EU-Gebäuderichtlinie und Ladeinfrastruktur: Jetzt tickt die Uhr für die Umsetzung in Österreich
Wien/Linz - Mit der Novellierung der EU-Gebäuderichtlinie EPBD (Energy Perfomance of Building Directive) will die EU-Kommission das Tempo zur Umsetzung von nachhaltiger Ladeinfrastruktur in den Mitgliedsstaaten deutlich erhöhen. Der Bundesverband Elektromobilität Österreich (BEÖ) begrüßt die neue EU-Richtlinie und empfiehlt den gesetzgebenden neun Landesregierungen auf österreichweit einheitliche Lösungen zu setzen.
Bereits bei der Vorgängerversion der EU-Gebäuderichtlinie von 2021 zeigten sich in den einzelnen Bundesländern große Unterschiede bei der konkreten Umsetzung. „Wir brauchen österreichweit einheitliche Lösungen, die sowohl nutzerfreundlich als auch wirtschaftlich sinnvoll sind“, fordert BEÖ-Vorsitzender Andreas Reinhardt. „Gerade Unternehmen, die überregional tätig sind, brauchen einheitliche Regelungen."
Eine Expertengruppe des BEÖ hat unter der Leitung von Gerald Mayrhofer mit Vertreter:innen des Klimaschutzministeriums und der OLE - Leitstelle für E-Mobilität Österreich, folgende Empfehlungen für die Umsetzung erarbeitet:
1. Anpassung für Gewerbegebäude: In Gebäuden mit Kundenparkplätzen sollen mindestens 20 Prozent der vorgeschriebenen Ladepunkte als DC-Schnellladepunkte ausgeführt werden. Dies ist besonders wichtig für eine schnelle Nutzung in Einkaufszentren und Kaufhäusern.
2. Erweiterte Vorverkabelung: Neue und umfassend renovierte Wohn- und Nichtwohngebäude sollen so vorverkabelt werden, dass Erweiterungen sehr einfach und kostengünstig gemacht werden können und sie eine gleichzeitige Nutzung und intelligente Ladefunktionen unterstützen. Dadurch wird der Einsatz erneuerbarer Energien optimiert und die Netzstabilität gefördert.
3. Förderung öffentlicher Einrichtungen als Vorbilder: Schnellere Regelungen für öffentliche Gebäude wie Schulen und Krankenhäuser sollen zur Akzeptanz von Elektromobilität beitragen.
4. Nutzerfreundlichkeit in Wohngebäuden: Einfache Genehmigungsprozesse erleichtern Bewohnern die Installation eigener Ladepunkte, was den Zugang zur Elektromobilität für Mieter und Eigentümer fördert.
„Die novellierte EU-Gebäuderichtline ebnet den Weg für den Ausbau einer nachhaltigen Mobilitätsinfrastruktur in Österreich,“ erklärt BEÖ-Experte Gerald Mayrhofer. „Mit unseren Empfehlungen wollen wir sicherstellen, dass die Ladeinfrastruktur den Bedürfnissen der Nutzer:innen nach Praxistauglichkeit gerecht wird und für Gebäudeeigentümer auch wirtschaftlich umsetzbar ist.“
„Die neuen EU-Vorgaben werden Österreich in den Mobilitätswende weiter voranbringen. Gleichzeitig schaffen sie wirtschaftliche Impulse durch Investitionen in moderne und intelligente Ladeinfrastruktur,“ schließt BEÖ-Vorsitzender Reinhardt.
Die Mitgliedstaaten haben nun bis 29. Mai 2026 Zeit, um den größten Teil der Richtlinie in nationales Recht umzusetzen.
Die aktuelle EU-Gebäuderichtline EU/2024/1275 fordert umfassende Maßnahmen zur Ladeinfrastruktur für Nichtwohngebäude sowohl bei Neubauten als auch bei Renovierungen. Auch Wohngebäude (Neubauten und Renovierungen) fallen unter die Vorgaben. Einzigartig ist die Verpflichtung für alle Bestandsbauten von Nichtwohngebäuden: Gebäude-Eigentümer müssen Ladeinfrastruktur bis zum 1. Januar 2027 bereitstellen, wenn das Gebäude über mehr als 20 Parkplätze verfügt. Die Mitgliedstaaten haben nun bis 29. Mai 2026 Zeit, um den größten Teil der Richtlinie in nationales Recht umzusetzen.
