EU: Erfolg für den Naturschutz
Brüssel– „Die Naturschutzrichtlinien sind das wichtigste Instrument der EU, um unsere biologische Vielfalt zu erhalten. Gemeinsam mit Umweltorganisationen und der Zivilgesellschaft ist es uns gelungen, die EU–Kommission von der Beibehaltung der Richtlinien zu überzeugen„, freut sich die SPÖ–Abgeordnete Karin Kadenbach, Mitglied im Ausschuss für Umweltfragen, öffentliche Gesundheit und Lebensmittelsicherheit.
Seit 2014 überprüft die EU–Kommission die Naturschutzrichtlinien im Rahmen des sogenannten REFIT–Prozesses. Dabei wird entschieden, ob die beiden Richtlinien im europäischen Naturschutz – die Vogelschutz– und Fauna–Flora–Habitat–Richtlinie – noch ihren Zweck erfüllen und „fit for purpose„ sind. Bereits im Februar 2016 sprach sich das Europaparlament mit großer Mehrheit gegen eine Überarbeitung der bestehenden Naturschutzrichtlinien aus.
„Eine Überarbeitung hätte Rechtsunsicherheit und eine mögliche Abschwächung zur Folge gehabt. Der Fokus muss auf der besseren Umsetzung liegen. Es ist ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung, die beiden Richtlinien fortzuführen", betont Kadenbach, Schattenberichterstatterin zur Biodiversität–Strategie im Europäischen Parlament. "Einige Mitgliedstaaten sind in vielen Bereichen der Umsetzung säumig. Die vollständige Umsetzung der Vogelschutz– und der Flora–Fauna–Richtlinie ist aber zentral für die Verwirklichung der gesamten Strategie zur biologischen Vielfalt."
„Für saubere Luft und reines Trinkwasser ist die biologische Vielfalt unerlässlich. Nur so können wir die Ziele der UN–Konvention bis 2020 erreichen. Die EU–Kommission muss ihrer Überwachungsfunktion nachkommen und die Umsetzung der Richtlinien in den Mitgliedsländern weiter vorantreiben „, fordert Kadenbach.
Seit 2014 überprüft die EU–Kommission die Naturschutzrichtlinien im Rahmen des sogenannten REFIT–Prozesses. Dabei wird entschieden, ob die beiden Richtlinien im europäischen Naturschutz – die Vogelschutz– und Fauna–Flora–Habitat–Richtlinie – noch ihren Zweck erfüllen und „fit for purpose„ sind. Bereits im Februar 2016 sprach sich das Europaparlament mit großer Mehrheit gegen eine Überarbeitung der bestehenden Naturschutzrichtlinien aus.
„Eine Überarbeitung hätte Rechtsunsicherheit und eine mögliche Abschwächung zur Folge gehabt. Der Fokus muss auf der besseren Umsetzung liegen. Es ist ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung, die beiden Richtlinien fortzuführen", betont Kadenbach, Schattenberichterstatterin zur Biodiversität–Strategie im Europäischen Parlament. "Einige Mitgliedstaaten sind in vielen Bereichen der Umsetzung säumig. Die vollständige Umsetzung der Vogelschutz– und der Flora–Fauna–Richtlinie ist aber zentral für die Verwirklichung der gesamten Strategie zur biologischen Vielfalt."
„Für saubere Luft und reines Trinkwasser ist die biologische Vielfalt unerlässlich. Nur so können wir die Ziele der UN–Konvention bis 2020 erreichen. Die EU–Kommission muss ihrer Überwachungsfunktion nachkommen und die Umsetzung der Richtlinien in den Mitgliedsländern weiter vorantreiben „, fordert Kadenbach.