EU-Leitlinien geben doch Spielraum
Nach der scharfen Kritik an den am 9. April von der EU-Kommission beschlossenen Leitlinien für Umweltbeihilfen fordern Ökostromerzeuger nun ein klares Bekenntnis zu Ökostromausbau und Ökostromgesetz. "Die Leitlinien sind ein schwerer Rückschlag für uns. Immerhin lassen sie ein Schlupfloch offen, das das österreichische Ökostromregime retten kann", erklärt Mag. Stefan Moidl, Geschäftsführer der IG Windkraft. "Solange bestehende genehmigte Förderregime nicht verändert werden, müssen die neuen Vorgaben nicht erfüllt werden." Moidl appelliert daher an die Politik, am geltenden Ökostromgesetz 2012 festzuhalten und so den erfolgreichen Ökostromausbau der vergangenen Jahre fortzuführen.
Die am 9. April 2014 von der EU-Kommission beschlossenen Leitlinien für Umweltbeihilfen sehen eine Reihe unerprobter Vorgaben vor, welche bei der Gestaltung von Beihilfemaßnahmen von den Mitgliedstaaten zukünftig einzuhalten sind. Das österreichische Ökostromgesetz mit seinem erfolgreichen und bewährten Einspeisetarifmodell müsste völlig umgestaltet werden.
Schlupfloch in den Übergangsbestimmungen
Nach der Analyse des Beihilfentextes zeigt sich, dass die Übergangsbestimmungen des nun endgültig beschlossenen Textes ein Schlupfloch vorsehen: Bestehende Beihilfen zur Förderung erneuerbarer Energien, die bereits von der Kommission genehmigt wurden, müssen nur dann an die Vorgaben der neuen Leitlinien angepasst werden, wenn sie umgestaltet werden. Das Ökostromgesetz 2012 wurde mittels Beschluss der Kommission vom 8. Februar 2012 von der Kommission für 10 Jahre genehmigt und muss somit nicht angepasst werden. Etwaige Umgestaltungen des Fördersystems oder auch Änderungen der Finanzierung der Beihilfen wären jedoch zu notifizieren und durch die Kommission zu bewilligen. Dabei wären dann die neuen Leitlinien in vollem Umfang zu erfüllen.
"Ich appelliere an Wirtschaftsminister Dr. Reinhold Mitterlehner und Umweltminister Andrä Rupprechter, am bestehenden Ökostromgesetz festzuhalten, damit der erfolgreiche Ausbau der Erneuerbaren weiter fortgesetzt werden kann", so Stefan Moidl.
Dass Mitgliedstaaten nicht umgehend gezwungen sind ihre Fördermodelle an die neuen Leitlinien anzupassen verdanken wir unter anderem auch dem österreichischen Kommissar Dr. Johannes Hahn, der sich engagiert innerhalb der Kommission dafür eingesetzt hat.
Die am 9. April 2014 von der EU-Kommission beschlossenen Leitlinien für Umweltbeihilfen sehen eine Reihe unerprobter Vorgaben vor, welche bei der Gestaltung von Beihilfemaßnahmen von den Mitgliedstaaten zukünftig einzuhalten sind. Das österreichische Ökostromgesetz mit seinem erfolgreichen und bewährten Einspeisetarifmodell müsste völlig umgestaltet werden.
Schlupfloch in den Übergangsbestimmungen
Nach der Analyse des Beihilfentextes zeigt sich, dass die Übergangsbestimmungen des nun endgültig beschlossenen Textes ein Schlupfloch vorsehen: Bestehende Beihilfen zur Förderung erneuerbarer Energien, die bereits von der Kommission genehmigt wurden, müssen nur dann an die Vorgaben der neuen Leitlinien angepasst werden, wenn sie umgestaltet werden. Das Ökostromgesetz 2012 wurde mittels Beschluss der Kommission vom 8. Februar 2012 von der Kommission für 10 Jahre genehmigt und muss somit nicht angepasst werden. Etwaige Umgestaltungen des Fördersystems oder auch Änderungen der Finanzierung der Beihilfen wären jedoch zu notifizieren und durch die Kommission zu bewilligen. Dabei wären dann die neuen Leitlinien in vollem Umfang zu erfüllen.
"Ich appelliere an Wirtschaftsminister Dr. Reinhold Mitterlehner und Umweltminister Andrä Rupprechter, am bestehenden Ökostromgesetz festzuhalten, damit der erfolgreiche Ausbau der Erneuerbaren weiter fortgesetzt werden kann", so Stefan Moidl.
Dass Mitgliedstaaten nicht umgehend gezwungen sind ihre Fördermodelle an die neuen Leitlinien anzupassen verdanken wir unter anderem auch dem österreichischen Kommissar Dr. Johannes Hahn, der sich engagiert innerhalb der Kommission dafür eingesetzt hat.
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