Bereits bei der Vorgängerversion der EU-Gebäuderichtlinie von 2021 zeigten sich in den einzelnen Bundesländern große Unterschiede bei der konkreten Umsetzung. „Wir brauchen österreichweit einheitliche Lösungen, die sowohl nutzerfreundlich als auch wirtschaftlich sinnvoll sind“, fordert BEÖ-Vorsitzender Andreas Reinhardt. „Gerade Unternehmen, die überregional tätig sind, brauchen einheitliche Regelungen."
Eine Expertengruppe des BEÖ hat unter der Leitung von Gerald Mayrhofer mit Vertreter:innen des Klimaschutzministeriums und der OLE - Leitstelle für E-Mobilität Österreich, folgende Empfehlungen für die Umsetzung erarbeitet:
1. Anpassung für Gewerbegebäude: In Gebäuden mit Kundenparkplätzen sollen mindestens 20 Prozent der vorgeschriebenen Ladepunkte als DC-Schnellladepunkte ausgeführt werden. Dies ist besonders wichtig für eine schnelle Nutzung in Einkaufszentren und Kaufhäusern.
2. Erweiterte Vorverkabelung: Neue und umfassend renovierte Wohn- und Nichtwohngebäude sollen so vorverkabelt werden, dass Erweiterungen sehr einfach und kostengünstig gemacht werden können und sie eine gleichzeitige Nutzung und intelligente Ladefunktionen unterstützen. Dadurch wird der Einsatz erneuerbarer Energien optimiert und die Netzstabilität gefördert.
3. Förderung öffentlicher Einrichtungen als Vorbilder: Schnellere Regelungen für öffentliche Gebäude wie Schulen und Krankenhäuser sollen zur Akzeptanz von Elektromobilität beitragen.
4. Nutzerfreundlichkeit in Wohngebäuden: Einfache Genehmigungsprozesse erleichtern Bewohnern die Installation eigener Ladepunkte, was den Zugang zur Elektromobilität für Mieter und Eigentümer fördert.
„Die novellierte EU-Gebäuderichtline ebnet den Weg für den Ausbau einer nachhaltigen Mobilitätsinfrastruktur in Österreich,“ erklärt BEÖ-Experte Gerald Mayrhofer. „Mit unseren Empfehlungen wollen wir sicherstellen, dass die Ladeinfrastruktur den Bedürfnissen der Nutzer:innen nach Praxistauglichkeit gerecht wird und für Gebäudeeigentümer auch wirtschaftlich umsetzbar ist.“
„Die neuen EU-Vorgaben werden Österreich in den Mobilitätswende weiter voranbringen. Gleichzeitig schaffen sie wirtschaftliche Impulse durch Investitionen in moderne und intelligente Ladeinfrastruktur,“ schließt BEÖ-Vorsitzender Reinhardt.
Die Mitgliedstaaten haben nun bis 29. Mai 2026 Zeit, um den größten Teil der Richtlinie in nationales Recht umzusetzen.
Die aktuelle EU-Gebäuderichtline EU/2024/1275 fordert umfassende Maßnahmen zur Ladeinfrastruktur für Nichtwohngebäude sowohl bei Neubauten als auch bei Renovierungen. Auch Wohngebäude (Neubauten und Renovierungen) fallen unter die Vorgaben. Einzigartig ist die Verpflichtung für alle Bestandsbauten von Nichtwohngebäuden: Gebäude-Eigentümer müssen Ladeinfrastruktur bis zum 1. Januar 2027 bereitstellen, wenn das Gebäude über mehr als 20 Parkplätze verfügt. Die Mitgliedstaaten haben nun bis 29. Mai 2026 Zeit, um den größten Teil der Richtlinie in nationales Recht umzusetzen.
BEÖ
Der Bundesverband Elektromobilität Österreich (BEÖ) vertritt die Interessen von 13 Energieunternehmen in Österreich und setzt sich für den flächendeckenden Ausbau mit Elektromobilität unter Verwendung von 100 Prozent Erneuerbarer Energie aus Österreich ein.
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