keine Zusammenarbeit oder einen gegenseitigen Austausch gab, werden wir das Gutachten nun prüfen und uns gemeinsam mit den Experten der KEMA die Ergebnisse im Detail ansehen. Eine erste Durchsicht zeigt jedoch, dass die Verkabelung von Höchstspan-nungsleitungen innerhalb nur weniger Monate offensichtlich deutlich kostengünstiger wird. Dr. Tahir Kapetanovic von der E-Control, Gutachter im UVP-Verfahren des ersten Abschnitts der Salzburgleitung, bezifferte 2007 noch die Mehrkosten einer Verkabelung mit dem Faktor 10 bis 15. Im heute vorgelegten Gutachten sprechen Univ.-Prof. Dr. Bernd Oswald und die E-Control von einem Kostenfaktor 6,2", zeigt Eisl auf: "Das heißt, die Kosten haben sich also offenkundig bereits um die Hälfte reduziert. Diese Widersprüchlichkeit in den beiden Aussagen relativiert für mich in jedem Fall die Aussagen der E-Control im UVP-Verfahren. Zudem darf man nicht davon ausgehen, dass eine Ausführung der 380-kV-Leitung als Freileitung keine Kosten verursachen würde. Wir werden auf jeden Fall am 28. Jänner ein sehr viel umfassenderes Gesamtgutachten präsentieren, das auch die Erkenntnisse aus der E-Control-Studie berücksichtigt."
KEMA-Studie für UVP-Verfahren relevant
"Wir warten nun auf die Ergebnisse des vom Land Salzburg in Auftrag gegebenen Gutachtens zu einer Machbarkeit der (Teil-)Verkabelung der Salzburgleitung, das am 28. Jänner präsentiert wird. Der Verbund hat am 18. April 2007 bei einem von Landeshauptfrau Mag. Gabi Burgstaller eingeladenen Stromgipfel zugesagt, das Gutachten des Landes als Entscheidungsgrundlage für weitere Schritte zu verwenden bzw. für die Einreichung zur Umweltverträglichkeitsprüfung zu berücksichtigen", so Eisl in einer ersten Reaktion.
Quelle: Landespressebüro Salzburg
Quelle: Landespressebüro Salzburg